Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Di. den 27. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×
×
Doctrine-WebinarNicht verpassen
Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Di. den 27. Oktober 2026 11:30 - 12:00 Uhr
Unverbindlich anmelden

Rechtsprechung
   OLG München, 17.10.2019 - 29 U 1661/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,35473
OLG München, 17.10.2019 - 29 U 1661/19 (https://dejure.org/2019,35473)
OLG München, Entscheidung vom 17.10.2019 - 29 U 1661/19 (https://dejure.org/2019,35473)
OLG München, Entscheidung vom 17. Oktober 2019 - 29 U 1661/19 (https://dejure.org/2019,35473)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2019,35473) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • JurPC

    Dringlichkeitsschädliches Verhalten bei laufender Verletzung von Schutzrechten auf Videoportalen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 12 Abs. 2 ; MarkenG § 140 Abs. 3
    Voraussetzung eines dringlichkeitsschädlichen Verhaltens

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Urheberrecht/Verfahrensrecht: Dringlichkeitsschädliches Verhalten wegen Nichtbeantragung einer einstweiligen Verfügung trotz Kenntnis laufender Urheberrechtsverletzungen auf Videoportalen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2020, 35
  • WRP 2020, 109
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (6)

  • BGH, 26.07.2018 - I ZR 64/17

    Zur Haftung des Anschlussinhabers für Urheberrechtsverletzungen über …

    Auszug aus OLG München, 17.10.2019 - 29 U 1661/19
    Die beantragte und zur Verfügung stehende Sperrmaßnahme ist nicht auf ein bestimmtes Schutzrecht ausgerichtet (vgl. BGH GRUR 2018, 1044 Rn. 27 und Rn. 32 - Dead Island), sondern darauf, dass den Kunden der Zugang zu den Portalen insgesamt nicht mehr vermittelt wird und sie somit auf sämtliche Inhalte der Portale nicht mehr zugreifen können.

    Ist aber die begehrte Sperrmaßnahme nicht schutzrechtsbezogen und ergibt sich der Anspruch auf diese auch nicht (allein) aus der Verletzung eines konkreten Schutzrechts, sondern vielmehr daraus, dass über die Portale eine Vielzahl von Schutzrechten laufend verletzt werden (Verhältnismäßigkeit, vgl. § 7 Abs. 4 Satz 2 TMG), ist auch hinsichtlich der Frage der Dringlichkeit eine auf das einzelne Schutzrecht bezogene Betrachtungsweise nicht angezeigt (vgl. BGH GRUR 2018, 1044 Rn. 27 - Dead Island zu der Frage, ob bei nicht schutzrechtsbezogenen Maßnahmen im Rahmen der Störerhaftung der vorangegangene Hinweis auf eine Rechtsverletzung auf das gleiche Werk bezogen sein muss).

  • LG München I, 22.02.2019 - 37 O 18232/18

    Die Widerlegung der Dringlichkeit ist im Urheberrecht nicht auf ein Werk bezogen

    Auszug aus OLG München, 17.10.2019 - 29 U 1661/19
    Die Berufungen der Antragstellerinnen zu 1), 2), 3), 5) und 6) gegen das Urteil des Landgerichts München I vom 22.02.2019, Az. 37 O 18232/18, werden zurückgewiesen.

    Das Urteil des Landgerichts München I vom 22.02.2019, Az. 37 O 18232/18, beruht nicht auf einer Rechtsverletzung; die nach § 529 ZPO zu Grunde zu legenden Tatsachen rechtfertigen keine andere Entscheidung.

  • BVerfG, 30.09.2018 - 1 BvR 1783/17

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerden wegen Verletzung der prozessualen …

    Auszug aus OLG München, 17.10.2019 - 29 U 1661/19
    Diese Annahme begründet aber gerade keinen Vertrauensschutz, denn ein solcher würde einseitig die Interessen der Antragstellerinnen zu Lasten derer der Antragsgegnerin berücksichtigen - was nicht zuletzt mit dem vom BVerfG betonten Grundsatz der prozessualen Waffengleichheit (vgl. hierzu BVerfG, GRUR 2018, 1288 sowie GRUR 2018, 1291) nicht in Einklang zu bringen wäre.
  • BVerfG, 30.09.2018 - 1 BvR 2421/17

    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Anforderungen des Grundsatzes der …

    Auszug aus OLG München, 17.10.2019 - 29 U 1661/19
    Diese Annahme begründet aber gerade keinen Vertrauensschutz, denn ein solcher würde einseitig die Interessen der Antragstellerinnen zu Lasten derer der Antragsgegnerin berücksichtigen - was nicht zuletzt mit dem vom BVerfG betonten Grundsatz der prozessualen Waffengleichheit (vgl. hierzu BVerfG, GRUR 2018, 1288 sowie GRUR 2018, 1291) nicht in Einklang zu bringen wäre.
  • OLG München, 07.02.2019 - 29 U 3889/18

