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Rechtsprechung
   OLG Dresden, 01.10.2007 - WVerg 8/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,83139
OLG Dresden, 01.10.2007 - WVerg 8/07 (https://dejure.org/2007,83139)
OLG Dresden, Entscheidung vom 01.10.2007 - WVerg 8/07 (https://dejure.org/2007,83139)
OLG Dresden, Entscheidung vom 01. Oktober 2007 - WVerg 8/07 (https://dejure.org/2007,83139)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (6)

  • BGH, 25.10.2005 - X ZB 22/05

    Kostenerstattung nach Zurücknahme eines Nachprüfungsantrags

    Auszug aus OLG Dresden, 01.10.2007 - WVerg 8/07
    Dabei kann der Senat offen lassen, ob die Rücknahme des Nachprüfungsantrags im vorliegenden Fall der Zustimmung der Antragsgegnerin bedurft hätte und ob in Fällen der Rücknahme eines Nachprüfungsantrags überhaupt Raum für einen Kostenerstattungsanspruch ist (vgl. BGH, Beschluss vom 25.10.2005 - X ZB 22/05 - OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25.07.2006 - Verg 91/05).
  • OLG Düsseldorf, 25.07.2006 - Verg 91/05

    Kostentragung bei Rücknahme eines Nachprüfungsantrags in Vergabesache

    Auszug aus OLG Dresden, 01.10.2007 - WVerg 8/07
    Dabei kann der Senat offen lassen, ob die Rücknahme des Nachprüfungsantrags im vorliegenden Fall der Zustimmung der Antragsgegnerin bedurft hätte und ob in Fällen der Rücknahme eines Nachprüfungsantrags überhaupt Raum für einen Kostenerstattungsanspruch ist (vgl. BGH, Beschluss vom 25.10.2005 - X ZB 22/05 - OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25.07.2006 - Verg 91/05).
  • OLG Dresden, 07.02.2003 - WVerg 21/02

    Vergabenachprüfungsverfahren; Rechtsanwaltskosten

    Auszug aus OLG Dresden, 01.10.2007 - WVerg 8/07
    Die vorgenannten Parallelen müssen indes bei der Auslegung der danach maßgeblichen verwaltungsverfahrensrechtlichen Vorschriften mit in Betracht gezogen werden, soweit diese einer Auslegung zugänglich sind (vgl. Senatsbeschl. v. 11.12.2001, WVerg 10/00, und vom 07.02.2003, WVerg 21/02).
  • OLG Dresden, 02.02.2004 - WVerg 17/03

    Wann müssen der Vergabestelle die Anwaltskosten erstattet werden?

    Auszug aus OLG Dresden, 01.10.2007 - WVerg 8/07
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. etwa den gegenüber derselben Antragsgegnerin ergangenen Beschluss vom 02.02.2004, WVerg 17/03 m. w. N.) ist für die Frage, ob die Zuziehung eines Bevollmächtigten erforderlich war und die hieraus entstehenden Kosten damit zu den notwendigen Aufwendungen der Vergabestelle i.S.d. § 80 Abs. 1 S. 3 VwVfG gehörten, auf die spezifischen Besonderheiten des Vergabenachprüfungsverfahren Rücksicht zu nehmen.
  • OLG Dresden, 11.12.2001 - WVerg 10/00

    Hinzuziehung eines anwaltlichen Bevollmächtigten notwendig?

    Auszug aus OLG Dresden, 01.10.2007 - WVerg 8/07
    Die vorgenannten Parallelen müssen indes bei der Auslegung der danach maßgeblichen verwaltungsverfahrensrechtlichen Vorschriften mit in Betracht gezogen werden, soweit diese einer Auslegung zugänglich sind (vgl. Senatsbeschl. v. 11.12.2001, WVerg 10/00, und vom 07.02.2003, WVerg 21/02).
  • VK Sachsen, 25.07.2007 - 1/SVK/048-07
    Auszug aus OLG Dresden, 01.10.2007 - WVerg 8/07
    Die sofortige Beschwerde der Antragsgegnerin vom 07.08.2007 gegen den Beschluss der 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen vom 25.07.2007 - 1/SVK/48-07 - wird zurückgewiesen.
  • OLG Dresden, 22.02.2010 - WVerg 1/10

    Wann ist Zuziehung eines Bevollmächtigten erforderlich?

