Rechtsprechung
| OLG München, 31.05.1985 - 6 W 1207/85 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- WRP 1985, 661
Wird zitiert von ... (4)
- KG, 26.11.2004 - 5 W 146/04
Streitwert im wettbewerbsrechtlichen einstweiligen Verfügungsverfahren auf …
Es besteht kein Anlass, davon abweichend nunmehr generell oder als Regelwert den Wert eines Verfügungsverfahrens und eines entsprechenden Hauptsacheverfahrens gleich hoch zu bemessen (Baumbach/Hefermehl/Köhler, a.a.0.;… Harte/Heuning/Retzler, UWG, § 12 Rdn. 842 m. w. N.; anders etwa OLG Hamburg, WRP 1981, 470, 473; OLG München, WRP 1985, 661, 662; OLG Köln, NJWE-WettbR 1996, 44). - OLG Celle, 04.12.2009 - 13 W 95/09
Streitwert eines wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsanspruchs; Abschlag im …
aa) Ein Teil der Rechtsprechung bewertet Unterlassungsanträge in Verfügungs- und Hauptsacheverfahren trotz des unterschiedlichen Streitgegenstandes dieser Verfahren grundsätzlich gleich, weil die einstweilige Verfügung im Wettbewerbsprozess im Allgemeinen auf eine endgültige Regelung abziele und ein solches Ergebnis von vornherein wahrscheinlich sei (vgl. z. B. OLG München, Beschluss vom 31. Mai 1985 - 6 W 1207/85, WRP 1985, 661). - AG Brandenburg, 26.11.2014 - 31 C 263/14 Im Falle einer einseitigen Erledigungserklärung - wie hier - muss das Gericht somit jetzt im ordentlichen Streitverfahren prüfen, ob die Hauptsache des Verfahrens erledigt ist, ob also der eingereichte Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zulässig und begründet war und nur durch ein nach der Rechtshängigkeit des Verfahren eingetretenes Ereignis gegenstandslos geworden ist (BGH, Urteil vom 19.06.2008, Az.: IX ZR 84/07, u. a. in: NJW 2008,Seiten 2580 f.; BGH, Versäumnisurteil vom 13.09.2005, Az.: X ZR 62/03, u. a. in: NJW-RR 2006, Seiten 544 ff.; BGH, NJW 1989,Seiten 2885 ff.; BGH, BGHZ 91, Seiten 126 f.; OLG Köln, GRUR 2001, Seiten 424 ff. = OLG-Report 2001, Seiten 313 ff.), wobei im Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Verfügung alle Wirkungen der Rechtshängigkeit - also auch die Begründung des Prozessrechtsverhältnisses - bereits mit der Einreichung der Antragsschrift bei Gericht (also schon mit der Anhängigkeit) eintreten (OLG Köln, GRUR 2001,Seiten 424 ff. = OLG-Report 2001, Seiten 313 ff.; OLG München, NJW 1993, Seite 1604 = MDR 1993, Seiten 687 f.; LG Braunschweig, WuM 2002, Seite 221; AG Weilheim, MDR 1985, Seite 148;… Zöller-Vollkommer, ZPO-Kommentar, 30. Auflage 2014, § 91a ZPO, Rn. 6;… Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO-Kommentar, 73. Auflage 2015, § 91a ZPO, Rn. 42) und ein erledigendes "Ereignis" im o.g. Sinne eine Tatsache mit Auswirkungen auf die materiell rechtlichen Voraussetzungen der Zulässigkeit oder Begründetheit des Antrags ist (BGH, Versäumnisurteil vom 13.09.2005, Az.: X ZR 62/03, u. a. in: NJW-RR 2006, Seiten 544 ff.; BGH, BGHZ 83, Seiten 12 f.; BGH, BGHZ 135, Seiten 58 ff.; BGH, BGHZ 155, Seiten 392 ff.; OLG Köln, WRP 1985, Seite 661).
- OLG Naumburg, 12.09.1996 - 2 W 14/96
Erlass einer einstweiligen Unterlassungsverfügung; Antrag auf …
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