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OLG Karlsruhe, 02.10.1997 - 6 W 97/97 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
ZPO § 93 § 99 Abs. 2 § 924 § 929 Abs. 2 § 936
Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen die Kostenentscheidung in einem eine einstweilige Verfügung aufhebenden Urteil; Kostenentscheidung bei Versäumung der Vollziehungsfrist
Verfahrensgang
- LG Mannheim - 7 O 228/97
- OLG Karlsruhe, 02.10.1997 - 6 W 97/97
Papierfundstellen
- WRP 1998, 330
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Frankfurt, 01.04.2020 - 6 W 34/20
Ordungsgemäße Vollziehung einer einstweiligen Verfügung
Die Kosten sind daher der Antragstellerin aufzuerlegen (vgl. OLG Karlsruhe, WRP 1998, 330;… Köhler/Bornkamm, UWG, 38. Aufl., § 12 Rn. 3.68). - OLG Stuttgart, 10.03.2015 - 12 U 144/14
Aufhebung einer einstweiligen Verfügung: Kostenentscheidung im …
Ein sofortiges Anerkenntnis im Sinne des § 93 ZPO setzt im Aufhebungsverfahren nach § 927 ZPO außer dem Verzicht auf die Rechte aus der einstweiligen Verfügung und Herausgabe der vollstreckbaren Ausfertigung auch die Übernahme der Kosten des Verfügungsverfahrens voraus, wenn der Aufhebungskläger im Aufhebungsverfahren eine entsprechende Kostenregelung - wie hier (s.o.) - hätte erreichen können (vgl. OLG Karlsruhe WRP 1996, 120; vgl. auch OLG Karlsruhe WRP 1998, 330;… Zöller/Herget, a.a.O., § 93 ZPO Rn. 6 "einstweilige Verfügung" m.w.N.).