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Rechtsprechung
   OLG Nürnberg, 26.11.1992 - Ws 1009/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,6872
OLG Nürnberg, 26.11.1992 - Ws 1009/92 (https://dejure.org/1992,6872)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 26.11.1992 - Ws 1009/92 (https://dejure.org/1992,6872)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 26. November 1992 - Ws 1009/92 (https://dejure.org/1992,6872)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVollzG § 3

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verpflichtung zum generellen Anklopfen an die Haftraumtür

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (2)

  • LG Trier, 12.05.1987 - 57 Vollz 38/87
    Auszug aus OLG Nürnberg, 26.11.1992 - Ws 1009/92
    Eine Verpflichtung zum generellen Anklopfen kann bei einer geschlossenen Anstalt mit dem hohen Sicherheitsbedürfnis, wie es bei der Justizvollzugsanstalt Straubing gegeben ist, nicht gefordert werden (vgl. insoweit LG Trier, Beschluß vom 12.05.1987, NStZ 1987, S. 428, während sich das LG Bielefeld in seinem Beschluß vom 26.11.1985, NStZ 1986, S. 189, mit dem Anklopfen in einer Anstalt mit offenem Vollzug befaßt).
  • LG Bielefeld, 26.11.1985 - 15 Vollz 116/85
    Auszug aus OLG Nürnberg, 26.11.1992 - Ws 1009/92
    Eine Verpflichtung zum generellen Anklopfen kann bei einer geschlossenen Anstalt mit dem hohen Sicherheitsbedürfnis, wie es bei der Justizvollzugsanstalt Straubing gegeben ist, nicht gefordert werden (vgl. insoweit LG Trier, Beschluß vom 12.05.1987, NStZ 1987, S. 428, während sich das LG Bielefeld in seinem Beschluß vom 26.11.1985, NStZ 1986, S. 189, mit dem Anklopfen in einer Anstalt mit offenem Vollzug befaßt).
  • OLG Frankfurt, 22.02.1994 - 3 Ws 738/93
    Diese Umstände, von denen davon auszugehen ist, daß sie den Verfahrensbeteiligten bekannt sind und die deshalb in dem angefochtenen Bescheid der Vollzugsbehörde bei den geltend gemachten Sicherheitserfordernissen nicht ausdrücklich erwähnt werden mußten (vgl. OLG Hamm NStZ 1983, 478 ff; OLG Nürnberg ZfStrVo 1983, 124 ff), machen es aus Sicherheitsgründen unverzichtbar, den Haftraum des Gefangenen zügig betreten zu können, ohne abwarten zu müssen, ob auf Anklopfen hin eine Aufforderung des Gefangenen zum Betreten des Haftraumes ergeht (ebenso LG Trier NStZ 1987, 428 = NSTE Nr. 1 zu 3 StVollzG ; OLG Nürnberg, Beschluß vom 26. November 1992 Ws 1009/92 -).
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