Weitere Entscheidung unten: BGH, 13.07.1979

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   BGH, 06.07.1979 - I ZR 55/79   

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https://dejure.org/1979,790
BGH, 06.07.1979 - I ZR 55/79 (https://dejure.org/1979,790)
BGH, Entscheidung vom 06.07.1979 - I ZR 55/79 (https://dejure.org/1979,790)
BGH, Entscheidung vom 06. Juli 1979 - I ZR 55/79 (https://dejure.org/1979,790)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Antrag auf einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung - Anspruch auf Unterlassung des Vertriebs von Figuren der sogenannten Schlumpfserie - Nichtentscheidung über Einstellung bis Ablauf der Unterlassungspflicht

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Schlumpfserie

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    ZPO § 719
    Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung bei zeitlich begrenzter Unterlassungspflicht

Papierfundstellen

  • MDR 1979, 996
  • MDR 1979, 997
  • GRUR 1979, 807
  • WRP 1979, 715
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 22.06.1972 - 3 AZR 263/72

    Unterlassung von Wettbewerb - Verurteilung durch Landesarbeitsgericht -

    Auszug aus BGH, 06.07.1979 - I ZR 55/79
    Denn bis zum Ablauf der Unterlassungspflicht am 31. Dezember 1979 kann über die Revision der Beklagten nicht mehr entschieden werden, so daß im Falle einer Einstellung der Zwangsvollstreckung die Verurteilung zur Unterlassung ins Leere ginge (vgl. BGH NJW 1965, 1276; BAG NJW 1972, 1775).
  • BGH, 05.05.1965 - VIII ZR 95/65

    Antrag auf einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung - Verurteilung des

    Auszug aus BGH, 06.07.1979 - I ZR 55/79
    Denn bis zum Ablauf der Unterlassungspflicht am 31. Dezember 1979 kann über die Revision der Beklagten nicht mehr entschieden werden, so daß im Falle einer Einstellung der Zwangsvollstreckung die Verurteilung zur Unterlassung ins Leere ginge (vgl. BGH NJW 1965, 1276; BAG NJW 1972, 1775).
  • BGH, 25.08.1978 - X ZR 17/78

    Einstellung einer Zwangsvollstreckung bei fehlendem Vollstreckungsschutzantrag

    Auszug aus BGH, 06.07.1979 - I ZR 55/79
    Es ist davon auszugehen, daß sie dann auch nur mit einem entsprechenden Vorbehalt zur Rechnungslegung verurteilt worden wäre, so daß ihr ein nicht zu ersetzender Nachteil nicht hätte entstehen können (vgl. BGH GRUR 1978, 726, zu Ziff. 2).
  • BGH, 12.02.1979 - II ZR 108/78

    Erstreckung des Nachlasses auf eine Kommanditbeteiligung des Verstorbenen -

    Auszug aus BGH, 06.07.1979 - I ZR 55/79
    Allein der Umstand, daß die Vollstreckung aus dem Berufungsurteil in diesem Punkte das Prozeßergebnis vorwegnehmen würde, ist kein unersetzlicher Nachteil im Sinne von § 719 Abs. 2 ZPO (vgl. BGH II ZR 108/78 Beschluß vom 18. August 1978).
  • BGH, 13.04.1989 - IX ZR 148/88

    Festsetzung von Ordnungsmitteln aufgrund einer einstweiligen Verfügung;

    Die einstweilige Einstellung beseitigt vielmehr die Wirksamkeit des Unterlassungsgebots (BGH, Beschl. v. 5. Mai 1965 - VIII ZR 95/65, NJW 1965, 1276; v. 6. Juli 1979 - I ZR 55/79, MDR 1979, 996 f [BGH 02.03.1979 - I ZR 46/77]; vgl. auch Zöller/Schneider, § 719 ZPO Rdnr. 5; Zöller/Stöber, § 890 ZPO Rdnr. 8; Pastor a.a.O. S. 24).
  • OLG Karlsruhe, 29.08.2016 - 6 U 57/16

    Verurteilung des Verletzers eines standardessentiellen Patents im

    Allein der Umstand, dass die Vollstreckung, das Prozessergebnis vorwegnehmen würde, ist kein unersetzlicher Nachteil (vgl. BGH, GRUR 1979, 807 Rn. 6, juris -Schlumpfserie; GRUR 1991, 159 - Zwangsvollstreckungseinstellung; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 07.04.2008 - I-2 U 116/07, BeckRS 2012, 13680).
  • LG Stuttgart, 15.11.2022 - 31 O 125/21

