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   OLG Köln, 02.09.2013 - I-6 W 114/13   

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OLG Köln, 02.09.2013 - I-6 W 114/13 (https://dejure.org/2013,48862)
OLG Köln, Entscheidung vom 02.09.2013 - I-6 W 114/13 (https://dejure.org/2013,48862)
OLG Köln, Entscheidung vom 02. September 2013 - I-6 W 114/13 (https://dejure.org/2013,48862)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2014, 319
  • WRP 2014, 875
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Stuttgart, 03.04.1996 - 2 W 63/95

    Unterbrechung der Verjährung; Erlass der einstweilige Verfügung als Unterbrechung

    Auszug aus OLG Köln, 02.09.2013 - 6 W 114/13
    Der Senat schließt sich, wie auch das Landgericht, der in der Rechtsprechung überwiegend vertretenen Auffassung an, dass grundsätzlich eine Kostenbelastung des Antragstellers nicht geboten ist (KG, Beschluss vom 15.4. 2010 - 5 W 67/10 - juris Tz. 1; OLG Celle, Beschl. vom 5.4. 2001 - 13 W 3/01 - GRUR-RR 2001, 285, 286 - Ordnungsschwellengeräte; OLG Stuttgart, Beschl. vom 3.4.1996 - 2 W 63/95 - NJW-RR 1996, 1520; a. A. OLG Hamburg, Urteil vom 24.11.1988 - 3 U 106/88 - GRUR 1989, 296 - Anspruchsverzicht).

    Auch aus anderen Gründen - beispielsweise wegen der Kosten, weil das wesentliche Ziel bereits durch die einstweilige Verfügung erreicht wurde oder weil die Wiederholungsgefahr nach Erlass der einstweiligen Verfügung auch ohne Hauptsachetitel gering erachtet wird - kann es dem Antragsteller geboten erscheinen, auf das Hauptsacheverfahren zu verzichten und die Verjährung des Unterlassungsanspruchs in Kauf zu nehmen (OLG Stuttgart, Beschl. vom 3.4. 1996 - 2 W 63/95 - NJW-RR 1996, 1520; Teplitzky, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche und Verfahren, 10. Aufl. 2011, Kap. 55 Rn. 32).

  • OLG Celle, 05.04.2001 - 13 W 3/01

    Widerspruch gegen eine einstweilige Verfügung: Kostenentscheidung nach

    Auszug aus OLG Köln, 02.09.2013 - 6 W 114/13
    Der Senat schließt sich, wie auch das Landgericht, der in der Rechtsprechung überwiegend vertretenen Auffassung an, dass grundsätzlich eine Kostenbelastung des Antragstellers nicht geboten ist (KG, Beschluss vom 15.4. 2010 - 5 W 67/10 - juris Tz. 1; OLG Celle, Beschl. vom 5.4. 2001 - 13 W 3/01 - GRUR-RR 2001, 285, 286 - Ordnungsschwellengeräte; OLG Stuttgart, Beschl. vom 3.4.1996 - 2 W 63/95 - NJW-RR 1996, 1520; a. A. OLG Hamburg, Urteil vom 24.11.1988 - 3 U 106/88 - GRUR 1989, 296 - Anspruchsverzicht).

    Das Kammergericht hat in der Entscheidung, die das Landgericht in seiner Begründung herangezogen hat, lediglich ausgeführt, ein Gläubiger könne gute Gründe haben, auf die Erhebung einer Hauptsacheklage zu verzichten, und als Beispiel für solche Gründe ("etwa") die Untersagung einer inzwischen überholten Werbemaßnahme genannt (KG, Beschluss vom 15.4. 2010 - 5 W 67/10 - juris Tz. 1; so auch OLG Celle, Beschl. vom 5.4. 2001 - 13 W 3/01 - GRUR-RR 2001, 285, 286 - Ordnungsschwellengeräte).

  • KG, 15.04.2010 - 5 W 67/10

    Verjährung des lauterkeitsrechtlichen Unterlassungsanspruchs während des

    Auszug aus OLG Köln, 02.09.2013 - 6 W 114/13
    Der Senat schließt sich, wie auch das Landgericht, der in der Rechtsprechung überwiegend vertretenen Auffassung an, dass grundsätzlich eine Kostenbelastung des Antragstellers nicht geboten ist (KG, Beschluss vom 15.4. 2010 - 5 W 67/10 - juris Tz. 1; OLG Celle, Beschl. vom 5.4. 2001 - 13 W 3/01 - GRUR-RR 2001, 285, 286 - Ordnungsschwellengeräte; OLG Stuttgart, Beschl. vom 3.4.1996 - 2 W 63/95 - NJW-RR 1996, 1520; a. A. OLG Hamburg, Urteil vom 24.11.1988 - 3 U 106/88 - GRUR 1989, 296 - Anspruchsverzicht).

    Das Kammergericht hat in der Entscheidung, die das Landgericht in seiner Begründung herangezogen hat, lediglich ausgeführt, ein Gläubiger könne gute Gründe haben, auf die Erhebung einer Hauptsacheklage zu verzichten, und als Beispiel für solche Gründe ("etwa") die Untersagung einer inzwischen überholten Werbemaßnahme genannt (KG, Beschluss vom 15.4. 2010 - 5 W 67/10 - juris Tz. 1; so auch OLG Celle, Beschl. vom 5.4. 2001 - 13 W 3/01 - GRUR-RR 2001, 285, 286 - Ordnungsschwellengeräte).

