Rechtsprechung
| OLG Dresden, 07.02.2003 - WVerg 21/02 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Justiz Sachsen
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- oeffentliche-auftraege.de
Notwendige Hinzuziehung eines anwaltlichen Bevollmächtigten für den öffentlichen Auftraggeber: Grundsätze
- VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
- Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Streit über die Erforderlichkeit der Hinzuziehung eines anwaltlichen Bevollmächtigten im Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer; Einhaltung der Regeln des materiellen Vergaberechts; Notwendige Aufwendungen der Vergabestelle
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Erstattungsfähigkeit von Anwaltskosten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)
Anwaltskosten der Vergabestelle
Verfahrensgang
- VK Sachsen, 21.10.2002 - 1/SVK/094-02
- OLG Dresden, 07.02.2003 - WVerg 21/02
Papierfundstellen
- ZfBR 2003, 410 (Ls.)
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (4)
- VK Sachsen, 21.10.2002 - 1/SVK/094-02
Auszug aus OLG Dresden, 07.02.2003 - WVerg 21/02
Aktenzeichen: WVerg 0021/02 1/SVK/094-02 1. Vergabekammer Fst.Die sofortige Beschwerde der Auftraggeber vom 07.11.2002 gegen den Beschluss der 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen vom 21.10.2002 - 1/SVK/094-02 - wird zurückgewiesen.
- BGH, 24.02.2003 - X ZB 12/02
Anforderungen das Verfahren im vergaberechtlichen …
Auszug aus OLG Dresden, 07.02.2003 - WVerg 21/02
Die sofortige Beschwerde ist daher zurückzuweisen, ohne dass es angesichts dessen hier darauf ankommt, ob eine Kostenerstattung zugunsten des obsiegenden Antragsgegners in Fällen, in denen die Beendigung des Nachprüfungsverfahrens nicht auf einer Entscheidung der Vergabekammer zum Nachteil des Antragstellers beruht, sondern auf der Rücknahme des Nachprüfungsantrags oder einer anderen "unstreitigen" Verfahrenserledigung, nicht ohnehin aus Rechtsgründen ausgeschlossen ist (so das Oberlandesgericht Bremen abweichend von der bisherigen vergaberechtlichen Rechtsprechung in seinem Vorlagebeschluss vom 02.01.2002, ZgBR 2002, 718, beim Bundesgerichtshof unter X ZB 12/02 anhängig). - OLG Dresden, 29.06.2001 - WVerg 9/00
Anfechtung des Kostenfestsetzungsbescheids der Vergabekammer
Auszug aus OLG Dresden, 07.02.2003 - WVerg 21/02
Entsprechend ist auch bei der hier streitbefangenen (Fassadenarbeiten an dem vorgenannten Bauvorhaben betreffenden) Vergabe verfahren worden, vgl. Protokoll der 21. Sitzung des Bauausschusses vom 05.09.2002, Bl. 233 dA der Vergabekammer; vor diesem Hintergrund kann sich die Auftraggeberseite im Ergebnis nicht darauf berufen, sie unterliege in der Frage der Notwendigkeit anwaltlichen Beistands im Nachprüfungsverfahren anderen Regeln als denen, die der Senat für öffentliche Auftraggeber allgemein aufgestellt hat (vgl. etwa Beschluss vom 29.06.2001, WVerg 9/00; Beschluss vom 11.12.2001, WVerg 10/00). - OLG Dresden, 11.12.2001 - WVerg 10/00
Hinzuziehung eines anwaltlichen Bevollmächtigten notwendig?
Auszug aus OLG Dresden, 07.02.2003 - WVerg 21/02
Entsprechend ist auch bei der hier streitbefangenen (Fassadenarbeiten an dem vorgenannten Bauvorhaben betreffenden) Vergabe verfahren worden, vgl. Protokoll der 21. Sitzung des Bauausschusses vom 05.09.2002, Bl. 233 dA der Vergabekammer; vor diesem Hintergrund kann sich die Auftraggeberseite im Ergebnis nicht darauf berufen, sie unterliege in der Frage der Notwendigkeit anwaltlichen Beistands im Nachprüfungsverfahren anderen Regeln als denen, die der Senat für öffentliche Auftraggeber allgemein aufgestellt hat (vgl. etwa Beschluss vom 29.06.2001, WVerg 9/00; Beschluss vom 11.12.2001, WVerg 10/00).
