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| OLG Bremen, 28.09.1978 - Ws 266/78 (BL 273/78) |
Zitiervorschläge
OLG Bremen, Entscheidung vom 28. September 1978 - Ws 266/78 (BL 273/78) (https://dejure.org/1978,7116)
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Volltextveröffentlichungen (2)
- nomos-elibrary.de
, S. 5
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- JR 1979, 118
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (6)
- BGH, 18.06.1974 - VI ZR 16/73
Ehrverletzende Werturteile - Presseveröffentlichung - Wertung - Unzulässigkeit
Auszug aus OLG Bremen, 28.09.1978 - Ws 266/78
das Grundrecht der Meinungsfreiheit nicht nur der Ermittlung der Wahrheit dienen, sondern auch gewährleisten will, daß jeder frei sagen kann, was er denkt, auch wenn er keine nachprüfbaren Gründe für sein Urteil angeben kann (BVerfGE 42, 170,171; BGH in NJW 1974, 1762, 1763)' Da es der Sinn jeder zur Meinungsbildung beitragenden öffentlichen Äußerung ist, Aufmerksamkeit zu erregen, sind angesichts der heutigen Reizüberflutung aller Art einprägsame, auch starke Formulierungen hinzunehmen (BVerfGE 24, 286; 42, 153). - BVerfG, 14.02.1978 - 2 BvR 523/75
Wahlwerbesendungen
Auszug aus OLG Bremen, 28.09.1978 - Ws 266/78
Ob darin bereits die versteckte Behauptung zu sehen ist, die auch den nicht für verfassungswidrig erklärten extrem linken und kommunistischen Gruppierungen nach der Verfassung zu gewährenden Versammlungs-, Vereinigungs-, Meinungs- und Pressefreiheit (BVerfGE 47, 198 ff.) werde ihnen in Wahrheit nicht gewährt, kann dahingestellt bleiben. - BGH, 21.06.1961 - 4 StR 544/60
Unfallflucht: Beteiligung als Halter
Auszug aus OLG Bremen, 28.09.1978 - Ws 266/78
Auch offenkundig unberechtigte, unsachliche und uneinsichtige Kritik begründet für sich genommen die Strafbarkeit nicht (vgl. BGH NJW 1961, 1933, JZ 1963, 402; BGHSt 12, 293; 19, 311, 317).
- BGH, 08.05.1964 - 3 StR 1/61
Sonderstellung politischer Parteien gegenüber anderen Vereinigungen …
Auszug aus OLG Bremen, 28.09.1978 - Ws 266/78
Auch offenkundig unberechtigte, unsachliche und uneinsichtige Kritik begründet für sich genommen die Strafbarkeit nicht (vgl. BGH NJW 1961, 1933, JZ 1963, 402; BGHSt 12, 293; 19, 311, 317). - BGH, 25.06.1963 - 1 StR 210/63
Auszug aus OLG Bremen, 28.09.1978 - Ws 266/78
Die im politischen Meinungskampf gefallenen Äußerungen dürfen aber nicht Ausdruck eines erbarmungslosen und unerbittlichen Vernichtungskampfes sein (BGHSt 19, 31 I, 318). - BGH, 11.01.1963 - 3 StR 46/62
Auszug aus OLG Bremen, 28.09.1978 - Ws 266/78
Auch offenkundig unberechtigte, unsachliche und uneinsichtige Kritik begründet für sich genommen die Strafbarkeit nicht (vgl. BGH NJW 1961, 1933, JZ 1963, 402; BGHSt 12, 293; 19, 311, 317).
- KG, 12.12.1997 - 4 Ws 271/97
Unwirksamkeit der Berufungsbeschränkung auf den Schuldspruch bezüglich …
Nur in diesem Fall liegt eine "Unbilligkeit" bei uneingeschränkter Anwendung des Grundsatzes des § 473 Abs. 1 Satz l StPO vor (st. Rechtsprechung des Kammergerichts; vgl. etwa Beschlüsse vom 3. Juni 1997 - 5 Ws 328/97 -, 6. September 1978 - 4 Ws 266/78 - und 8. Januar 1975 - 1 Ws 6/75 - vgl. auch Kleinknecht/Meyer-Goßner § 473 Rdn. 26 m.w.N.).
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