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Rechtsprechung
   BGH, 11.05.1982 - 5 StR 181/82   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1982,2103
BGH, 11.05.1982 - 5 StR 181/82 (https://dejure.org/1982,2103)
BGH, Entscheidung vom 11.05.1982 - 5 StR 181/82 (https://dejure.org/1982,2103)
BGH, Entscheidung vom 11. Mai 1982 - 5 StR 181/82 (https://dejure.org/1982,2103)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verschweigen des erzielten Umsatzes einer GmbH sowie der sich daraus ergebenden Einkünfte - Möglichkeit des Bestehens der Tateinheit zwischen fortgesetzter Umsatzsteuerhinterziehung und einer fortgesetzten Hinterziehung der Einkommensteuer und Gewerbesteuer - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    AO § 370 Abs. 1 Nr. 1; UStG § 18 Abs. 3

Papierfundstellen

  • NStZ 1982, 335
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 21.08.1980 - 4 StR 428/80

    Abgabe unrichtiger oder unvollständiger Umsatzsteuervoranmeldung

    Auszug aus BGH, 11.05.1982 - 5 StR 181/82
    Die Abgabe einer solchen unrichtigen Erklärung kann - wie hier - der Einzelakt einer Fortsetzungstat (BGH NJW 1980, 2591; RG RStBl 1940, 961), aber auch eine selbständige Handlung sein (…Hübner a.a.O.;… Franzen/Gast/Samson, Steuerstrafrecht 2. Aufl. § 370 Rdn. 230); eine mitbestrafte Nachtat ist sie nicht.
  • BGH, 10.12.1991 - 5 StR 536/91

    Fortsetzungszusammenhang bei Lohnsteuer- und Umsatzsteuerhinterziehung; …

    Zwar beziehen sich die Voranmeldungen und die Jahreserklärung auf dieselbe Steuer; der Schaden ist aber anderer Art. Deshalb ist anerkannt, daß keine straflose Nachtat vorliegt, wenn in der Jahreserklärung nur die Angaben aus den unrichtigen Voranmeldungen wiederholt werden (…vgl. Kohlmann AO 1977 § 370 Rdn. 146.3;… Hübner in Hübschmann/Hepp/Spitaler AO 9. Aufl. § 370 Rdn. 78;… Schuhmann in Rau/Dürrwächter/Flick/Geist UStG 6. Aufl. § 18 Rdn. 326; BGH NStZ 1982, 335).
  • BayObLG, 24.03.1992 - RReg. 4 St 159/91

    Anklagesatz bei Steuerhinterziehung

    Es sei nur am Rande bemerkt, dass die Auffassung, die falsche Angaben in den Voranmeldungen wiederholende Umsatzsteuerjahreserklärung sei eine mitbestrafte Nachtat, mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und der herrschenden Meinung nicht übereinstimmt (BGH NStZ 1982, 335 ; wistra 1992, 93/94).

    In den Beschlüssen vom 261.5.1988 (NJW 1989, 2145) und 23.12.1981 (NStZ 1982, 335 ) hat das Oberlandesgericht Düsseldorf über sofortige Beschwerden entschieden.

  • BGH, 01.09.1982 - 3 StR 185/82

    Annahme mehrerer selbstständiger Taten bei Hinterziehung von Steuern …

    Das kann der Fall sein, wenn mehrere gleichzeitig abgegebene Steuererklärungen dieselben falschen Angaben enthalten (BGH, Urteil vom 30. September 1980 - 5 StR 394/80 bei Holtz MDR 1981, 100 f; Urteil vom 11. Mai 1982 - 5 StR 181/82 = WiStra 1982, 145), wenn eine falsche Erklärung (in einem Vordruck oder in einer Rechnung) förmlich für mehrere Steuerarten abgegeben wird (RG JW 1936, 1677, 1678; BGH, Beschluß vom 7. Dezember 1978 - 4 StR 604/78 bei Holtz MDR 1979, 279 f [OLG Stuttgart 07.02.1979 - 3 Ss 3 24/79]; Beschluß vom 22. März 1979 - 4 StR 641/78; vgl. auch BGH, Urteil vom 21. August 1980 - 4 StR 428/80 = NJW 1980, 2591 betreffend Umsatzsteuervoranmeldung für mehrere Leistungen innerhalb desselben Voranmeldungszeitraums) oder wenn - bei Begehung durch Unterlassen - die verletzten Steuerpflichten durch eine und dieselbe Handlung zu erfüllen gewesen wären (BGH, Urteil vom 1. August 1979 - 3 StR 239/79 bei Holtz MDR 1979, 987).
  • BGH, 01.04.1992 - 5 StR 115/92

    Fortsetzungszusammenhang bei nachgereichten Umsatzsteuervoranmeldungen

    Auf die Frage, ob bei neuem Tatentschluß derselbe Steueranspruch (Umsatzsteuern für einen bestimmten Zeitraum) im Sinne der Tatmehrheit mehrfach verletzt werden kann (vgl. Senatsentscheidung NStZ 1982, 335 sowie Franzen/Gast/Samson, Steuerstrafrecht, 3. Aufl., 1985, § 370 AO Rdn. 136 a.E.), kommt es unter diesen Umständen nicht an.
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