- OLG Naumburg, 28.06.2004 - 1 Verg 8/04
Zur Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Bevollmächtigten im …
Zur Begründung beruft sie sich auf zwei Beschlüsse des Vergabesenates des Oberlandesgerichts Dresden (Beschl. v. 02.02.2004, WVerg 17/03, und v. 07.02.2003, WVerg 21/02), sowie auf ältere Entscheidungen des OLG Düsseldorf (Beschl. v. 20.07.2000, Verg 1/00) und des OLG Koblenz (Beschl. v. 21.09.2000, 1 Verg 3/00).3. Aber selbst wenn man die - geringfügig strengere - Rechtssprechung des OLG Dresden (seit Beschl. v. 07.02.2003, WVerg 21/02) heranziehen wollte, auf die sich die Antragstellerin beruft, müsste ihrer Beschwerde gleichwohl der Erfolg versagt werden.
- OLG Naumburg, 09.06.2004 - 1 Verg 4/04
Erstattungsfähigkeit der Rechtsanwaltskosten im Nachprüfungsverfahren
Zur Begründung beruft sie sich auf zwei Beschlüsse des Vergabesenates des Oberlandesgerichts Dresden vom 02.02.2004 (WVerg 17/03) und vom 07.02.2003 (WVerg 21/02). - VK Hessen, 17.04.2013 - 69d-VK-03/13
Ersatz der Aufwendungen des Beigeladenen bei Antragsrücknahme?
Die zur Verfügung stehende knappe Zeit kann es rechtfertigen, dass für den öffentlichen Auftraggeber die Beiziehung eines anwaltlichen Vertreters notwendig ist, um seine Verfahrenspflichten und Obliegenheiten sach- und zeitgerecht wahrnehmen zu können (vgl. OLG Dresden, Beschl. v. 07.02.2003 - WVerg 21/02, vpr-online; OLG München, Beschl. v. 11.06.2008 - Verg 6/08, vpr-online).
- OLG Dresden, 02.02.2004 - WVerg 17/03
Wann müssen der Vergabestelle die Anwaltskosten erstattet werden?
Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. etwa Beschluss vom 07.02.2003, WVerg 21/02; Beschluss vom 17.11.2003, WVerg 11/03; Beschluss vom 20.11.2003, WVerg 13/03, jeweils m.w.N.) ist für die Frage, ob die Zuziehung eines Bevollmächtigten erforderlich war und die hieraus entstehenden Kosten damit zu den notwendigen Aufwendungen der Vergabestelle i.S.d. § 80 Abs. 1 S. 3 VwVfG gehörten, auf die spezifischen Besonderheiten des Vergabenachprüfungsverfahren Stücksicht zu nehmen. - VK Hessen, 22.03.2016 - 69d-VK-06/16
Keine Rüge "ins Blaue hinein"!
Die zur Verfügung stehende knappe Zeit rechtfertigt es vorliegend ebenfalls, dass für den öffentlichen Auftraggeber die Beiziehung eines anwaltlichen Vertreters notwendig ist, um seine Verfahrenspflichten und Obliegenheiten sach- und zeitgerecht wahrnehmen zu können (OLG Dresden, Beschluss vom 7. Februar 2003 - WVerg 21/02; Oberlandesgericht München, Beschluss vom 11. Juni 2008 - Verg 6/08). - OLG Dresden, 01.10.2007 - WVerg 8/07
Wann ist Zuziehung eines Bevollmächtigten erforderlich?
Die vorgenannten Parallelen müssen indes bei der Auslegung der danach maßgeblichen verwaltungsverfahrensrechtlichen Vorschriften mit in Betracht gezogen werden, soweit diese einer Auslegung zugänglich sind (vgl. Senatsbeschl. v. 11.12.2001, WVerg 10/00, und vom 07.02.2003, WVerg 21/02). - VK Hessen, 30.04.2015 - 69d-VK-16/15
Wann darf ein öffentlicher Auftraggeber einen Verfahrensbevollmächtigten …
Die zur Verfügung stehende knappe Zeit rechtfertigt es vorliegend ebenfalls, dass für den öffentlichen Auftraggeber die Beiziehung eines anwaltlichen Vertreters notwendig ist, um seine Verfahrenspflichten und Obliegenheiten sach- und zeitgerecht wahrnehmen zu können (OLG Dresden, Beschluss vom 7. Februar 2003 - WVerg 21/02 ibr-online; Oberlandesgericht München, Beschluss vom 11. Juni 2008 - Verg 6/08 - ibr-online).
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