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senates (vgl. Beschluss vom 02.02.2004 - WVerg 17/03 - Beschluss vom 01.10.2007 - WVerg 8/07 - und zuletzt Beschluss vom 06.01.2010 - WVerg 8/09 -) ist für die Frage, ob die Zuziehung eines Bevollmächtigten erforderlich war und die hieraus entstehenden Kosten damit zu den notwendigen Aufwendungen der Vergabestelle i.S.d. § 80 Abs. 1 Satz 3 VwVfG gehören, auf die spezifischen Besonderheiten des Vergabenachprüfungsverfahrens Rücksicht zu nehmen.
  • VK Sachsen, 05.12.2011 - 1/SVK/043-11

    Ausschluss der VOL/B: Vergabeverstoß?

    Nach der ständigen Rechtsprechung des OLG Dresden (vgl. B. vom 02.02.2004 - WVerg 17/03 - B. vom 01.10.2007 - WVerg 8/07; B. vom 06.01.2010 - WVerg 8/03 - B. vom 22.02.2010 - WVerg 1/10) ist die Frage, ob die Zuziehung eines Bevollmächtigten erforderlich war und die hieraus entstandenen Kosten damit zu den notwendigen Aufwendungen der Vergabestelle i.S.d, § 80 Abs. 1 Satz 3 VwVfG gehören, nach dem individuellen Streitstoff des einzelnen Nachprüfungsverfahrens zu beurteilen.
  • OLG Dresden, 30.09.2011 - Verg 7/11

    Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Verfahrensbevollmächtigten im …

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senates (vgl. Beschluss vom 02.02.2004 - WVerg 17/03 - Beschluss vom 01.10.2007 - WVerg 8/07; Beschluss vom 06.01.2010 - WVerg 8/03 - Beschluss vom 22.02.2010 - WVerg 1/10) ist die Frage, ob die Zuziehung eines Bevollmächtigten erforderlich war und die hieraus entstandenen Kosten damit zu den notwendigen Aufwendungen der Vergabestelle i.S.d. § 80 Abs. 1 Satz 3 VwVfG gehören, nach dem individuellen Streitstoff des einzelnen Nachprüfungsverfahrens zu beurteilen.
  • VK Sachsen, 25.08.2010 - 1/SVK/027-10

    Verhandlungsverfahren: Änderung der Verdingungsunterlagen: Ausschluss!

    Nach der ständigen Rechtsprechung des OLG Dresden (vgl. Beschluss vom 02.02.2004 - WVerg 17/03 - Beschluss vom 01.10.2007 - WVerg 8/07 - und zuletzt Beschluss vom 06.01.2010 - WVerg 8/09 -) ist für die Frage, ob die Zuziehung eines Bevollmächtigten erforderlich war und die hieraus entstehenden Kosten damit zu den notwendigen Aufwendungen der Vergabestelle i.S.d. § 80 Abs. 1 Satz 3 VwVfG gehören, auf die spezifischen Besonderheiten des Vergabenachprüfungsverfahrens Rücksicht zu nehmen.
  • VK Sachsen, 16.03.2010 - 1/SVK/003-10

    Beurteilungsspielraum des Auftraggebers bei Verfahrensausgestaltung

    Nach der ständigen Rechtsprechung des OLG Dresden (vgl. Beschluss vom 02.02.2004 - WVerg 17/03 - Beschluss vom 01.10.2007 - WVerg 8/07 - und zuletzt Beschluss vom 06.01.2010 - WVerg 8/09 -) ist für die Frage, ob die Zuziehung eines Bevollmächtigten erforderlich war und die hieraus entstehenden Kosten damit zu den notwendigen Aufwendungen der Vergabestelle i.S.d. § 80 Abs. 1 Satz 3 VwVfG gehören, auf die spezifischen Besonderheiten des Vergabenachprüfungsverfahrens Rücksicht zu nehmen.
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