Rechtsprechung
   OLG Nürnberg, 28.01.1997 - Ws 1116/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,3900
OLG Nürnberg, 28.01.1997 - Ws 1116/96 (https://dejure.org/1997,3900)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 28.01.1997 - Ws 1116/96 (https://dejure.org/1997,3900)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 28. Januar 1997 - Ws 1116/96 (https://dejure.org/1997,3900)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1997,3900) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verstoß der Strafzeitberechnung gegen das Übermaßverbot; Bewertung der Verfassungsmäßigkeit der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt; Freiheitsstrafe und Maßregel der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt verfolgen verschiedene Zwecke; Teilanrechnung und ...

  • Wolters Kluwer

    Einwendungen gegen Strafzeitberechnung; Unerlaubter Erwerb und unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Gewährte Aussetzung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt; Gnadengesuche zur Bewilligung von Strafaussetzung zur Bewährung und Zurückstellungsgesuche; ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Strafvollstreckung: Strafzeitberechnung bei Anrechnung von Untersuchungshaft und Maßregelvollzug auf die verhängte Freiheitsstrafe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • archive.org (Leitsatz)

    StGB §§ 55 I, 64, 67 IV; StrVollstrO 37, 38, 39, 53
    Anrechnung der Untersuchungshaft - Maßregel

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1997, 265 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 16.03.1994 - 2 BvL 3/90

    Entziehungsanstalt

    Auszug aus OLG Nürnberg, 28.01.1997 - Ws 1116/96
    a) Das Bundesverfassungsgericht (Beschluß vom 16.03.1994, StV 1994, 594 ff.) hat in einer grundsätzlichen Bewertung der Verfassungsmäßigkeit der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt ausgeführt, daß die Freiheitsstrafe und die Maßregel der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt verschiedene Zwecke verfolgen und deshalb nebeneinander angeordnet können, wobei das Grundrecht des Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG es erfordere, beide einander so zuzuordnen, daß ihre Zwecke möglichst weitgehend erreicht würden, ohne dabei in das Freiheitsrecht des einzelnen Betroffenen mehr als notwendig einzugreifen; von diesem Grundrecht her sei jedenfalls eine volle Anrechnung der Zeit des Maßregelvollzugs auf die Freiheitsstrafe nicht geboten.
  • OLG Stuttgart, 14.12.1984 - 3 Ws 416/84

    Sinn und Zweck der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt;

    Auszug aus OLG Nürnberg, 28.01.1997 - Ws 1116/96
    Soweit der Verurteilte vom 22.10.1992 (Rechtskraft) bis zur Aufnahme in die Einrichtung der Maßregel (04.11.1992) weiterhin in der Justizvollzugsanstalt verweilte, ist dies als "vollzugstechnisch bedingter Vorwegvollzug" der Strafe anzusehen und zählt als Organisationshaft zur Strafverbüßung (OLG Karlsruhe NStZ 1992, 462; OLG Stuttgart NStZ 1985, 332 ;.
  • OLG Frankfurt, 19.07.1993 - 3 Ws 260/93

    Isolierte Festsetzung der Vollstreckungsdauer; Schwere der Schuld;

    Auszug aus OLG Nürnberg, 28.01.1997 - Ws 1116/96
    In jüngster Zeit sind zur Strafzeitberechnung bei Unterbringung neben Freiheitsstrafe zwei weitere oberlandesgerichtliche Entscheidungen veröffentlicht worden, und zwar OLG Hamm (Beschluß vom 23.4.1996) in NStZ 1994, 54 und OLG Frankfurt a.M. (Beschluß vom 31.7.1996) in NStZ-RR 1996, 380 .
  • BVerfG, 28.12.1994 - 2 BvR 1914/92

    Verurteilter - Zu Unrecht angeordnete Unterbringung - Psychiatrisches Krankenhaus

