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   OLG Hamm, 02.02.2012 - I-4 U 168/11   

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https://dejure.org/2012,10238
OLG Hamm, 02.02.2012 - I-4 U 168/11 (https://dejure.org/2012,10238)
OLG Hamm, Entscheidung vom 02.02.2012 - I-4 U 168/11 (https://dejure.org/2012,10238)
OLG Hamm, Entscheidung vom 02. Februar 2012 - I-4 U 168/11 (https://dejure.org/2012,10238)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wettbewerbswidrigkeit der Verbreitung eines Werbeprospekts ohne Angaben über Identität und Anschrift des Anbieters; Feststellung des Zeitpunkts der Kenntnisnahme von einem Wettbewerbsverstoß

  • rechtsportal.de

    Wettbewerbswidrigkeit der Verbreitung eines Werbeprospekts ohne Angaben über Identität und Anschrift des Anbieters; Feststellung des Zeitpunkts der Kenntnisnahme von einem Wettbewerbsverstoß

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Identität und Anschrift des Prospektunternehmers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Firma und Anschrift des Anbieters müssen in einem Werbeprospekt richtig mitgeteilt werden

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • WRP 2012, 985
 
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Wird zitiert von ... (10)

  • OLG Köln, 26.09.2014 - 6 U 56/14

    Erfüllung der Informationspflicht bei Online-Bestellungen aufgrund einer Anzeige

    Insoweit unterscheidet sich der vorliegende Sachverhalt von Fällen, in denen die beworbene Ware nicht nur im Internet, sondern auch anderweitig - sei es in einem Geschäftslokal, sei es telefonisch - erworben werden kann, und in denen die Rechtsprechung den Verweis des Verbrauchers auf eigene Ermittlungen an Hand einer in der Werbung angegebenen Internetadresse für unzureichend erachtet hat (s. z.B. OLG Hamburg, Magazindienst 2012, 55 f., juris-Tz. 5; OLG Hamm, WRP 2012, 985, juris-Tz. 35).
  • OLG Stuttgart, 04.07.2013 - 2 U 157/12

    Wettbewerbs- und Markenrechtsverstoß: Dringlichkeitsvermutung im Eilverfahren und

    Bloß fahrlässige Unkenntnis genügt nicht, da eine Obliegenheit zur Marktbeobachtung nicht besteht (herrschend OLG Hamm WRP 2012, 985 [juris Tz. 22, 25 und 26]; Köhler a.a.O. § 12, 3.15 a; Büscher in Fezer a.a.O. § 12, 80; Hess in Ullmann a.a.O. § 12, 107).
  • OLG München, 15.05.2014 - 6 U 3500/13

    Hinweis auf McDonald's-Webseite reicht nicht

    Zur Frage der Erfüllung der Informationspflicht des § 5a Abs. 3 Nr. 2 UWG (hier im Rahmen der Eigenwerbung der Beklagten) hat der Senat bereits entschieden, dass er den Hinweis auf den Internetauftritt des werbenden Unternehmers dem Zweckgedanken dieser dem Verbraucherschutz dienenden Vorschrift folgend, es dem Verbraucher ohne Schwierigkeiten zu ermöglichen Kontakt mit dem anbietenden Unternehmen aufzunehmen (vgl. Köhler/Bornkamm a.a.O., § 5a Rn. 33), grundsätzlich nicht für ausreichend erachtet (vgl. Senat, Urt. v. 31.03.2011 - 6 U 3517/10 = WRP 2011, 1213; Urt. v. 17.10.2013 - 6 U 3929/12 = MD 2014, 59; Urt. v. 07.11.2013 - 6 U 2934/13; so auch OLG Saarbrücken WRP 2013, 940 ff.; OLG Hamm WRP 2012, 985 Rn. 31; kritisch hierzu Lettl WRP 2013, 1105, 1111).
  • OLG Nürnberg, 07.11.2017 - 3 U 1206/17

    Selbstwiderlegung der Eilbedürftigkeit im einstweiligen Rechtsschutz

    Sie liegt vor, wenn sich der Verfügungskläger bewusst der Kenntnis verschließt oder ihm nach Lage der Dinge der Wettbewerbsverstoß nicht verborgen geblieben sein kann (OLG Hamm, WRP 2012, 985).
  • KG, 28.05.2013 - 5 U 93/12

    Anforderungen an die Identitätsangaben gem. § 5a Abs. 3 Nr. 2 UWG

    Es reicht grundsätzlich nicht aus, dass der Verbraucher sich nähere Informationen über die werbenden Unternehmen über deren Internetadresse(n) verschaffen kann (vgl. OLG Hamm, Beschluss von 11. August 2011, 4 W 66/11; OLG Hamm WRP 2012, 985 ).

    Wie bereits das Landgericht zutreffend ausgeführt hat, folgt aus der Verletzung der Informationspflicht nach § 5a Abs. 3 Nr. 2 UWG die Relevanz des Verstoßes (vgl. BGH GRUR 2010, 852 - Gallardo Spyder, Rn 21; BGH GRUR 2012, 840 - Neue Personenkraftwagen, Rn 25; OLG München WRP 2012, 230; OLG Hamm WRP 2012, 985 ; OLG Düsseldorf, Urteil vom 2. Oktober 2012, 20 U 223/11; OLG Saarbrücken, Urteil vom 6. März 2013, 1 U 41/12 - 13).

  • LG Düsseldorf, 20.04.2018 - 38 O 16/18
    Wie lange der Verstoß vor Beginn der Rechtsverfolgung bereits andauerte, ist grundsätzlich unerheblich, solange nicht der Antragsteller von ihm Kenntnis erlangt oder sich dieser bewusst verschlossen hat oder seine Unkenntnis auf grober Fahrlässigkeit beruht (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 2. Februar 2012 - 4 U 168/11, BeckRS 2012, 9719 [unter B II 2 a und b]; OLG Köln, Urteil vom 26. Februar 2003 - 6 U 201/02, GRUR-RR 2003, 187 [unter II 1]; OLG Hamburg, Urteil vom 25. Februar 1999 - 3 U 272/98, NJWE-WettbR 1999, 264 [unter I 2 und 3]).
  • LG Arnsberg, 29.04.2021 - 8 O 21/21
    Die Kammer schließt sich der obergerichtlichen Rechtsprechung des OLG Hamm an, wonach das Verstreichenlassen eines Zeitraumes von einem Monat zwischen der Kenntniserlangung vom Vorliegen einen Wettbewerbsverstoßes und der Anbringung eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung als (noch) nicht dringlichkeitsschädlich angesehen wird (vgl. OLG Hamm, GRUR-RR 2009, 313; WRP 2012, 985).
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