Rechtsprechung
| KG, 19.07.2019 - 5 W 122/19 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Wettbewerbsrecht: Handlungspflichten nach einer Unterlassungsanordnung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- verweyen.legal (Auszüge und Kurzinformation)
Nach Unterlassungsanordnung umfassende Einwirkungspflichten auf Dritte
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Umfassende Handlungspflichten des Schuldners bei Verbot im Online-Bereich
- verweyen.legal (Kurzinformation und Auszüge)
Nach Unterlassungsanordnung umfassende Einwirkungspflichten auf Dritte
Papierfundstellen
- WRP 2019, 1483
Wird zitiert von ... (4)
- KG, 09.02.2022 - 5 W 158/21
Bestpreisverkauf II - Verhängung eines Ordnungsgeldes bei Verstoß gegen eine …
Die Belehrung hat grundsätzlich schriftlich zu erfolgen und muss auf die Nachteile aus einem Verstoß, sowohl hinsichtlich eines etwaigen Dienstverhältnisses (Kündigung) als auch aus der Zwangsvollstreckung hinweisen (Senat, Beschl. v. 19.07.2019 - 5 W 122/19 -, Rn. 8, juris). - LG Berlin, 25.02.2020 - 15 O 295/17
Ordnungsgeld gegen einen Immobilienmakler wegen Verstöße gegen einen …
Das Kammergericht hat in dem bereits vom Gläubiger zitierten Beschluss vom 19. Juli 2019 (abgedruckt in WRP 2019, 1483 Rn. 8 nach juris) ausgeführt:. - KG, 17.05.2021 - 5 W 56/21
Umfang der vorzunehmenden betriebsinternen Maßnahmen eines Schuldners bei einem …
Die Belehrung hat grundsätzlich schriftlich zu erfolgen und muss auf die Nachteile aus einem Verstoß, sowohl hinsichtlich des Dienstverhältnisses (Kündigung) als auch aus der Zwangsvollstreckung hinweisen (Senat, Beschl. v. 19.07.2019 - 5 W 122/19 -, Rn. 8, juris). - LG Berlin, 26.01.2021 - 102 O 23/19
Zwangsvollstreckung wegen Zuwiderhandlung gegen einen wettbewerbsrechtlichen …
Rn. 43 Zur Unterbindung von Wettbewerbsverstößen durch Mitarbeiter und Beauftragte gehört es, gerade im Fall verbotener Werbeaussagen, auf sie durch Belehrungen und Anordnungen einzuwirken und deren Beachtung genau zu überwachen (vgl. KG WRP 2019, 1483; OLG Frankfurt a. M., WRP 2018, 245 und WRP 2018, 1108; OLG Zweibrücken GRUR 2000, 921; OLG Köln GRUR-RR 2001, 24).
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