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Rechtsprechung
   BGH, 16.10.1981 - I ZR 45/80   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1981,1269
BGH, 16.10.1981 - I ZR 45/80 (https://dejure.org/1981,1269)
BGH, Entscheidung vom 16.10.1981 - I ZR 45/80 (https://dejure.org/1981,1269)
BGH, Entscheidung vom 16. Oktober 1981 - I ZR 45/80 (https://dejure.org/1981,1269)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Erläuterung des Begriffs "vegetative Dystonie" in der Sanatoriumswerbung - Unterfallen des Begriffs "vegetative Dystonie" unter das Werbeverbot des § 11 Nr. 6 Heilmittelwerbegesetz - Ausdruck der "vegetative Dystonie" als Bestandteil des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1982, 702
  • MDR 1982, 380
  • GRUR 1982, 124
  • WRP 1982, 211
 
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Wird zitiert von ... (11)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 26.06.1970 - I ZR 14/69

    Unterlassungsanspruch bei Verstoß gegen das Gesetz über die Werbung auf dem …

    Auszug aus BGH, 16.10.1981 - I ZR 45/80
    Zu den Anforderungen an die Erläuterung dieses Begriffs in der Sanatoriumswerbung im Anschluß an BGH GRUR 1970, 558 - Sanatorium -.

    Er hat sich auf das Urteil des BGH vom 26. Juni 1970 "Sanatorium" (WRP 1970, 391 = GRUR 1970, 558) berufen und ausgeführt, die Zeitschrift "Neuform-Kurier" wende sich an ein vorgebildetes Publikum, das den beanstandeten Ausdruck verstehe, der außerdem in den allgemeinen deutschen Sprachgebrauch eingegangen sei.

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes sind fremd- oder fachsprachliche Bezeichnungen dann als in den "allgemeinen Sprachgebrauch" im Sinne des § 11 Nr. 6 HWG eingegangen anzusehen, wenn die Personen, an die sich die Werbung richtet, sie verstehen (BGH GRUR 1970, 558, 561 - Sanatorium - GRUR 1972, 272, 273 - Pflanzensäfte -).

    Eine Einengung des angesprochenen Verkehrs auf einen Interessentenkreis mit gewissen Vorkenntnissen (vgl. BGH GRUR 1970, 558, 561 - Sanatorium -) ist hier ebensowenig möglich wie bei Reformhauskunden (vgl. dazu BGH GRUR 1972, 372, 373 - Pflanzensäfte -), Bei einem so breiten Adressatenkreis konnte das Berufungsgericht ohne Rechtsverstoß annehmen, daß jedenfalls ein nicht unerheblicher Teil der Angesprochenen den Begriff "vegetative Dystonie" ohne nähere Erläuterungen nicht versteht.

    Entgegen seinen als Grund für die Revisionszulassung angeführten Bedenken steht dem nicht entgegen, daß in dem zitierten Urteil des Bundesgerichtshofes (GRUR 1970, 558, 561 - Sanatorium -) als Erkenntnisquellen für die Beurteilung, ob ein fachsprachlicher Begriff Eingang in die Umgangssprache gefunden hat, nur Wörterbücher der Umgangssprache, Gutachten und Verkehrsbefragung genannt worden sind.

  • BGH, 05.11.1971 - I ZR 85/69

    Verein zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs - Voraussetzungen an ein …

    Auszug aus BGH, 16.10.1981 - I ZR 45/80
    Eine Einengung des angesprochenen Verkehrs auf einen Interessentenkreis mit gewissen Vorkenntnissen (vgl. BGH GRUR 1970, 558, 561 - Sanatorium -) ist hier ebensowenig möglich wie bei Reformhauskunden (vgl. dazu BGH GRUR 1972, 372, 373 - Pflanzensäfte -), Bei einem so breiten Adressatenkreis konnte das Berufungsgericht ohne Rechtsverstoß annehmen, daß jedenfalls ein nicht unerheblicher Teil der Angesprochenen den Begriff "vegetative Dystonie" ohne nähere Erläuterungen nicht versteht.
  • BVerfG, 19.11.1985 - 1 BvR 38/78