    Auszug aus OLG Nürnberg, 28.01.1997 - Ws 1116/96
    Letztlich hat auch das BVerfG in einer Entscheidung vom 28.12.1994 (NJW 1995, 2405 ) bezüglich eines Verfahrens, in dem bereits vor Beginn des Maßregelvollzugs zwei Drittel der Strafe durch Anrechnung erlittener Untersuchungshaft erledigt gewesen waren, die hier vertretene und für richtig erachtete Reihenfolge der Anrechnung weder aus einfachrechtlichen noch aus verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten beanstandet.
  • OLG Frankfurt, 31.07.1996 - 3 Ws 622/96
    Auszug aus OLG Nürnberg, 28.01.1997 - Ws 1116/96
    In jüngster Zeit sind zur Strafzeitberechnung bei Unterbringung neben Freiheitsstrafe zwei weitere oberlandesgerichtliche Entscheidungen veröffentlicht worden, und zwar OLG Hamm (Beschluß vom 23.4.1996) in NStZ 1994, 54 und OLG Frankfurt a.M. (Beschluß vom 31.7.1996) in NStZ-RR 1996, 380 .
  • OLG Düsseldorf, 10.07.1995 - 4 Ws 97/95
    Auszug aus OLG Nürnberg, 28.01.1997 - Ws 1116/96
    In der Rechtsprechung wird vereinzelt unter Bezugnahme auf das vom Bundesverfassungsgericht angesprochene Übermaßverbot bei § 67 StGB eine abweichende Anrechnungsregel angewendet, soweit vor Beginn des Maßregelvollzuges ein wesentlicher Teil der Strafe durch Anrechnung von Untersuchungs- und Strafhaft bereits vollstreckt ist, so daß nur noch ein um diese Haftzeiten erheblich verkürzter Zwei-Drittel-Zeitraum oder überhaupt kein anrechenbarer Zeitraum hierfür mehr zur Verfügung steht (vgl. hierzu OLG Düsseldorf, StV 1996, 47 ; LG Wuppertal, StV 1996, 329 ).
  • LG Wuppertal, 17.11.1995 - 22 KLs 2 Js 1272/87
    Auszug aus OLG Nürnberg, 28.01.1997 - Ws 1116/96
    In der Rechtsprechung wird vereinzelt unter Bezugnahme auf das vom Bundesverfassungsgericht angesprochene Übermaßverbot bei § 67 StGB eine abweichende Anrechnungsregel angewendet, soweit vor Beginn des Maßregelvollzuges ein wesentlicher Teil der Strafe durch Anrechnung von Untersuchungs- und Strafhaft bereits vollstreckt ist, so daß nur noch ein um diese Haftzeiten erheblich verkürzter Zwei-Drittel-Zeitraum oder überhaupt kein anrechenbarer Zeitraum hierfür mehr zur Verfügung steht (vgl. hierzu OLG Düsseldorf, StV 1996, 47 ; LG Wuppertal, StV 1996, 329 ).
  • BGH, 09.01.1957 - 4 StR 523/56
    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • OLG Braunschweig, 29.05.2013 - 1 Ws 108/13

    Reihenfolge der Anrechnung von Untersuchungs- und Organisationshaft bei

    Die Senatsrechtsprechung entspricht der herrschenden Auffassung (OLG Stuttgart, Beschluss vom 11.05.2001, 3 Ws 100/01, juris, Rn. 16 ff. = Justiz 2002, 63; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 22.06.2006, 1 Ws 217/06, juris, Rn. 3; OLG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 20.11.2000, 1 Ws 534/00, juris, Rn. 5 ff.; OLG Nürnberg, Beschluss vom 28.01.1997, Ws 1116/96, juris, Rn. 44; OLG Hamm, NStZ-RR 1996, 381, 382 [2. Senat]; OLG Hamm, NStZ 1997, 54 [3. Senat]; Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 17.10.2006, 1 Ws 332/06, juris, Rn. 18 ff. m. w. N. = StV 2007, 427).
  • OLG Brandenburg, 11.02.2008 - 1 Ws 12/08

    Strafvollstreckung: Reihenfolge und Umfang der Anrechnung von Untersuchungshaft

    "...Insbesondere entspricht es auch der Rechtsauffassung des Senats, dass in Fällen, in denen - wie hier - im selben Urteil neben einer Freiheitsstrafe die (vorab zu vollziehende) Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (§ 64 StGB) angeordnet worden ist, zunächst gemäß § 51 Abs. 1 S. 1 StGB die vor Beginn des Maßregelvollzuges (zudem) erlittene Untersuchungshaft und erst danach gemäß § 67 Abs. 4 S. 1 StGB die Dauer des Maßregelvollzuges auf die verhängte Freiheitsstrafe anzurechnen ist, wobei für die letztgenannte Anrechnung nur noch der durch die frühere Untersuchungshaft noch nicht erledigte Rest bis zu insgesamt zwei Dritteln der Freiheitsstrafe zur Verfügung steht (OLG Frankfurt am Main NStZ-RR 1996, 380; OLG Hamm NStZ-RR 1996, 381; OLG Nürnberg NStZ-RR 1997, 265; OLG Stuttgart NStZ-RR 2002, 191; OLG Zweibrücken NStZ 1996, 357; a.A.: OLG Celle StV 1997, 477; NStZ-RR 2006, 388; OLG Düsseldorf StV 1996, 47; NStZ-RR 2006, 251; LG Wuppertal StV 1996, 329).
  • OLG Jena, 17.10.2006 - 1 Ws 332/06

