Rechtsprechung
| BGH, 16.12.1982 - I ZR 163/80 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Anspruch auf Unterlassung eines "Spendenaufrufs" gegenüber den Lieferanten - Handeln zu Zwecken des Wettbewerbs durch Spendenaufruf an die Lieferanten zur Sanierung eines Fußballvereins (1. FC Nürnberg) - Wettbewerbsförderung durch Mehrung des geschäftlichen Ansehens - ...
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1983, 1737
- MDR 1983, 729
- GRUR 1983, 374
- WRP 1983, 387
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (1)
- BGH, 20.03.1981 - I ZR 10/79
Wettbewerbswidrigkeit des Preisvergleichs einer Verbraucherzentrale - …
Auszug aus BGH, 16.12.1982 - I ZR 163/80
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (vgl. zuletzt BGH GRUR 1981, 658, 659 ff - Preisvergleich - m.w.N.) liegt ein Handeln zu Zwecken des Wettbewerbs vor, wenn in objektiver Hinsicht ein Tun vorliegt, das geeignet ist, den Absatz oder Bezug einer Person zum Nachteil desjenigen einer anderen Person zu fördern und wenn zusätzlich in subjektiver Hinsicht die Absicht vorliegt, den eigenen Wettbewerb zum Nachteil eines anderen zu fördern, sofern diese Absicht nicht völlig hinter dem eigentlichen Beweggrund zurücktritt.
- BGH, 02.04.1992 - I ZR 217/90
Bauausschreibungen - Anschwärzung
a) Die in dem Schreiben enthaltenen Behauptungen waren objektiv geeignet, die wettbewerbliche Situation auf dem relativ kleinen Markt der in Rede stehenden Fachbetriebe zum Nachteil der Klägerin und zugunsten der Beklagten zu beeinflussen (…vgl. BGH, Urt. v. 26.1.1951 - I ZR 19/50, GRUR 1951, 283 - Möbelbezugsstoffe;… Urt. v. 15.5.1959 - VI ZR 98/58, GRUR 1960, 135 = WRP 1959, 304 - Druckaufträge;… Urt. v. 20.3.1981 - I ZR 10/79, GRUR 1981, 658, 659 - WRP 1981, 457, 459 - Preisvergleich; Urt. v. 16.12.1982 - I ZR 163/80, GRUR 1983, 374, 375 = WRP 1983, 387, 388 - Spendenbitte). - AG Hannover, 19.02.2003 - 526 C 15759/02
Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb ; Kriterien für die …
Rn. 11 Ein Handeln zu Zwecken des Wettbewerbs ist erst dann gegeben, wenn in objektiver Hinsicht ein Tun vorliegt, dass geeignet ist, den Absatz oder Bezug einer Person zum Nachteil desjenigen einer anderen Person zu fördern (BGH Urteil v. 16.12.1982, Az.: I ZR 163/80, zitiert nach JURIS Nr. KÖRE 102858310). - OLG Zweibrücken, 16.05.2002 - 4 U 170/01
Wettbewerbsverstoß: Unzulässiges "Anzapfen"
Die zeitlich enge Begrenzung und der besondere Anlass legen nicht die Besorgnis nahe, dass die Beklagte ihr Sortiment nicht an der von ihr angenommenen Nachfrage der Verbraucher ausrichten, sondern nur die Waren jener Hersteller auswählen wolle, die bereit gewesen waren, ihr die gewünschte Vergünstigung zu gewähren, wohingegen sie bessere Angebote anderer Lieferanten, die dazu nicht bereit waren, unberücksichtigt lasse (vgl. BGH GRUR 1983, 374;… 1977, aaO;… Baumbach/Hefermehl, aaO, Rdnr. 903). - OLG Köln, 10.04.1992 - 6 U 218/91
Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen eine Anzeigenwerbung für …
Nach ständiger Rechtsprechung des BGH (GRUR 1983, 374, 375 - "Spendenbitte"; GRUR 1981, 658, 659 f. - "Preisvergleich" m.w.N.) ist ein solches Handeln zu Zwecken des Wettbewerbs dann anzunehmen, wenn in objektiver Hinsicht ein Tun vorliegt, das geeignet ist, den Absatz einer Person zum Nachteil desjenigen einer anderen Person zu fördern und wenn zusätzlich in subjektiver Hinsicht die Absicht vorliegt, den eigenen oder fremden Wettbewerb zum Nachteil eines anderen zu fördern, sofern diese Absicht nicht völlig hinter die eigentlichen Beweggründe zurücktritt.
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