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Rechtsprechung
   BGH, 20.01.1983 - I ZR 13/81   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1983,1023
BGH, 20.01.1983 - I ZR 13/81 (https://dejure.org/1983,1023)
BGH, Entscheidung vom 20.01.1983 - I ZR 13/81 (https://dejure.org/1983,1023)
BGH, Entscheidung vom 20. Januar 1983 - I ZR 13/81 (https://dejure.org/1983,1023)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Betreiben einer Apotheke - Bewerben des Nebensortiments in Zeitungsannoncen und in außerhalb der Apotheke verteilten Faltprospekten - Wettbewerbswidriges Verhalten - Verstoß gegen Standesrecht - Hauptaufgabe der Apotheke als zentrale Abgabestelle für Arzneimittel - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    HGB § 1 Abs. 2 Nr. 1
    Kaufmannseigenschaft eines Apothekers

Papierfundstellen

  • NJW 1983, 2085
  • MDR 1983, 643
  • GRUR 1983, 249
  • WRP 1983, 328
 
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Wird zitiert von ... (14)Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 03.01.1980 - 2 BvR 1022/79

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an das Werbeverbot für Apotheker

    Auszug aus BGH, 20.01.1983 - I ZR 13/81
    Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Beschluß vom 3. Januar 1980 (2 BvR 1022/79 - NJW 1980, 633) diese Vorschrift für verfassungsrechtlich unbedenklich angesehen und dazu ausgeführt, die Ermächtigung zum Erlaß einer Berufsordnung schließe die vom Landesgesetzgeber übertragene Aufgabe ein, den Umfang standeswidriger Apothekenwerbung zu bestimmen; das Verbot unangemessener und marktschreierischer Werbung in § 9 Buchst. f) BO sei als Regelung der Berufsausübung von Verfassungs wegen nicht zu beanstanden.
  • BGH, 03.12.1971 - I ZR 137/69

    Ansprüche einer Vereinigung zum Schutz der Wirtschaft und Gewerbetreibenden gegen …

    Auszug aus BGH, 20.01.1983 - I ZR 13/81
    Die von der Klägerin herangezogene Senatsentscheidung vom 3. Dezember 1971 (I ZR 137/69 GRUR, 1972, 709, 710 - Patentmark) erwähnt den anderen, hier nach Auffassung der Klägerin gerade nicht in Betracht kommenden Fall, daß ein nicht unerheblicher Teil der beteiligten Berufskreise einen Verstoß gegen eine Standesvorschrift für unbedenklich hält und deshalb der Vorwurf eines wettbewerbswidrigen Verhaltens nicht erhoben werden kann.
  • BGH, 25.07.2017 - II ZB 8/16

    Handelsregistersache: Prüfungsbefugnis des Registergerichts im …

    Handelsrechtlich war der selbständig tätige Beteiligte zu 1 Kaufmann im Sinne von § 1 Abs. 2 Nr. 1 HGB (vgl. BVerfGE 17, 232, 239; BVerfGE 94, 372, 375; BGH, Urteil vom 20. Januar 1983 - I ZR 13/81, NJW 1983, 2085, 2086) und damit gemäß § 48 HGB zur Erteilung von Prokura befugt.
  • BVerwG, 05.09.1991 - 3 N 1.89

    Landesapothekerkammer - Verbot der Außenwerbung

    Diese beiden Voraussetzungen zu schaffen und zu erhalten, ist das Verbot der Außenwerbung auch für apothekenübliche Waren zu dienen bestimmt (vgl. auch BGH, Urteil vom 20. Januar 1983 - I ZR 13/81 - GRUR 1983, 249, 251 = NJW 1983, 2085).

    Diese Veränderung zu verhindern, wird durch das Verbot einer lediglich "übertriebenen" oder "marktschreierisch" wirkenden Werbung, an dem etwa der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 20. Januar 1983 - I ZR 13/81 - (GRUR 1983, 249, 251 = NJW 1983, 2085) die Werbung eines Apothekers zu messen hatte, nicht gewährleistet.

    Auch der beschließende Senat geht wie der Bundesgerichtshof (Urteil vom 20. Januar 1983 - I ZR 13/81 - GRUR 1983, 249, 252 = NJW 1983, 2085) davon aus, daß die Maßstäbe für die Beurteilung der Werbung bei apothekenpflichtigen Waren strenger als bei dem sonstigen Warensortiment sind und daß sich dies "aus der insoweit erfahrungsgemäß verschiedenen Einstellung des Verkehrs je nach Art der vom Apotheker angebotenen Waren" ergebe (ebenso auf Grund der ausdrücklichen Feststellungen seiner Vorinstanz BGH, Beschluß vom 19. März 1991 - KVR 4/89 -).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 24.06.1987 - 10 C 43/86

    Vereinbarkeit eines Werbeverbots für Apotheker mit höherrangigem Recht; …

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • BFH, 14.01.1998 - IV B 48/97

    Einordnung einer Apotheke als gewerbesteuerpflichtiger Betrieb - Einordnung als …

    Der Betrieb einer Apotheke wird schließlich auch in der Rechtsprechung der anderen obersten Bundesgerichte als Betrieb eines Handelsgewerbes, d. h. als gewerbliches Unternehmen, beurteilt (vgl. Urteile des Bundesverwaltungsgerichts -- BVerwG -- vom 22. August 1985 3 C 49.84, BVerwGE 72, 73, 77, und vom 5. September 1991 3 N 1.89, BVerwGE 89, 30, 34; Urteil des Bundesgerichtshofs -- BGH -- vom 20. Januar 1983 I ZR 13/81, NJW 1983, 2085; Urteil des Bundessozialgerichts -- BSG -- vom 15. November 1973 3 RK 63/72, BSGE 36, 245, 250), ohne daß dem Apotheker dabei die Erfüllung einer öffentlichen Aufgabe bzw. die Nähe seines Berufs zu den freien Berufen abgesprochen wird.
  • OLG München, 21.05.1992 - 29 U 4201/91

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Berufung; Anforderungen an die Darlegung …

    Der Bundesgerichtshof habe in seinem grundsätzlichen Urteil vom 20. Januar 1983 (BGH GRUR 1983, 249 ff.) zur Frage, welchen Beschränkungen der Apotheker in seiner Warenwerbung unterliege, klargestellt, daß die Werbung eines Apothekers nicht schon deshalb wettbewerbswidrig sei, weil sie sich über die BerufsO für Apotheker und über die Auffassungen der Apothekerkammer und Standesgenossen hinwegsetze.