    Fehlende Dringlichkeit für Sperrung des Zugangs zu einem Internetportal

    Auszug aus OLG München, 17.10.2019 - 29 U 1661/19
    Rn. 7 aa) Wie der Senat bereits in seinem Urteil vom 07.02.2019 (GRUR 2019, 507) entschieden hat, ist bei einem Antrag der hier streitgegenständlichen Art zu berücksichtigen, dass das Begehren der Antragstellerinnen auf die Sperrung des Zugangs zu den antragsgegenständlichen Portalen insgesamt gerichtet ist und die Anträge zwar werksbezogen formuliert sind, die konkret beantragte Maßnahme der DNS-Sperre tatsächlich aber nicht schutzrechtsbezogen wirkt.
  • OLG München, 08.08.2019 - 29 W 940/19

    Dringlichkeitsschädliches Verhalten im Verfügungsverfahren

    Auszug aus OLG München, 17.10.2019 - 29 U 1661/19
    Zudem darf kein dringlichkeitsschädliches Verhalten vorliegen, wobei ein solches anzunehmen ist, wenn es erkennen lässt, dass es dem Antragsteller mit der Durchsetzung seiner Ansprüche nicht eilig ist (…st. Rspr., vgl. die Nachweise bei Köhler, in: Köhler/Bornkamm/Feddersen, UWG, 37. Aufl., § 12 Rn. 3.15), so dass die Durchführung eines Eilverfahrens mit all den damit zu Lasten des Antragsgegners verbundenen Einschränkungen gegenüber einem Klageverfahren einerseits und die mit dem Eilverfahren verbundene Bevorzugung der Sachbehandlung gegenüber anderen beim angerufenen Gericht anhängigen Verfahren andererseits nicht mehr gerechtfertigt erscheint (Senat, WRP 2019, 1375 Rn. 15 - Dringlichkeitsschädliche Sachbehandlung).
  • LG Köln, 30.01.2020 - 14 O 171/19

    Zur Störerhaftung eines Nameserver-Betreibers

    Rn. 164 Die Frage der Dringlichkeit ist werkbezogen zu beurteilen (a.A. OLG München (Urteil vom 7. Oktober 19, 29 U 1661/19, BeckRS 2019, 25462), weil jedes Werk ein eigener Streitgegenstand ist.
  • OLG München, 16.09.2021 - 29 U 3437/21

    Dringlichkeitsschädlicher Fristverlängerungsantrag

    Fehlt dieses besondere Rechtsschutzbedürfnis für die Durchführung eines Eilverfahrens, ist der Antrag als unzulässig abzuweisen (…Retzer, in: HarteBavendamm/Henning-Bodewig, UWG, 4. Aufl., § 12 Rn. 299 m. w. N.; Senat, WRP 2020, 109 Rn. 3).
  • OLG Dresden, 14.07.2026 - 4 W 361/26

    Vermutung der Dringlichkeit für eine einstweilige Verfügung in einer Pressesache …

    Es ist allgemein anerkannt, dass ein Verfügungsgrund fehlt, wenn der Antragsteller trotz eines ursprünglich bestehenden Regelungsbedürfnisses zu lange zugewartet hat, bevor er eine einstweilige Verfügung beantragt (vgl. OLG Celle, MDR 2009, 347; Senat…, Beschluss vom 4.10.2006 - 4 U 1151/06 - Zöller-Vollkommer, ZPO, 36. Aufl., § 940 Rn. 4; OLG Karlsruhe 23.9.2022 - 8 W 29/22, NJW 2023, 372 Rz 27; OLG München WRP 2020, 109; OLG Saarbrücken NJW-RR 2020, 504 Tz 26).
  • LG München I, 25.09.2025 - 7 O 9383/25

    Grenzüberschreitende Patentverletzungsverfahren

    Das OLG Düsseldorf behandelt den Verfügungsgrund jedenfalls für den Bereich des Patentrechts (ohne Begründung) als Sachurteilsvoraussetzung (siehe Urteil vom 04.08.2011, I-2 U 23/11, GRUR-RR 2011, 350, 353 - Pramipexol), während das OLG München ihn jedenfalls für den Bereich des Lauterkeitsrechts (ebenfalls ohne Begründung) als Prozessvoraussetzung betrachtet (OLG München, 29 U 1661/19, MMR 2020, 35 Rn 4).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht OLG München
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht