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Rechtsprechung
   BVerfG, 17.07.2003 - 1 BvR 2115/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,245
BVerfG, 17.07.2003 - 1 BvR 2115/02 (https://dejure.org/2003,245)
BVerfG, Entscheidung vom 17.07.2003 - 1 BvR 2115/02 (https://dejure.org/2003,245)
BVerfG, Entscheidung vom 17. Juli 2003 - 1 BvR 2115/02 (https://dejure.org/2003,245)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht
  • Judicialis

    GG Art. 12 Abs. 1

  • IWW
  • JurPC

    GG Art. 12; BO § 27
    Klinikwerbung im Internet

  • aufrecht.de

    Internet-Werbung von Kliniken

  • Wolters Kluwer

    Bewerbung einer Klinik; Verbot berufswidriger Werbung bei Ärzten und Kliniken; Werbebeschränkungen bei Heilberufen; Berücksichtigung des Sach- und Personalaufwandes bei Werbebeschränkungen von Kliniken

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit der Beanstandung der Werbung einer Gefäßklinik im Internet

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (13)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Zur Klinikwerbung im Internet

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Zur Klinikwerbung im Internet

  • IWW (Kurzinformation)

    Kliniken dürfen im Internet werben

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    Bundesverfassungsgericht entscheidet über Klinikwerbeverbot im Internet

  • aerzteblatt.de (Kurzinformation)

    Werbung einer Gefäßklinik: Anbieten des Leistungsspektrums auf der Homepage

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Klinikwerbung im Internet - Bundesverfassungsgericht: Nur "marktschreierische" Reklame ist unzulässig

  • jurawelt.com (Pressemitteilung)

    Klinikwerbung im Internet

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Klinikwerbung im Internet

  • gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)

    Zur Klinikwerbung im Internet

  • wettbewerbszentrale.de (Kurzinformation)

    Kliniken dürfen im Internet sachlich werben

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Unterlassung von Klinikwerbung im Internet

  • 123recht.net (Pressemeldung, 7.8.2003)

    Kliniken dürfen im Internet für sich werben // Werbeverbot wie für Ärzte gilt nur eingeschränkt

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Wettbewerbsrecht; Klinikwerbung im Internet

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 1, 240
  • NJW 2003, 2818
  • NZS 2003, 590
  • DVBl 2003, 1403 (Ls.)
  • K&R 2003, 608
  • WRP 2003, 1099
 
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Wird zitiert von ... (50)Zitiert selbst (17)

  • BVerfG, 19.11.1985 - 1 BvR 38/78

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an das Werbeverbot in ärztlichen …

    Auszug aus BVerfG, 17.07.2003 - 1 BvR 2115/02
    Die maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen zum ärztlichen Werberecht hat das Bundesverfassungsgericht bereits wiederholt entschieden (vgl. BVerfGE 33, 125 ; 71, 162; 71, 183; 85, 248).

    Rn. 10 Zudem hat das Bundesverfassungsgericht klargestellt, dass für Kliniken nicht dieselben Werbebeschränkungen wie für selbständige Ärzte gelten; denn die Gruppe der ärztlichen Inhaber von Kliniken wird infolge des höheren sachlichen und personellen Aufwandes und der laufenden Betriebskosten durch Werbebeschränkungen typischerweise stärker belastet als die Gruppe niedergelassener Ärzte (vgl. BVerfGE 71, 183 ).

    Rn. 19 cc) Hinsichtlich der Beschreibung der Klinik selbst haben die Gerichte bereits außer Acht gelassen, dass § 27 BO die Werbung für die ärztliche Tätigkeit eines niedergelassenen Arztes betrifft und dass für Kliniken nicht dieselben Werbebeschränkungen gelten (vgl. BVerfGE 71, 183 ;… BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats, NJW 2000, S. 2734 ).

  • BVerfG, 19.11.1985 - 1 BvR 934/82

    Frischzellentherapie

    Auszug aus BVerfG, 17.07.2003 - 1 BvR 2115/02
    Die maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen zum ärztlichen Werberecht hat das Bundesverfassungsgericht bereits wiederholt entschieden (vgl. BVerfGE 33, 125 ; 71, 162; 71, 183; 85, 248).

