Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 28.04.2016 - 6 U 214/15 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Justiz Hessen
§ 3a UWG, § 5 I Nr. 3 TMG
Verfügungsgrund: Selbstwiderlegung durch Zuwarten; Wettbewerbsverstoß: Informationspflicht über die zuständige Aufsichtsbehörde - damm-legal.de
Zum dringlichkeitsschädlichen Verhalten des Antragstellers einer einstweiligen Verfügung
- online-und-recht.de
Bühnen- und Theaterfeuerwerke-Shows müssen im Web-Impressum keine Aufsichtsbehörde nennen
- kanzlei.biz
Web-Impressum für Feuerwerk-Show muss Aufsichtsbehörde nicht erwähnen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
UWG § 3a; TMG § 5 I Nr. 3
Eilverfahren; Verfügungsgrund; Dringlichkeitsvermutung; Wettbewerb; Aufsichtsbehörde - rechtsportal.de
UWG § 3a; TMG § 5 I Nr. 3
Umfang der Informationspflichten gem. § 5 TMG - wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Selbstwiderlegung des Verfügungsgrundes durch Zuwarten und Wettbewerbsverstoß durch Angabe der Aufsichtsbehörde im Impressum
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verfügungsgrund: Selbstwiderlegung durch Zuwarten; Wettbewerbsverstoß: Informationspflicht über die zuständige Aufsichtsbehörde
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (8)
- ferner-alsdorf.de (Auszüge)
Einstweilige Verfügung: Zur Widerlegung der Dringlichkeitsvermutung
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation und Auszüge)
Impressumspflicht: Aufsichtsbehörde ist nur anzugeben wenn erlaubnispflichtige Tätigkeit Gegenstand der Webseite ist
- damm-legal.de (Kurzinformation)
Zum dringlichkeitsschädlichen Verhalten des Antragstellers einer einstweiligen Verfügung
- ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)
Dringlichkeitsschädliches Verhalten des Antragstellers
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Dringlichkeitsvermutung bei einer einstweiligen Verfügung kann Antragsteller durch eigenes Verhalten widerlegen
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Dringlichkeitsvermutung bei einer einstweiligen Verfügung kann Antragsteller durch eigenes Verhalten widerlegen
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Keine Nennung der Aufsichtsbehörde im Web-Impressum
- shopbetreiber-blog.de (Kurzinformation und Auszüge)
Muss im Impressum die Aufsichtsbehörde stehen?
Verfahrensgang
- LG Darmstadt, 03.11.2015 - 12 O 243/15
- OLG Frankfurt, 28.04.2016 - 6 U 214/15
Papierfundstellen
- MMR 2016, 526
- WRP 2016, 902
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (2)
- OLG Hamburg, 03.04.2007 - 3 W 64/07
Keine Beschränkung der Informationspflichten aus § 5 TMG auf kostenpflichtige …
Auszug aus OLG Frankfurt, 28.04.2016 - 6 U 214/15
Die Benennung ermöglicht es ihm, dort nachzufragen, ob der Telediensteanbieter eine Erlaubnis für die von ihm angebotenen Leistungen erhalten hat, bzw. ob er sich nachträglich als unzuverlässig erwiesen hat (vgl. OLG Hamburg, Beschl. v. 3.4.2007 - 3 W 64/07, Rn. 8 - juris). - OLG Hamburg, 12.02.2007 - 5 U 189/06
Wettbewerbsrecht: Anforderungen an die Beurteilung einer Selbstwiderlegung der …
- OLG Nürnberg, 21.08.2018 - 3 U 1138/18
Sinupret - Wettbewerbsverstoß, Zuwiderhandlung, Vertragsstrafe, Arzneimittel, …
Entscheidend ist dabei allein der Zeitpunkt, zu welchem dem Antragsteller die maßgeblichen Tatsachen bekannt geworden sind (OLG Frankfurt, Urteil vom 28. April 2016 - 6 U 214/15, Rn. 6). - LG Frankfurt/Main, 11.05.2021 - 6 O 14/21
"Fliegender Gerichtsstand" bei VWG-Verstoß im Internet
Die Vermutung der Dringlichkeit gilt als widerlegt, wenn der Verfügungskläger durch sein Verhalten selbst zu erkennen gibt, dass es "ihm nicht eilig ist" (OLG Frankfurt, WRP 2016, 902, Rn. 5). - OLG Karlsruhe, 27.08.2025 - 6 U 12/25
Stromtarif-Vergleichsportal - Kennzeichnungspflicht bezahlter Werbung auf …
Auch wenn die insoweit maßgebliche Kenntnis nicht erst durch die rechtliche Erkenntnis der Zuwiderhandlung ausgelöst werden mag (vgl. OLG Hamburg, WRP 2007, 675, 677; OLG Frankfurt a.M., WRP 2016, 902, 903;… Köhler/Feddersen, UWG, 43. Aufl., § 12 Rn. 2.15a; siehe aber auch Senat, Urteil vom 23. September 2015 - 6 U 52/15 , GRUR-RR 2015, 509, 511 ), bedarf es zumindest eines Bewusstseins oder grob fahrlässiger Unkenntnis von den konkreten tatsächlichen Umständen, welche die Zuwiderhandlung kennzeichnen.
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