    Das Landgericht hat insbesondere auf die Ausführungen des Bundesgerichtshofs zum Begriff "Marktschreierei" (GRUR 1983, 249, 251) Bezug genommen.

    Die vom Bundesgerichtshof schon in seiner Entscheidung "Apothekenwerbung" (GRUR 1983, 249, 251) ausgesprochene und in der Entscheidung "Warenproben in Apotheken" (GRUR 1991, 622) bestätigte grundsätzliche Berechtigung der Apotheken, für apothekenübliche Waren zu werben, ist deshalb auch auf die Werbung für die Apotheke selbst anzuwenden.

  • BGH, 19.03.1991 - KVR 4/89

    Warenproben in Apotheken - Wettbewerbsbeschränkung

    (Zur grundsätzlichen Berechtigung der Apotheken, für apothekenübliche Waren zu werben, vgl. auch BGH, Urt. v. 20.01.1983 - I ZR 13/81, GRUR 1983, 249, 251 = WRP 1983, 328, 329 - Apothekenwerbung).
  • LG Limburg, 17.12.2012 - 5 O 29/11

    "Wartezimmer-TV" mit Werbung für Apotheken ist unzulässig

    Gleichwohl ergeben sich aus ihrer hervorgehobenen, durch S I Abs. 1 APOG begründeten Pflichtenstellung besondere Anforderungen an die Außendarstellung (vgl. hierzu BVerfG Urteil vom 20. Januar 1983 - I ZR 13/81 - , zit. n. juris), die ihren Niederschlag in den Beschränkungen des S II Abs. 1 APOG gefunden haben.
  • VGH Baden-Württemberg, 05.12.1988 - 9 S 2730/86

    Werbeverbot für Apotheken

    Dann muß aber angesichts des Rechtsgestaltungsspielraums des Normgebers, dem als öffentlich-rechtlichem Berufsverband die größte Sachkunde zur Regelung der eigenen Berufsangelegenheiten zukommt, die getroffene restriktive Regelung auch als im Rechtssinne erforderlich angesehen werden, wenn ihr nicht offensichtlich fehlsame und unvertretbare Wertungen zugrundeliegen, was vorliegend nicht ersichtlich ist (vgl. zur Berücksichtigung von Zweckmäßigkeitsgesichtspunkten bei Berufsausübungsregelungen BVerfGE 23, 50, 56; 28, 21, 31; vgl. auch die Prognoserechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, BVerfGE 30, 250, 262 ff.; 39, 210, 226; 50, 290, 332 ff.; siehe auch BVerwGE 70, 318 zum Kontrollmaßstab bei Kapazitätsnormen; die Erforderlichkeit von restriktiven Werbebeschränkungen wird hingegen aufgrund der von den Gerichten vorgenommenen Wertung und Prognose der Entwicklungsabläufe verneint von OVG Koblenz, Urteil vom 24.6.1987; BGH, Urteil vom 30.1.1983, NJW 1983, 2085, 2086; Kammergericht…, Beschluß vom 12.3.1986, a.a.O.).
  • BGH, 10.03.1994 - I ZR 166/92

    Stofftragetasche - Verbotene Nebenleistung

    Da es Hauptaufgabe des Apothekers ist, die Arzneimittelversorgung der Bevölkerung zuverlässig zu gewährleisten, darf sich eine Werbung nicht störend auf das Verhältnis des Apothekers zum Kunden und damit auf die ordnungsgemäße Versorgung mit Arzneimitteln beeinträchtigend auswirken (BGH, Urt. v. 20.1.1983 - I ZR 13/81, GRUR 1983, 249, 252 = WRP 1983, 328 - Apothekenwerbung; vgl. auch BGH, Beschl. v. 19.3.1991 - KVR 4/89, GRUR 1991, 622, 624 = WRP 1991, 393 - Warenproben in Apotheken).
  • BVerwG, 22.08.1985 - 3 C 49.84

    Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen - Apotheker - Berufsordnung - Werbung

    Der Betrieb einer Apotheke ist zwar Betrieb eines Handelsgewerbes im Sinne von § 1 Abs. 2 Nr. 1 HGB (vgl. BGH, Urteil vom 20. Januar 1983 - I ZR 13/81 - [NJW 1983, 2085, 2086 [BGH 20.01.1983 - I ZR 13/81]]).
  • BGH, 10.03.1994 - I ZR 36/92

    Pinguin-Apotheke - Berufswidrige Werbung; übertriebenes Anlocken

  • OLG Rostock, 12.05.2011 - 3 U 207/08

    AGB-Kontrolle: Widersprüchliches Verhalten des Vertragspartners

  • OLG Hamm, 06.09.2001 - 4 U 77/01
  • OVG Niedersachsen, 13.08.1999 - 8 L 1078/99

    Widerruf der Apothekenbetriebserlaubnis wegen Steuerschulden; …

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