    Den Angehörigen der freien Berufe ist nicht jede, sondern lediglich die berufswidrige Werbung verboten (vgl. BVerfGE 71, 162 ; 85, 248 ).

    Dabei ist auf die Interessenlage der Ärzte ebenso wie auf das Informationsbedürfnis der Patienten abzustellen; sachangemessen sind verständliche Aussagen, die den möglichen Patienten nicht verunsichern (vgl. BVerfGE 71, 162 ), sondern ihn als mündigen Menschen befähigen, von der freien Arzt- und Klinikwahl sinnvollen Gebrauch zu machen.

  • BVerfG, 11.02.1992 - 1 BvR 1531/90

    Ärztliches Werbeverbot

    Auszug aus BVerfG, 17.07.2003 - 1 BvR 2115/02
    Die maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen zum ärztlichen Werberecht hat das Bundesverfassungsgericht bereits wiederholt entschieden (vgl. BVerfGE 33, 125 ; 71, 162; 71, 183; 85, 248).

    Den Angehörigen der freien Berufe ist nicht jede, sondern lediglich die berufswidrige Werbung verboten (vgl. BVerfGE 71, 162 ; 85, 248 ).

    Das ist der Fall, wenn die von den Fachgerichten vorgenommene Auslegung der Normen die Tragweite der Grundrechte nicht hinreichend berücksichtigt oder im Ergebnis zu einer unverhältnismäßigen Beschränkung der grundrechtlichen Freiheit führt (vgl. BVerfGE 18, 85 ; 85, 248 ; 87, 287 ).

  • BVerfG, 28.02.1989 - 1 BvR 1291/85

    Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerde-Verfahren

    Auszug aus BVerfG, 17.07.2003 - 1 BvR 2115/02
    Rn. 22 4. Die Entscheidung über die Auslagenerstattung folgt aus § 34 a Abs. 2 BVerfGG, die Entscheidung über die Festsetzung des Gegenstandswerts aus § 113 Abs. 2 Satz 3 BRAGO (vgl. dazu BVerfGE 79, 365 ).
  • BVerfG, 04.07.2000 - 1 BvR 547/99

    Kammerentscheidung zur Werbung für zahnärztliche Leistungen

    Auszug aus BVerfG, 17.07.2003 - 1 BvR 2115/02
    Rn. 19 cc) Hinsichtlich der Beschreibung der Klinik selbst haben die Gerichte bereits außer Acht gelassen, dass § 27 BO die Werbung für die ärztliche Tätigkeit eines niedergelassenen Arztes betrifft und dass für Kliniken nicht dieselben Werbebeschränkungen gelten (vgl. BVerfGE 71, 183 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats, NJW 2000, S. 2734 ).
  • OLG München, 20.12.2001 - 29 U 4592/01

    "Interessentenschreiben" auf Internet-Homepage einer Anwaltskanzlei als …

    Auszug aus BVerfG, 17.07.2003 - 1 BvR 2115/02
    Internetwerbung wird typischerweise von solchen Patienten zur Kenntnis genommen, die nicht unaufgefordert durch Werbung beeinflusst werden, sondern sich selbst aktiv informieren (vgl. zu den Besonderheiten der Internetwerbung OLG München, NJW 2002, S. 760 ;… LG Berlin, BB 2001, S. 1434 ;… AG Stuttgart, NJW 2002, S. 2572).
  • AG Stuttgart, 04.06.2002 - 1 C 2871/02

    Zahlung von Abmahnungskosten wegen Aufführung juristischer Teilbereiche auf einer …

    Auszug aus BVerfG, 17.07.2003 - 1 BvR 2115/02
    Internetwerbung wird typischerweise von solchen Patienten zur Kenntnis genommen, die nicht unaufgefordert durch Werbung beeinflusst werden, sondern sich selbst aktiv informieren (…vgl. zu den Besonderheiten der Internetwerbung OLG München, NJW 2002, S. 760 ;… LG Berlin, BB 2001, S. 1434 ; AG Stuttgart, NJW 2002, S. 2572).
  • LG Berlin, 24.04.2001 - 15 O 391/00