    Insolvenzverwalter bekommt Recht: EY muss Einsicht in Wirecard-Akten gewähren

    Die Verurteilung zur Auskunftserteilung stellt als solche keinen unersetzlichen Nachteil dar (vgl. BGH, Beschluss vom 4. September 2012 - II ZR 207/12 -, Rn. 5, juris; BGH, Beschluss vom 9. November 1995 - I ZR 220/95 -, Rn. 11, juris jeweils zu § 719 Abs. 2 ZPO; BGH, Beschluss vom 6. Juli 1979 - I ZR 55/79 -, Rn. 7, juris; LG Hamburg Urteil vom 19. April 2021 - 325 O 191/20, BeckRS 2021, 13293 Rn. 26, beck-online).
  • BGH, 07.09.1990 - I ZR 220/90

    Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung in der Revisionsinstanz

    Allein der Umstand, daß die Vollstreckung aus Ausspruch I. 1. b) und c) des Berufungsurteils in diesem Punkt das Prozeßergebnis vorwegnehmen würde, ist kein unersetzlicher Nachteil im Sinne des § 719 Abs. 2 ZPO (BGH, Beschl. v.06.07.1979 - I ZR 55/79, GRUR 1979, 807 - Schlumpfserie).

    Bei dieser Sachlage kann offenbleiben, ob der Antrag hinsichtlich Ausspruch I. 1. b) (Übermittlung der Adressatenliste) nicht auch deshalb unbegründet ist, weil die Beklagte es unterlassen hat, im Berufungsrechtszug zu beantragen, ihr im Fall der Verurteilung zu gestatten, die Adressaten des Rundschreibens, bei denen es sich um ihre Abnehmer handelt, nur einer zur Verschwiegenheit verpflichteten Person mitzuteilen (sogenannter Wirtschaftsprüfervorbehalt; vgl. dazu BGH, Beschl. v.06.07.1979 - I ZR 55/79, GRUR 1979, 807 - Schlumpfserie; vgl. weiter Teplitzky, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche, 5. Aufl., Kap. 38 Rdn. 27).

  • BGH, 20.06.2000 - X ZR 88/00

    Vollstreckungsschutz bei zeitlich begrenztem Unterlassungsgebot

    Das würde dem Grundsatz der Vollstreckbarkeit eines Berufungsurteils widersprechen (vgl. BGH, Beschl. v. 06.07.1979 - I ZR 55/79, GRUR 1979, 807; Zöller/Herget, ZPO, 21. Aufl, § 719 Rdn. 6 m.w.N.).
  • BGH, 13.03.2008 - I ZR 156/07

    Einstellung der Zwangsvollstreckung im Revisionsverfahren

    Auch der von den Beklagten angeführte Umstand, dass die Vollstreckung des Unterlassungsausspruchs das Prozessergebnis vorwegnehmen würde, ist als solcher kein unersetzlicher Nachteil im Sinne des § 719 Abs. 2 ZPO (BGH, Beschl. v. 6.7.1979 - I ZR 55/79, GRUR 1979, 807 = WRP 1979, 715 - Schlumpfserie; Beschl. v. 9.11.1995 - I ZR 220/95, GRUR 1996, 78 = WRP 1996, 107 - Umgehungsprogramm).
  • BGH, 04.09.2014 - I ZR 30/14

    Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung durch das Revisionsgericht:

    Allein der Umstand, dass die Vollstreckung das Prozessergebnis vorwegnehmen würde, ist kein unersetzlicher Nachteil im Sinne des § 719 Abs. 2 ZPO (BGH, Beschluss vom 6. Juli 1979 - I ZR 55/79, GRUR 1979, 807 = WRP 1979, 715 - Schlumpfserie; Beschluss vom 9. November 1995 - I ZR 220/95, GRUR 1996, 78 = WRP 1996, 107 - Umgehungsprogramm; Beschluss vom 28. März 1996 - I ZR 14/96, GRUR 1996, 512 = WRP 1996, 743 - Fehlender Vollstreckungsschutzantrag II; Beschluss vom 8. Januar 1999 - I ZR 299/98, NJWE-WettbR 1999, 238, 239).
  • BGH, 09.11.1995 - I ZR 220/95

    "Umgehungsprogramm"; Überwiegendes Interesse des Gläubigers an der Vollstreckung

    Allein der Umstand, daß die Vollstreckung das Prozeßergebnis vorwegnehmen würde, ist kein unersetzlicher Nachteil im Sinne des § 719 Abs. 2 ZPO (BGH, Beschl. v. 6.7.1979 - I ZR 55/79, GRUR 1979, 807 - Schlumpfserie; Beschl. v. 7.9.1990 - I ZR 220/90, GRUR 1991, 159 - Zwangsvollstreckungseinstellung).
  • BGH, 16.09.1998 - X ZR 107/98