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an das Werbeverbot in ärztlichen …

    Weder das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb noch das Heilmittelwerbegesetz untersagen Sanatorien, die keinen Arztnamen verwenden, wahrheitsgemäß und in sachlicher Form mehr als ein einziges Hauptindikationsgebiet sowie ihre spezifische Behandlungsmethode anzugeben (…vgl. dazu BGH, GRUR 1970, S. 558 - Sanatoriumswerbung;… 1971, S. 585 - Spezialklinik;… WRP 1979, S. 193 - Arztinformationen; GRUR 1982, S. 124 - Vegetative Dystonie;… 1982, S. 618 - Klinik-Prospekt;… zurückhaltend: Doepner in einer Anmerkung zu dem angegriffenen Urteil GRUR 1978, S. 257).
  • BGH, 29.05.1991 - I ZR 284/89

    Katovit - Schutz der Gesundheit; HWG - Werbung mit Fremdwörtern

    Eine Erläuterung der verwendeten fremdsprachlichen Begriffe genügt, wie der Bundesgerichtshof wiederholt entschieden hat, den Anforderungen des § 11 Nr. 6 HWG, ist andererseits aber bei für Laien unverständlichen Begriffen nach dieser Vorschrift unerläßlich (…vgl. BGH, Urt. v. 05.10.1979 I ZR 133/77, GRUR 1980, 119, 120 = WRP 1980, 76 - Ginseng-Werbung; Urt. v. 16.10.1981 - I ZR 45/80, GRUR 1982, 124, 125 = WRP 1982, 211 - Vegetative Dystonie;… Urt. v. 15.06.1988 I ZR 51/87, GRUR 1988, 841, 842 = WRP 1988, 730 - Fachkrankenhaus).
  • BGH, 04.07.1991 - I ZR 16/90

    Chelat-Infusionstherapie - HWG - Werbung mit Fremdwörtern; Schutz der Gesundheit

    Der Begriff "Chelat-Therapie" ist - was das Berufungsgericht rechtsfehlerfrei festgestellt hat und auch von der Revision nicht in Frage gestellt wird - ein fremdsprachlicher Begriff, den für sich genommen die Adressaten der hier angegriffenen Werbung - Leser einer verbreiteten illustrierten Zeitschrift - nicht verstehen und der daher nach den in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes entwickelten Grundsätzen nicht in den "allgemeinen Sprachgebrauch" im Sinne des § 11 Nr. 6 HWG eingegangen ist (vgl. BGH, Urt. v. 16.10.1981 - I ZR 45/80, GRUR 1982, 124, 125 = WRP 1982, 211 Vegetative Dystonie;… BGH, Urt. v. 13.04.1989 - I ZR 62/87, GRUR 1989, 624, 625 = WRP 1989, 883 - Kuranstalt).

    a) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ist jedoch die Verwendung auch unverständlicher fremdsprachlicher Begriffe in der Werbung nicht schlechthin untersagt, sondern unter Umständen dann zulässig, wenn der Begriff in der Werbung selbst in verständlicher Weise erläutert wird; denn auch damit kann dem Schutzzweck des § 11 Nr. 6 HWG Verhinderung der von einem unverständlichen Fremdwort ausgehenden Suggestivwirkung und Mißverständnisse (…vgl. BGH, Urt. v.05.10.1979 - I ZR 133/77, GRUR 1980, 119, 120 = WRP 1980, 76 - Ginseng-Werbung) - genügt werden (vgl. BGH, Urt. v. 16.10.1981 - I ZR 45/80, GRUR 1982, 124, 125 = WRP 1982, 211 - Vegetative Dystonie;… BGH, Urt. v. 15.06.1988 I ZR 51/87, GRUR 1988, 841, 842 = WRP 1988, 730 - Fachkrankenhaus).