    Bezeichnung "Die Kanzlei zum Schutz des Privatvermögens" auf der Homepage eines …

    Auszug aus BVerfG, 17.07.2003 - 1 BvR 2115/02
    Internetwerbung wird typischerweise von solchen Patienten zur Kenntnis genommen, die nicht unaufgefordert durch Werbung beeinflusst werden, sondern sich selbst aktiv informieren (…vgl. zu den Besonderheiten der Internetwerbung OLG München, NJW 2002, S. 760 ; LG Berlin, BB 2001, S. 1434 ;… AG Stuttgart, NJW 2002, S. 2572).
  • BVerfG, 09.05.1972 - 1 BvR 518/62

    Facharzt

    Auszug aus BVerfG, 17.07.2003 - 1 BvR 2115/02
    Die maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen zum ärztlichen Werberecht hat das Bundesverfassungsgericht bereits wiederholt entschieden (vgl. BVerfGE 33, 125 ; 71, 162; 71, 183; 85, 248).
  • BVerfG, 04.11.1992 - 1 BvR 79/85

    Rechtsanwaltsberuf

    Auszug aus BVerfG, 17.07.2003 - 1 BvR 2115/02
    Das ist der Fall, wenn die von den Fachgerichten vorgenommene Auslegung der Normen die Tragweite der Grundrechte nicht hinreichend berücksichtigt oder im Ergebnis zu einer unverhältnismäßigen Beschränkung der grundrechtlichen Freiheit führt (vgl. BVerfGE 18, 85 ; 85, 248 ; 87, 287 ).
  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

  • BVerfG, 16.02.2000 - 1 BvR 420/97

    Frischzellen

  • BVerfG, 08.01.2002 - 1 BvR 1147/01

    Verfassungsmäßigkeit des Verbots der Werbung einer Spezialklinik mit der …

  • BVerfG, 04.04.1990 - 1 BvR 750/87

    Führen von mehreren Berufsbezeichnungen nebeneinander durch Kammerrechtsbeistand

  • BGH, 02.05.1996 - I ZR 99/94

    HerzASS - HWG - Erinnerungswerbung; HWG - Krankheiten mit Werbeverbot

  • BGH, 15.06.1988 - I ZR 51/87

    "Fachkrankenhaus"; Umfang des Werbeverbots für Krankenhäuser; Zulässigkeit der …

  • BGH, 10.03.1971 - I ZR 109/69

    Anspruch auf Unterlassung von unlauterer Werbung für eine urologische …

  • BGH, 08.05.2012 - VI ZR 217/08

    Internationale Zuständigkeit bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen durch …

    Die Meldung wurde nur auf einer als passive Darstellungsplattform geschalteten Website angeboten, die typischerweise nur von solchen Nutzern zur Kenntnis genommen wird, die sich selbst aktiv informieren (vgl. BVerfG, NJW 2003, 2818, 2819;… NJW 2008, 1298 Rn. 20; Feldmann, JurisPR-ITR 15/2009 Anm. 5).
  • BGH, 15.12.2009 - VI ZR 227/08

    Sedlmayr-Mörder I - Löschung aus dem Online-Archiv einer Rundfunkanstalt

    Sie war nur auf einer als passive Darstellungsplattform geschalteten Website verfügbar, die typischerweise nur von solchen Nutzern zur Kenntnis genommen wird, die sich selbst aktiv informieren (vgl. BVerfG NJW 2003, 2818, 2819; NJW 2008, 1298, 1299; Feldmann, JurisPR-ITR 15/2009 Anm. 5).
  • BGH, 09.02.2010 - VI ZR 243/08

    Sedlmayr-Mord bei SpOn - Namensnennung in Pressearchiven

    Das Dossier wurde nur auf einer als passive Darstellungsplattform geschalteten Website angeboten, die typischerweise nur von solchen Nutzern zur Kenntnis genommen wird, die sich selbst aktiv informieren (vgl. BVerfG NJW 2003, 2818, 2819; NJW 2008, 1298, 1299; Feldmann, JurisPR-ITR 15/2009 Anm. 5).
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