    "Fehlender Vollstreckungsschutzantrag III"; Einstweilige Anordnung der

    Vollstreckungsrechtlich ist maßgeblich, daß die Beklagte auf eine solche Einschränkung ihrer Auskunftspflicht im zweiten Rechtszug im Wege eines Hilfsantrages hätte hinwirken können (BGH, Beschl. v. 6.7.1979 - I ZR 55/79, GRUR 1979, 807 - Schlumpfserie).
  • BGH, 28.03.1996 - I ZR 14/96

    "Fehlender Vollstreckungsschutzantrag II"; Einstellung der Zwangsvollstreckung in

    Allein der Umstand, daß die Vollstreckung das Prozeßergebnis vorwegnehmen würde, ist kein unersetzlicher Nachteil im Sinne des § 719 Abs. 2 ZPO (BGH, Beschl. v. 6.7.1979 - I ZR 55/79, GRUR 1979, 807 - Schlumpfserie; Beschl. v. 7.9.1990 - I ZR 220/90, GRUR 1991, 159 - Zwangsvollstreckungseinstellung).
  • BGH, 09.02.1995 - I ZR 247/94

    Antrag auf einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung - Nicht zu

  • OLG Düsseldorf, 18.12.2014 - 2 U 62/14
  • LG Düsseldorf, 26.07.2000 - 34 O 15/00

    Marktauftritt der Düsseldorfer Stadtwerke-Tochter Innovatio verstößt gegen § 107

  • BGH, 20.04.1989 - IX ZB 20/89

    Begründung des Rechtsanspruchs eines Antragstellers auf Zuerkennung von

  • BGH, 21.08.1990 - IV ZB 7/90
  • BGH, 07.07.1988 - I ZR 47/88

    Voraussetzungen der einstweiligen Einstellung der Zwangsvollstreckung in der

  • BGH, 20.03.1986 - I ZR 239/85

    Voraussetzung einer einstweiligen Einstellung der Zwangsvollstreckung in der

  • LG Düsseldorf, 26.07.2000 - 34 O 15/20

    Angebot von Dienstleistungen auf dem Gebiet des Gebäudemanagements ; Unzulässige

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Rechtsprechung
   BGH, 13.07.1979 - I ZR 128/77   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1979,1072
BGH, 13.07.1979 - I ZR 128/77 (https://dejure.org/1979,1072)
BGH, Entscheidung vom 13.07.1979 - I ZR 128/77 (https://dejure.org/1979,1072)
BGH, Entscheidung vom 13. Juli 1979 - I ZR 128/77 (https://dejure.org/1979,1072)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Unzulässige Werbung eines Möbel-Einrichtungshauses - Voraussetzungen einer unzulässigen Sonderveranstaltung - Zeitliche Begrenzung von Sonderangeboten - Irreführung bei der Verwendung der Formulierung "radikal gesenkte Preise" - Irreführende Angabe über die Menge der ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1979, 2245
  • MDR 1979, 911
  • GRUR 1979, 781
  • DB 1979, 2365
  • WRP 1979, 715
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 23.06.1961 - I ZR 124/60

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 13.07.1979 - I ZR 128/77
    Vielmehr kommt es darauf an, ob die vom Angebot umfaßten Waren, gemessen an dem Umfang des gesamten zum Verkauf gestellten Sortiments, als einzelne anzusehen sind (BGH GRUR 1962, 36, 38 - Sonderveranstaltung I).
  • OLG Hamm, 04.06.2009 - 4 U 19/09

    Irreführende Werbung in Google AdWords

    Es soll kein Vergleich mit den Preisen der Konkurrenten vorgenommen werden wie bei "ist billiger" (OLG Zweibrücken) oder mit früheren eigenen Preisen wie bei "Radikal gesenkte Preise" (BGH GRUR 1979, 781).
  • OLG Hamm, 27.05.2010 - 4 U 213/09

    Zur Werbung mit der Garantie einer "24-Stunden-Lieferung" und zur Werbung mit

    Es soll kein Vergleich mit den Preisen der Konkurrenten vorgenommen werden wie bei "ist billiger" (OLG Zweibrücken) oder mit früheren eigenen Preisen wie bei "Radikal gesenkte Preise" (BGH GRUR 1979, 781).
  • BGH, 10.07.1997 - I ZR 201/95