  • BGH, 24.05.2007 - I ZR 104/04

    Gartenliege

    Auszug aus OLG Köln, 02.09.2013 - 6 W 114/13
    Es genügt aber bereits eine Bekanntheit, bei der sich die Gefahr der Herkunftstäuschung in noch relevantem Umfang ergeben kann, wenn Nachahmungen vertrieben werden (BGH, Urteil vom 24.5. 2007 - I ZR 104/04 - GRUR 2007, 984 Tz. 34 - Gartenliege).
  • BGH, 13.05.1993 - I ZR 113/91

    Titelschutz für Rundfunksendungen - Erledigung der Hauptsache im

    Auszug aus OLG Köln, 02.09.2013 - 6 W 114/13
    Die Erhebung der Einrede der Verjährung stellt ein das Verfügungsverfahren erledigendes Ereignis dar (OLG Frankfurt, Beschl. vom 8.2.2002 - 6 W 9/02 - GRUR-RR 2002, 183; Ahrens/Schmukle, Der Wettbewerbsprozess, 6. Aufl. 2009, Kap. 54 Rn. 9 m. w. N.; vgl. BGH, Urteil vom 13.5.1993 - I ZR 113/91 - GRUR 1993, 769, 770 f. - Radio Stuttgart, zur Erledigung durch Verzicht des Gläubigers auf ein Titelschutzrecht).
  • OLG Frankfurt, 08.02.2002 - 6 W 9/02

    Kostenentscheidung in Wettbewerbssachen: Erledigung der Hauptsache durch Erhebung

    Auszug aus OLG Köln, 02.09.2013 - 6 W 114/13
    Die Erhebung der Einrede der Verjährung stellt ein das Verfügungsverfahren erledigendes Ereignis dar (OLG Frankfurt, Beschl. vom 8.2.2002 - 6 W 9/02 - GRUR-RR 2002, 183; Ahrens/Schmukle, Der Wettbewerbsprozess, 6. Aufl. 2009, Kap. 54 Rn. 9 m. w. N.; vgl. BGH, Urteil vom 13.5.1993 - I ZR 113/91 - GRUR 1993, 769, 770 f. - Radio Stuttgart, zur Erledigung durch Verzicht des Gläubigers auf ein Titelschutzrecht).
  • OLG Köln, 27.06.2003 - 6 U 16/03

    Vertrieb von Spülbecken-Seihern als vermeidbare Herkunftstäuschung;

    Auszug aus OLG Köln, 02.09.2013 - 6 W 114/13
    Solche Werbeanstrengungen können in Prospekten, Katalogen und Messeauftritten bestehen (Senat, Urteil vom 27.6. 2003 - 6 U 16/03 - GRUR-RR 2004, 21, 23 - Küchen-Seiher).
  • OLG Hamburg, 24.11.1988 - 3 U 106/88
    Auszug aus OLG Köln, 02.09.2013 - 6 W 114/13
    Der Senat schließt sich, wie auch das Landgericht, der in der Rechtsprechung überwiegend vertretenen Auffassung an, dass grundsätzlich eine Kostenbelastung des Antragstellers nicht geboten ist (KG, Beschluss vom 15.4. 2010 - 5 W 67/10 - juris Tz. 1; OLG Celle, Beschl. vom 5.4. 2001 - 13 W 3/01 - GRUR-RR 2001, 285, 286 - Ordnungsschwellengeräte; OLG Stuttgart, Beschl. vom 3.4.1996 - 2 W 63/95 - NJW-RR 1996, 1520; a. A. OLG Hamburg, Urteil vom 24.11.1988 - 3 U 106/88 - GRUR 1989, 296 - Anspruchsverzicht).
  • OLG Frankfurt, 12.12.2019 - 6 U 83/18

    Wettbewerbsrechtlicher Nachahmungsschutz und gezielte Behinderung durch

    Für die Feststellung der Bekanntheit gilt: Die Bekanntheit kann sich nicht nur aus entsprechenden Werbeanstrengungen (zB Prospekte, Kataloge, Messeauftritte; OLG Köln WRP 2014, 875 Rn. 7), sondern auch aus der Dauer der Marktpräsenz, den hohen Absatzzahlen des Originals oder dem hohen Marktanteil ergeben (BGH GRUR 2007, 339 Rn. 32 - Stufenleitern; BGH GRUR 2007, 984 Rn. 32 - Gartenliege; BGH WRP 2013, 1189 Rn. 27 - Regalsystem; OLG Frankfurt GRUR-RR 2019, 77 Rn. 26).
  • KG, 23.09.2021 - 1 U 1027/20

    Verjährungsfrist nach Rechtskraft eines Vorbehaltsurteils

    Auch die Erhebung der Einrede der Verjährung stellt ein erledigendes Ereignis dar (OLG Köln, WRP 2014, 875; KG, 5. ZS, Beschluss vom 15. April 2010 - 5 W 67/10 -, juris) und in dem angefochtenen Urteil ist das Landgericht letztlich von dem Eintritt der Verjährung im Laufe des dort anhängigen Nachverfahrens ausgegangen.
  • LG Hamburg, 24.08.2022 - 308 O 145/22
    Für die Feststellung der Bekanntheit gilt: Die Bekanntheit kann sich nicht nur aus entsprechenden Werbeanstrengungen (z.B. Prospekten, Katalogen, Messeauftritten; vgl. OLG GRUR-RR 2014, 319), sondern auch aus der Dauer der Marktpräsenz, den hohen Absatzzahlen des Originals oder dem hohen Marktanteil ergeben (vgl. BGH GRUR 2007, 339 Rn. 32 - Stufenleitern; BGH GRUR 2007, 984 Rn. 34 - Gartenliege; BGH WRP 2013, 1189 Rn. 27 - Regalsystem; OLG Frankfurt a.M., GRUR-RR 2019, 77 Rn. 26).
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