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   OLG Karlsruhe, 02.10.1997 - 6 W 97/97   

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https://dejure.org/1997,12775
OLG Karlsruhe, 02.10.1997 - 6 W 97/97 (https://dejure.org/1997,12775)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 02.10.1997 - 6 W 97/97 (https://dejure.org/1997,12775)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 02. Oktober 1997 - 6 W 97/97 (https://dejure.org/1997,12775)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    ZPO § 93 § 99 Abs. 2 § 924 § 929 Abs. 2 § 936
    Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen die Kostenentscheidung in einem eine einstweilige Verfügung aufhebenden Urteil; Kostenentscheidung bei Versäumung der Vollziehungsfrist

Verfahrensgang

  • LG Mannheim - 7 O 228/97
  • OLG Karlsruhe, 02.10.1997 - 6 W 97/97

Papierfundstellen

  • WRP 1998, 330
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Frankfurt, 01.04.2020 - 6 W 34/20

    Ordungsgemäße Vollziehung einer einstweiligen Verfügung

    Die Kosten sind daher der Antragstellerin aufzuerlegen (vgl. OLG Karlsruhe, WRP 1998, 330; Köhler/Bornkamm, UWG, 38. Aufl., § 12 Rn. 3.68).
  • OLG Stuttgart, 10.03.2015 - 12 U 144/14

    Aufhebung einer einstweiligen Verfügung: Kostenentscheidung im

    Ein sofortiges Anerkenntnis im Sinne des § 93 ZPO setzt im Aufhebungsverfahren nach § 927 ZPO außer dem Verzicht auf die Rechte aus der einstweiligen Verfügung und Herausgabe der vollstreckbaren Ausfertigung auch die Übernahme der Kosten des Verfügungsverfahrens voraus, wenn der Aufhebungskläger im Aufhebungsverfahren eine entsprechende Kostenregelung - wie hier (s.o.) - hätte erreichen können (vgl. OLG Karlsruhe WRP 1996, 120; vgl. auch OLG Karlsruhe WRP 1998, 330; Zöller/Herget, a.a.O., § 93 ZPO Rn. 6 "einstweilige Verfügung" m.w.N.).
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