    Widerruf der Strafaussetzung

    Die zuletzt genannte Auffassung hat zur Folge, dass für die Anrechnung des Maßregelvollzugs gem. § 67 Abs. 4 Satz 1 StGB nur noch ein um die Dauer der Untersuchungshaft vermindertes 2/3-Kontingent zur Verfügung steht ( OLG Braunschweig, Beschluss vom 27.04.1999, Ws 123/99 bei Juris; OLG Düsseldorf, 2. Strafsenat, NStZ-RR 1997, 25; OLG Frankfurt NStZ-RR 1996, 380; OLG Hamm NStZ 1997, 54 und NStZ-RR 1996, 381; OLG Köln Strafo 2006, 120; OLG des Landes Sachsen-Anhalt , Beschluss vom 20.11.2000, 1 Ws 534/00 bei Juris; OLG Nürnberg, ZfStRVo 1998, 368; OLG Stuttgart Justiz 2002, 63, zitiert nach Juris; OLG Zweibrücken, StV 1997, 478 und Beschuss vom 22.06.2006, 1 Ws 217/06, 1 VAS 13/06 bei Juris; zu den Argumenten der vertretenen Auffassungen siehe Uhlenbruch NStZ 2000, 287, 291).
  • OLG Brandenburg, 16.04.2007 - 1 Ws 55/07

    Anrechnung der erlittenen Untersuchungshaft vor dem Maßregelvollzug im Fall der

    Insbesondere entspricht es auch der Rechtsauffassung des Senats, dass in Fällen, in denen - wie hier - im selben Urteil neben einer Freiheitsstrafe die (vorab zu vollziehende) Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (§ 64 StGB) angeordnet worden ist, zunächst gemäß § 51 Abs. 1 S. 1 StGB die vor Beginn des Maßregelvollzuges (zudem) erlittene Untersuchungshaft und erst danach gemäß § 67 Abs. 4 S. 1 StGB die Dauer des Maßregelvollzuges auf die verhängte Freiheitsstrafe anzurechnen ist, wobei für die letztgenannte Anrechnung nur noch der durch die frühere Untersuchungshaft noch nicht erledigte Rest bis zu insgesamt zwei Dritteln der Freiheitsstrafe zur Verfügung steht (OLG Frankfurt am Main NStZ-RR 1996, 380; OLG Hamm NStZ-RR 1996, 381; OLG Nürnberg NStZ-RR 1997, 265; OLG Stuttgart NStZ-RR 2002, 191; OLG Zweibrücken NStZ 1996, 357; a.A.: OLG Celle StV 1997, 477; NStZ-RR 2006, 388; OLG Düsseldorf StV 1996, 47; NStZ-RR 2006, 251; LG Wuppertal StV 1996, 329).
  • OLG Koblenz, 03.09.2001 - 1 Ws 1005/01

    Anrechnung, Freiheitsstrafe, Maßregelvollzug, Organisationshaft, Unterbringung,

    Erst danach ist gemäß § 67 Abs. 4 S. 1 StGB der Maßregelvollzug auf die verhängte Freiheitsstrafe anzurechnen, wobei für diese Anrechnung nur noch der durch die frühere Untersuchungshaft noch nicht erledigte Rest von zwei Dritteln der erkannten Freiheitsstrafe zur Verfügung steht (OLG Zweibrücken NStZ 96, 357 = StV 97, 478; OLG Frankfurt NStZ-RR 96, 380; OLG Hamm, 2. Strafsenat NStZ-RR 96, 381 = StV 97, 481; OLG Hamm, 3. Strafsenat - 3 Ws 167/96 - OLG Düsseldorf, 2. Strafsenat - 2 Ws 127, 128 und 332/96 - OLG Nürnberg NStZ-RR 97, 265; OLG Braunschweig NStZ-RR 2000, 7).
  • OLG Hamm, 20.09.1978 - 4 Ws 10/00

    Ablehnung der bedingten Entlassung, Aufhebung, persönlicher Eindruck, Anhörung,

    Wie das Oberlandesgericht mehrfach zum Ausdruck gebracht hat, kann ein Abweichen von der von der Strafvollstreckungskammer für einen Verurteilten gestellten Prognose nur dann in Betracht kommen, wenn wichtige Gesichtspunkte übersehen worden sind oder wenn nach der Sachlage auch einem günstigen Eindruck bei der mündlichen Anhörung offensichtlich kein entscheidendes Gewicht beizumessen ist (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 20.09.1978 in 3 Ws 536/78, Beschluss vom 14.08.1984 in 5 Ws 215/84 sowie Senatsbeschlüsse vom 09.05.1995 in 4 Ws 187/95, vom 13.03.1997 in 4 Ws 1116/97 und vom 17.06.1997 in 4 Ws 272/97).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht