Rechtsprechung
| OLG Dresden, 16.03.2010 - WVerg 2/10 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- Justiz Sachsen
Direkte Verlinkung leider nicht möglich. Bitte geben Sie das Aktenzeichen in das Suchformular auf der Folgeseite ein. Hier klicken, um das Aktenzeichen in Ihre Zwischenablage zu kopieren.
- oeffentliche-auftraege.de
- VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
- Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
VOB/A § 21 Nr. 4
Rechtsfolgen der geringfügigen Verschiebung einer Preisangabe im Angebot; Zulässigkeit einer Bietergemeinschaft - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Voraussetzungen für eine zulässige Bietergemeinschaft von Unternehmen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Rechtsfolgen einer geringfügigen Verschiebung einer Preisangabe im ausgeschriebenen Angebot; Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Bietergemeinschaft im Bezug auf ein einziges Angebot
Besprechungen u.ä. (2)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
An welcher Stelle darf eine Preisangabe "noch" stehen? (IBR 2010, 412)
- ibr-online (Entscheidungsbesprechung)
Zulässige Bietergemeinschaft bei fehlender Leistungsaufteilung unter den Mitgliedern? (IBR 2010, 1381)
Verfahrensgang
- VK Sachsen, 28.12.2009 - 1/SVK/060-09
- OLG Dresden, 16.03.2010 - WVerg 2/10
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (2)
- OLG Dresden, 18.10.2001 - WVerg 8/01
Fehlende Preisangabe: Angebotsausschluss zwingend?
Auszug aus OLG Dresden, 16.03.2010 - WVerg 2/10
Formenstrenge, so berechtigt sie aus Sicht des Senats ist, darf nicht zum bloßen Schematismus werden, wenn sie nicht zum Selbstzweck werden und gerade dadurch die vergaberechtlichen Ziele (z. B. einer möglichst wettbewerbsorientierten Bieterauswahl) gefährden soll, zu deren Erreichung sie gedacht ist (vgl. schon Senatsbeschluss vom 18.10.2001, WVerg 8/01). - VK Sachsen, 28.12.2009 - 1/SVK/060-09
Unklare Preisangaben führen zum Ausschluss!
Auszug aus OLG Dresden, 16.03.2010 - WVerg 2/10
Die Beschwerde der Antragsgegnerin gegen den Beschluss der 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen vom 28.12.2009 - 1/SVK/060-09 - wird.
- VK Baden-Württemberg, 14.11.2013 - 1 VK 37/13
Vergabenachprüfungsverfahren: Antragsgegner bei Auftragsvergabe durch einen …
Rn. 129 Nicht zu folgen ist der Auffassung der Antragstellerin, dass sie nicht verpflichtet gewesen wäre, Angaben zur Aufgabenverteilung zwischen den Bietergemeinschaftsmitgliedern zu machen und dass sich dies dem Beschluss des OLG Dresden vom 16.3.2010, WVerg 2/10 entnehmen lasse. - VK Mecklenburg-Vorpommern, 21.02.2012 - 1 VK 7/11
Leistungsbeschreibung widersprüchlich: Was muss der Bieter tun?
Die Beigeladene müsste nur dann Kosten tragen, wenn sie einen eigenen Antrag gestellt hätte, was nicht der Fall ist (BGH, Beschluss vom 08.02.2011, Az.: X ZB 4/10; OLG Brandenburg, Beschluss vom 16.05.2008, Az.: Verg W 11/06; OLG Dresden, Beschluss vom 16.03.2010, Az.: WVerg 0002/10). - VK Saarland, 19.12.2012 - 1 VK 02/12
Geltung der Pflicht zur unverzüglichen Rüge für die Fälle der durch die …
Die Kostenpflicht der Beigeladenen ergibt sich daraus, dass sie sich mit ihrem Antrag und Vortrag ausdrücklich, bewusst und gewollt in einen Interessengegensatz zur Antragstellerin gestellt und sich aktiv am Nachprüfungsverfahren beteiligt hat (BGH, B. v. 08.02.2011 - Az.: X ZB 4/10; OLG Brandenburg, B. v.16.05.2008 - Az.: Verg W 11/06 - mit ausführlicher Begründung; OLG Dresden, B. v.16.03.2010 - Az.: WVerg 0002/10; VK Baden-Württemberg, B. v. 12.04.2011 - Az.: 1 VK13/11). - VK Mecklenburg-Vorpommern, 02.12.2011 - 1 VK 6/11
Betrieb einer Unterkunft (VOL/A) für wohnungslose Personen
Davon abgesehen müsste sie auch nur dann Kosten tragen, wenn sie einen eigenen Antrag gestellt hätte, was nicht der Fall ist (BGH, Beschluss vom 08.02.2011, Az.: X ZB 4/10; OLG Brandenburg, Beschluss vom 16.05.2008, Az.: Verg W 11/06; OLG Dresden, Beschluss vom 16.03.2010, Az.: WVerg 0002/10). - VK Sachsen, 15.11.2016 - 1/SVK/024-16
Keinen Wartungsbetrag verlesen: Indiz für fehlenden Wartungsvertrag!
Insoweit war hier ausschlaggebend, dass der Preis nicht fehlte, sondern unzweifelhaft "an anderer Stelle im Angebot zu finden war" (vgl. OLG Dresden, B. v. 16.03.2010 - WVerg 2/10).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".