    Geburtstags-Angebot - Sonderveranstaltung/Sonderangebote

    Dies schließt es nicht aus, daß auf der einen Seite je nach Branchenübung und Größe des Gesamtsortiments auch eine Werbung mit massierten Angeboten zulässig ist (vgl. BGH, Urt. v. 13.7.1979 - I ZR 128/77, GRUR 1979, 781 = WRP 1979, 715 - radikal gesenkte Preise; Urt. v. 23.6.1961 - I ZR 124/60, GRUR 1962, 36, 38 = WRP 1961, 277 - Sonderangebot; Urt. v. 8.2.1980 - I ZR 58/78, GRUR 1980, 722, 723 = WRP 1980, 540 - Einmalige Gelegenheit) und sich auf der anderen Seite schon die Werbung für einzelne Waren ausnahmsweise als Ankündigung einer den normalen Geschäftsbetrieb unterbrechenden Sonderveranstaltung darstellt (vgl. BGH, Urt. v. 4.3.1977 - I ZR 122/75, GRUR 1977, 791, 793 = WRP 1977, 399 - Filialeröffnung).
  • OLG Oldenburg, 28.11.2002 - 1 U 107/02

    Verkaufsveranstaltung von Sonderpostenmärkten; Besondere Werbung mit Rabatt;

    Ob - wie zum Teil in Rechtsprechnung und Literatur angenommen wird - die Rabattgewährung unbefristet sein muss (was eher zweifelhaft sein dürfte), braucht nicht entschieden zu werden, denn der Fall einer Befristung des beworbenen Angebots, namentlich unter Herausstellung von zeitlich begrenzt gewährten Preisvorteilen, bei dem angenommen wird, dass der Verkehr regelmäßig von einer außergewöhnlichen Aktion ausgeht (BGH GRUR 1979, 781 - Radikal gesenkte Preise; 1984, 590 - Sonderangebote auf 3000 qm), liegt nicht vor.
  • OLG Hamm, 27.02.2007 - 4 U 164/06

    Wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch unter den Gesichtspunkten einer

    Freilich kann auch in einer Aussage, die als Werturteil oder verallgemeinernde Schlussfolgerung erscheint, eine auf ihre Richtigkeit überprüfbare Tatsachenbehauptung liegen, wie z.B. die Inanspruchnahme einer technischen oder wirtschaftlichen Alleinstellung (BGH GRUR 1975, 141 - Unschlagbar; 1979, 781, 782 - radikal gesenkte Preise; 1988, 402, 403 - mit Verlogenheit zum Geld; Götting, a.a.O., § 8 Rn. 16).
  • OLG Jena, 24.01.2001 - 2 U 1539/00

    Unzulässige Sonderveranstaltung

    (vgl. BGH Urteil vom 13.7.1997 - Az.: I ZR 128/77).
  • BGH, 28.09.1979 - I ZR 139/77

    Verkaufsveranstaltung außerhalb des regelmäßigen Geschäftsverkehrs - Abstoßen

    Dagegen ist die Feststellung, die Waren würden nicht ohne zeitliche Begrenzung angeboten, unter den hier festgestellten Umständen im Ergebnis rechtlich nicht zu beanstanden (vgl. jedoch zur Beurteilung des Wortes "jetzt" als Merkmal zeitlicher Begrenzung das Urteil des Senats vom 13. Juli 1979 - I ZR 128/77 - Radikal gesenkte Preise).
  • OLG Stuttgart, 31.03.1995 - 2 U 236/94

    Begriff der unzulässigen Sonderveranstaltung

    Dies wäre nur dann der Fall, wenn sich nach dem gesamten Erscheinungsbild der Veranstaltung die Aktion nach der Auffassung des Publikums als eine Unterbrechung des in der Branche üblichen und als angemessen empfundenen regelmäßigen Geschäftsverkehrs darstellen und der Verbraucher hierdurch in übermäßiger Weise unsachlich in seiner wirtschaftlichen Entschließung beeinflusst würde, wovon er durch § 7 Abs. 1 UWG geschützt werden soll (Baumbach/Hefermehl, Wettbewerbsrecht, 17. Aufl., Rn. 7 zu § 7 UWG ; BGH GRUR 1058, 395 - Sonderveranstaltung BGH GRUR 1979, 781 ff - Radikal gesenkte Preise -) Anhaltspunkte dafür, dass die Beklagte in diesem Sinne ihren regelmäßigen Geschäftsbetrieb unterbrochen hat, finden sich in der fraglichen Anzeige nicht.
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