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   BGH, 26.01.1979 - I ZR 112/78   

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https://dejure.org/1979,1434
BGH, 26.01.1979 - I ZR 112/78 (https://dejure.org/1979,1434)
BGH, Entscheidung vom 26.01.1979 - I ZR 112/78 (https://dejure.org/1979,1434)
BGH, Entscheidung vom 26. Januar 1979 - I ZR 112/78 (https://dejure.org/1979,1434)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NJW 1979, 1166 (Ls.)
  • MDR 1979, 472
  • GRUR 1979, 415
  • WRP 1979, 448
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 12.03.1971 - I ZR 115/69

    Anspruch auf Unterlassung der Verwendung von Bocksbeutelflaschen für anderen als

    Auszug aus BGH, 26.01.1979 - I ZR 112/78
    Die "Bocksbeutelflasche"-Entscheidung des Bundesgerichtshofs (GRUR 1971, 313 ff) stehe dem nicht entgegen.

    Sie wurde erst vom Bundesrat als § 15a (jetzt § 17 WeinVO) eingefügt, nachdem inzwischen das Urteil des erkennenden Senats vom 12. März 1971 - I ZR 115/69 - Bocksbeutel-Flasche, GRUR 1971, 313, ergangen war.

  • BGH, 03.02.1994 - I ZR 282/91

    Zulässigkeit einer Vorlage an den EUGH zur Beurteilung der Vereinbarkeit eines

    Der durch jahrzehntelang ungestörte Benutzung einer Warenausstattung sowohl im Herstellerland - einem EG-Staat - als auch im Inland geschaffene beträchtliche Besitzstand ist, wenn diese Ausstattung den inländischen Verkehr über Eigenschaften der so gekennzeichneten Waren irreführen kann, nicht erst im Rahmen einer nach Art. 30 EWGV erfolgenden Beurteilung der Angemessenheit eines Verbots nach nationalem Recht, sondern auch schon bei der Prüfung zu berücksichtigen, ob eine i. S. des § 3 UWG als relevant anzusehende Irreführung - und damit überhaupt ein Handelshemmnis i. S. des § 30 EWGV - vorliegt (Weiterführung von BGH, LM § 3 UWG Nr. 110 = GRUR 1971, 313 = WRP 1971, 266 - Bocksbeutelflasche und BGH, LM UWG Nr. 159 = GRUR 1979, 415 = WRP 1979, 448 = NJW 1979, 1166 L - Cantil-Flasche).

    Bei der erneuten Prüfung wird das Berufungsgericht zu beachten haben, daß die von ihm im Rahmen seiner Interessenabwägung zu Art. 30 EWGV erörterten Umstände - insbesondere den vorliegend durch jahrzehntelange ungestörte Benutzung der Ausstattung gewonnenen Besitzstand - auch schon bei der Beurteilung der Frage zu berücksichtigen sind, ob eine im Sinne des § 3 UWG relevante Irreführung (und damit überhaupt ein Handelshemmnis im Sinne des Art. 30 EWGV) vorliegt (vgl. BGH, Urt. v. 26.1.1979 - I ZR 112/78, GRUR 1979, 415, 416 = WRP 1979, 448 - Cantil-Flasche; Baumbach/Hefermehl, Wettbewerbsrecht, 17. Aufl., § 3 UWG Rdn. 102 und 107; Großkomm/Lindacher, § 3 UWG Rdn. 24 f.).

  • BGH, 09.04.1987 - I ZR 201/84

    "Wodka Woronoff"; Irreführung über die Herkunft von Wodka

    Denn gemäß dem Beweisbeschluß des Berufungsgerichts hat das die Umfrage veranstaltende Meinungsforschungsinstitut nicht nur das streitige Etikett, sondern die Gesamtausstattung einschließlich der Zwiebelturmflasche zur Grundlage seiner Erhebungen gemacht, d.h. unter Heranziehung eines Ausstattungsmerkmals, das in besonderem Maße geeignet sein kann, mittelbar auf die Herkunft des Erzeugnisses hinzuweisen, auf das es sich bezieht (vgl. BGH, Urt. v. 12.3.1971 - I ZR 115/69, GRUR 1971, 313 = WRP 1971, 266 - Bocksbeutelflasche; Urt. v. 26.1.1979 - I ZR 112/78, GRUR 1979, 415 = WRP 1979, 448 - Cantil-Flasche).
  • OLG Bamberg, 03.08.1979 - Ws 396/79
    Der jeweilige Brauch, portugiesischen Rosewein in Cantil-Flaschen und Frankenwein in Bocksbeutelflaschen abzufüllen und zu vertreiben, beruht auf einem jeweils eigenständigen Herkommen (Vergleiche BGH, 1979-01-26, I ZR 112/78, GRUR 1979, 415).2.
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