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Rechtsprechung
   OLG München, 24.07.1997 - 29 W 1879/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,8208
OLG München, 24.07.1997 - 29 W 1879/97 (https://dejure.org/1997,8208)
OLG München, Entscheidung vom 24.07.1997 - 29 W 1879/97 (https://dejure.org/1997,8208)
OLG München, Entscheidung vom 24. Juli 1997 - 29 W 1879/97 (https://dejure.org/1997,8208)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Sofortiges Anerkenntnis einer negativen Feststellungsklage im Zivilprozess

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • WRP 1997, 979
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 01.12.1994 - I ZR 139/92

    "Kosten bei unbegründeter Abmahnung"; Aufklärungspflicht des Empfängers einer …

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • OLG Frankfurt, 10.02.2022 - 6 U 126/21

    Schadensersatz wegen unberechtigter Schutzrechtsverwarnung aufgrund …

    Ein solch besonderer Anlass für die Gegenabmahnung ist z.B. in Fällen bejaht worden, in denen der Abmahnende erkennbar von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen war (BGH GRUR 2004, 790, 792 - Gegenabmahnung; OLG München WRP 1996, 928, 929; OLG München WRP 1997, 979, 80) oder in denen seit der Abmahnung ein längerer Zeitraum verstrichen ist und der Abmahnende in diesem entgegen seiner Androhung keine gerichtlichen Schritte eingeleitet hat.
  • OLG Köln, 29.01.2004 - 6 W 8/04

    Negative Feststellungsklage nach umfangreicher Abmahnung und nur partieller …

    Dieser Grundsatz gilt aber nicht uneingeschränkt und z.B. dann nicht, wenn der Abmahnende erkennbar von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen (vgl. OLG München WRP 97, 979 f) oder wenn anzunehmen ist, dass er auf eine Gegenabmahnung hin seinen früher geltendgemachten Anspruch fallen lassen werde (vgl. OLG Stuttgart WRP 85, 449).
  • OLG München, 26.04.2001 - 29 U 5265/00

    Rechtsanwalt-Werbung mit Selbstverständlichkeiten

    Soweit unter kostenrechtlichen Gesichtspunkten (§ 93 ZPO) eine solche Gegenabma-hung vor Erhebung einer negativen Feststellungsklage unter bestimmten Voraussetzungen für erforderlich gehalten wird (vgl. Senat WRP 1997, 979), ist dies vorliegend ohne Bedeutung.
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