  • LG Berlin, 02.08.1994 - 27 O 517/94

    Gerichtszuständigkeit für vor dem 01.08.1994 erhobenen Antrag auf einstweilige …

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  • BGH, 15.06.1988 - I ZR 51/87

    "Fachkrankenhaus"; Umfang des Werbeverbots für Krankenhäuser; Zulässigkeit der …

    d) Im Zusammenhang mit dem Hilfsantrag auf Unterlassung der Bezeichnung "Fachkrankenhaus für Psychosomatik« wird das Berufungsgericht dann ebenfalls weiter zu prüfen haben, ob diese Bezeichnung im Hinblick auf den für die Adressaten möglicherweise nicht ohne weiteres verständlichen Sinn des Begriffsteiles "Somatik« gegen § 11 Nr. 6 HWG verstößt und deshalb nicht - bzw. jedenfalls nicht ohne nähere Erklärung (vgl. BGH Urt. vom 16. Oktober 1981 - I ZR 45/80, GRUR 1982, 124, 125 = WRP 1982, 211 - Vegetative Dystonie) - in der Werbung verwendet werden darf.
  • BGH, 13.04.1989 - I ZR 62/87

    "Kuranstalt"; Zulässigkeit einer Werbung außerhalb der Fachkreise für …

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sind fremd- oder fachsprachliche Bezeichnungen dann als in den "allgemeinen Sprachgebrauch" im Sinne des § 11 Nr. 6 HWG eingegangen anzusehen, wenn die Personen, an die die Werbung sich richtet, sie verstehen (vgl. BGH, Urt. v. 16.10.1981 - I ZR 45/80, GRUR 1982, 124, 125 = WRP 1982, 211 Vegetative Dystonie m.w.N.).
  • KG, 31.10.1994 - 25 U 5213/94

    Verbandsklagebefugnis von Wettbewerbsverbänden ; Pflichtangaben auf …

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  • BGH, 15.06.1988 - I ZR 53/87

    Begründung einer selbständigen Unterlassungspflicht des Mitwirkenden durch jede …

    Das Berufungsgericht wird schließlich, soweit es hierauf nach dem Ergebnis seiner Prüfung im übrigen noch ankommt, weiter zu prüfen haben, ob die Bezeichnung "Fachkrankenhaus für Psychosomatik" im Hinblick auf den für die Adressaten möglicherweise nicht ohne weiteres verständlichen Sinn des Begriffsteiles "Somatik" gegen § 11 Nr. 6 HWG verstößt und deshalb nicht - bzw. jedenfalls nicht ohne nähere Erklärung (vgl. BGH, Urt. v. 16.10.1981 - I ZR 45/80, GRUR 1982, 124, 125 = WRP 1982, 211 - Vegetative Dystonie) - in der Werbung verwendet werden darf.
  • KG, 26.04.1988 - 5 U 1178/88

    Streit über Werbung für Arzneimittel außerhalb der Fachkreise mit …

    GRUR 1982/124 f. = WRP 1982/211 f. - Vegetative Dystonie - nichts entnommen werden.
  • LG Berlin, 03.06.1994 - 102 O 194/94

    Anspruch auf Unterlassen einer Werbung bei Nutzung fremdsprachlicher Begriffe; …

    Höchstrichterlicher Rechtsprechung zufolge, der die Kammer schon aus Gründen der Rechtseinheitlichkeit folgt, ist darauf abzustellen, ob die Bezeichnung von den Personen, an die sich die Werbung richtet, verstanden wird (BGH GRUR 1970, 558, 561 - Sanatorium - GRUR 1972, 272, 273 - Pflanzensäfte - GRUR 1982, 124, 125 - Vegetative Dystonie -).
  • LG Berlin, 18.10.1994 - 102 O 251/94

    Irreführung bei der Bewerbung von Vitaminpräparaten; Örtliche und funktionelle …

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