Rechtsprechung
| BGH, 11.02.1977 - I ZR 17/76 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
- archive.org
Psychologischer Kaufzwang durch die Ausgestaltung von Gewinnspielen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BGH, 11.02.1977 - I ZR 17/76
- BGH, 20.05.1977 - I ZR 17/76
Papierfundstellen
- NJW 1977, 2075
- MDR 1977, 995
- GRUR 1977, 727
- DB 1977, 1597
- WRP 1977, 566
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (4)
- BGH, 26.01.1973 - I ZR 21/72
Das goldene A
Auszug aus BGH, 11.02.1977 - I ZR 17/76
Sie sind jedoch zu verbieten, wenn besondere Umstände vorliegen, die den Vorwurf der Sittenwidrigkeit begründen (vgl. BGH GRUR 1959, 138 - Italienische Note; GRUR 1967, 202 - Gratisverlosung; GRUR 1973, 418 - Goldenes A).Solche Umstände können auch darin liegen, daß nach der Anlage des Gewinnspiels Teilnehmer einem psychologischen Kaufzwang ausgesetzt werden (vgl. z.B. BGH GRUR 1973, 418 - Goldenes A; GRUR 1973, 593 - Schatzjagd).
- BGH, 07.10.1958 - I ZR 62/57
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 11.02.1977 - I ZR 17/76
Sie sind jedoch zu verbieten, wenn besondere Umstände vorliegen, die den Vorwurf der Sittenwidrigkeit begründen (vgl. BGH GRUR 1959, 138 - Italienische Note; GRUR 1967, 202 - Gratisverlosung; GRUR 1973, 418 - Goldenes A). - BGH, 25.05.1973 - I ZR 27/72
Zulässigkeit der Durchführung von Geld-Gewinnspielen, die in Geschäften mit einem …
Auszug aus BGH, 11.02.1977 - I ZR 17/76
Sie können ferner darin begründet sein, daß der Verbraucher in übertriebener Weise wettbewerbswidrig angelockt wird (vgl. BGH GRUR 1974, 156 - Geldgewinnspiele). - BGH, 21.10.1966 - Ib ZR 104/64
Voraussetzungen für das Vorliegen einer unlauteren Werbung - Anforderungen an die …
Auszug aus BGH, 11.02.1977 - I ZR 17/76
Sie sind jedoch zu verbieten, wenn besondere Umstände vorliegen, die den Vorwurf der Sittenwidrigkeit begründen (vgl. BGH GRUR 1959, 138 - Italienische Note; GRUR 1967, 202 - Gratisverlosung; GRUR 1973, 418 - Goldenes A).
- BGH, 05.02.1998 - I ZR 151/95
Rubbelaktion - Übertriebenes Anlocken; psychologischer Kaufzwang
Die dadurch begründete Wertschätzung werde ihm - was er zumindest als möglich und wahrscheinlich ansehen müsse - nicht mehr entgegengebracht, wenn er sich lediglich als Interessent für ein Gratislos oder ähnliches erweise (vgl. BGH, Urt. v. 11.2.1977 - I ZR 17/76, GRUR 1977, 727, 728 = WRP 1977, 566 - Kaffeeverlosung I; GRUR 1987, 243, 244 - Alles frisch). - BGH, 04.12.1986 - I ZR 170/84
Alles frisch - Wettbewerbswidrigkeit eines Gewinnspiels
Sie sind jedoch zu verbieten, wenn besondere Umstände vorliegen, die den Vorwurf der Wettbewerbswidrigkeit begründen; solche Umstände können auch darin liegen, daß nach der Anlage des Gewinnspiels Teilnehmer in übertriebener Weise angelockt und/oder einem psychologischen Kaufzwang ausgesetzt werden (BGH, Urt. v. 11.2.1977 - I ZR 17/76, GRUR 1977, 727, 728 = WRP 1977, 566 - Kaffeeverlosung I;… vgl. auch Urt. v. 26.1.1973 - I ZR 21/72, GRUR 1973, 418, 419 = WRP 1973, 210 - Das goldene A;… Urt. v. 25.5.1973 - I ZR 27/72, GRUR 1974, 156, 157 = WRP 1974, 21 - Geld-Gewinnspiel).Einen solchen psychologischen Kaufzwang hat der Bundesgerichtshof in der vorstehend genannten Entscheidung vom 11.2.1977 (aaO. - Kaffeeverlosung I) angenommen, in der es ebenfalls um die Fallgestaltung ging, daß Teilnehmer des Gewinnspiels Ladenlokale - auch dort Filialen oder sog. Frisch-Depots der Beklagten - aufsuchen und darin an die Verkaufstheke treten mußten, um einen Teilnahmeschein einem Kästchen zu entnehmen.
Bei dieser Annahme hat das Berufungsgericht vernachlässigt, daß der Beklagten nicht nur - wie möglicherweise am Sitz des Berufungsgerichts in Berlin - Großstadtfilialen mit größeren Verkaufsräumen und lebhaftem Zuspruch zugehören, sondern daß sie - wovon der Bundesgerichtshof bereits in der zitierten Entscheidung vom 11.2.1977 (aaO. - Kaffeeverlosung I) ausgegangen ist - ihre Ware wie die Teilnahmescheine für das Gewinnspiel im gesamten Gebiet der Bundesrepublik Deutschland auch über eine Vielzahl kleiner - auch ländlicher - Filialen oder Frisch-Depots vertreibt, in denen der Interessent sowohl deren Inhaber gegenübertreten als auch regelmäßig zumindest den vom Berufungsgericht weitgehend ausgeschlossenen Blickkontakt mit dem Verkaufspersonal jedenfalls dann nicht vermeiden kann, wenn er - wie vorliegend allein angegriffen - zur Abholung des Teilnahmescheins an den Ladentisch herantreten muß.
- BGH, 29.06.1989 - I ZR 180/87
McBacon
Diese Wertschätzung werde ihm - was er zumindest als möglich und wahrscheinlich ansehen müsse - nicht mehr entgegengebracht, wenn er sich lediglich als Interessent für ein Gratislos (BGH, Urt. v. 11.2.1977 - I ZR 17/76, GRUR 1977, 727, 728 = WRP 1977, 566 - Kaffeeverlosung I) oder für einen Aufkleber (…aaO. - Alles frisch) erweise.
- KG, 03.09.1999 - 5 U 5329/99
Zulässigkeit eines Gewinnspiels
Die dadurch begründete Wertschätzung werde ihm - was er zumindest als möglich und wahrscheinlich ansehen müsse - nicht mehr entgegengebracht, wenn er sich lediglich als Interessent für ein Gratislos oder ähnliches erweise (BGH GRUR 1977, 727, 728 - Kaffee-Verlosung I; 1987, 243, 244 - Alles frisch). - OLG Hamburg, 05.07.1984 - 3 U 46/84
Dringlichkeit eines Gewinnspielverbotes; Wettbewerbswidrigkeit eines Glücksspiels
Mit derselben Konsequenz ist der Bundesgerichtshof in der Sache GRUR 77, 727, 728 Kaffeeverlosung I vorgegangen. - OLG München, 28.10.1982 - 6 U 3677/82
Unlauterkeit des Inaussichtstellens der unentgeltlichen Zuwendung von Ware; …
Dieser Beurteilung steht die Rechtsprechung des BGH (GRUR 1977, S. 727, 728 - Kaffee-Verlosung I) nicht entgegen.
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