Rechtsprechung
| OLG Dresden, 25.06.1999 - 14 W 1190/98 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verbotsumfang eines auf Einstellung von auf einen nicht ordnungsgemäß angemeldeten Räumungsverkauf gerichteten Unterlassungstitels; Zur Verhinderung künftiger Wettbewerbsverletzungen erforderliche vom Geschäftsführer sicherzustellende Maßnahmen; Grundsätze der ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Chemnitz, 28.07.1998 - 2 HKO 342/98
- OLG Dresden, 25.06.1999 - 14 W 1190/98
Papierfundstellen
- WRP 1999, 1204
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (5)
- BGH, 30.09.1993 - I ZR 54/91
Bestimmung der Vertragsstrafe bei Unterlassungsverpflichtung
Auszug aus OLG Dresden, 25.06.1999 - 14 W 1190/98
Entgegen der Auffassung des Landgerichts bemisst sich die Höhe des Ordnungsgeldes nicht nach Bruchteilen des Unterlassungsstreitwerts (vgl. BGH, GRUR 1994, 146, 147 [BGH 30.09.1993 - I ZR 54/91] - Vertragsstrafebemessung), sondern nach Art, Umfang und Dauer des Verstoßes. - BGH, 30.03.1989 - I ZR 85/87
"Bioäquivalenz-Werbung"; Werbung mit der Bioäquivalenz eines …
Auszug aus OLG Dresden, 25.06.1999 - 14 W 1190/98
In den Verbotsbereich fallen somit auch solche Handlungen, die von dem wettbewerbswidrigen Kern, das heißt dem Charakteristischen der im Titel verbotenen Handlung nur geringfügig abweichen, ihm aber praktisch gleichwertig sind (vgl. BGH, WRP 1989, 572, 574 - Bioäquivalenz-Werbung;… Baumbach/Hefermehl, Wettbewerbsrecht, 20. Aufl., Einleitung UWG, Rdn. 581). - OLG München, 22.09.1992 - 6 W 2048/92
Telefonbuch-Eintrag / Telefonbucheintrag
Auszug aus OLG Dresden, 25.06.1999 - 14 W 1190/98
Dieser musste aufgrund des Anerkenntnisurteils vom 16.03.1998 nicht nur alles unterlassen, was zu einer Verletzung führen konnte, sonder auch alles tun, was im konkreten Fall erforderlich und zumutbar war, um künftige Verletzungen zu verhindern (vgl. OLG Frankfurt, WRP 1992, 185; OLG München, GRUR 1993, 510 [OLG München 22.09.1992 - 6 W 2048/92] ). - OLG Düsseldorf, 09.11.1992 - 2 W 56/92
Darlegungslast des Schuldners bei Vollstreckung eines Unterlassungsgebots
Auszug aus OLG Dresden, 25.06.1999 - 14 W 1190/98
Die Schuldnerin hat jedoch nicht dargelegt, welche internen Maßnahmen sie unternommen hatte, um die Mißachtung des Titels durch die Angestellten zu verhindern (vgl. OLG Düsseldorf, WRP 1993, 326). - OLG Hamm, 18.04.1991 - 4 U 311/90
Auszug aus OLG Dresden, 25.06.1999 - 14 W 1190/98
Nach Anlass und Ankündigung dieser Verkaufsaktion hat die Schuldnerin den Eindruck eines Räumungsverkaufs als einer außerhalb des regelmäßigen Geschäftsverkehrs liegenden Veranstaltung mit dem davon ausgehenden Anlockeffekt erweckt (vgl. BGH WM 1977, 1234, 1235 - Modellwechsel; OLG Hamm, NJW-RR 1992, 495).
- OLG Frankfurt, 30.09.2003 - 25 W 54/03
Streitwertbemessung im Verfahren zur Erzwingung von Unterlassungen in …
Zur Bezifferung dieses Interesses kann zunächst von der im Antrag etwa enthaltenen Bezifferung für das beantragte Ordnungsgeld ausgegangen werden (vgl. OLG München NJW E-WettbR 2000, 147 = Juris KORE 54782290), sofern sich die Höhe der Bezifferung durch die Angaben des Gläubigers zu den (ohne die Ordnungsmaßnahme) befürchteten eigenen Nachteilen aus den Verstößen gegen den Unterlassungstitel - hier: aus den Wettbewerbsverstößen des Schuldners - rechtfertigt, wobei die Schwere, Zahl, Vorwerfbarkeit, insbesondere aber die Gefährlichkeit der Verstöße für den Umsatz des Gläubigers von Bedeutung sind (vgl. BGH NJW 1994, 45; siehe auch OLG München am angegebenen Ort sowie OLG Dresden WRP 1999, 1204 = Juris KORE 118 39900 und Hans. OLG Hamburg InVO 1998, 264).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".