Rechtsprechung
| LG Düsseldorf, 05.07.2013 - 38 O 70/13 U. |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)
Stören sich die Mähroboter zweier Konkurrenten, besteht nicht ohne weiteres ein wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch
- kanzlei.biz
Wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch zweier Konkurrenten bei gegenseitiger Störung
- wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Funktionsstörende Mähroboter
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Einstweiliger Rechtschutz gegen den Vertrieb eines Mähroboters (hier: Indego) bei Einleitung des Verfahrens erst nach ein paar Monaten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)
Stören sich die Mähroboter zweier Konkurrenten...
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Technik-Gerät, das die Geräte der Mitbewerber stört, ist keine gezielte wettbewerbswidrige Behinderung
Papierfundstellen
- WRP 2014, 353
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 27.03.2025 - I ZR 64/24
Wettbewerbsverhältnis zwischen einer Fluggesellschaft und einem …
Ein solcher Substitutionswettbewerb setzt voraus, dass sich die beteiligten Unternehmer auf demselben sachlich, räumlich und zeitlich relevanten Markt betätigen, ohne dass sich der Kundenkreis und das Angebot der Waren oder Dienstleistungen vollständig decken müssen (BGH…, Urteil vom 29. März 2007 - I ZR 122/04, GRUR 2007, 1079 [juris Rn. 18, 22] = WRP 2007, 1346 - Bundesdruckerei; Urteil vom 17. Oktober 2013 - I ZR 173/12, GRUR 2014, 573 [juris Rn. 17] = WRP 2014, 353 - Werbung für Fremdprodukte). - BGH, 21.11.2024 - I ZR 107/23
DFL-Supercup - Unlauterer Wettbewerb: Mitbewerbereigenschaft eines Betreibers …
Ein solcher Substitutionswettbewerb setzt voraus, dass sich die beteiligten Unternehmer auf demselben sachlich, räumlich und zeitlich relevanten Markt betätigen, ohne dass sich der Kundenkreis und das Angebot der Waren oder Dienstleistungen vollständig decken müssen (BGH…, Urteil vom 29. März 2007 - I ZR 122/04, GRUR 2007, 1079 [juris Rn. 18, 22] = WRP 2007, 1346 - Bundesdruckerei; Urteil vom 17. Oktober 2013 - I ZR 173/12, GRUR 2014, 573 [juris Rn. 17] = WRP 2014, 353 - Werbung für Fremdprodukte).
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