Rechtsprechung
| OLG Bamberg, 27.10.1988 - Ws 513/88 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- StV 1989, 470
Wird zitiert von ...
- BVerfG, 25.02.2009 - 2 BvR 2542/08
Verfassungsbeschwerde gegen eine Kostenauferlegung nach § 145 Abs. 4 …
Rn. 15 Die Kostentragungspflicht des Verteidigers nach § 145 Abs. 4 StPO ist nach überwiegender Ansicht auf die schuldhaft vom Verteidiger verursachte Aussetzung der Hauptverhandlung aus einem der in § 145 Abs. 1 StPO genannten Gründe beschränkt, wenn also der Verteidiger in der Hauptverhandlung ausbleibt, sich unzeitig entfernt oder sich weigert, die Verteidigung zu führen (vgl. OLG Bamberg, Beschluss vom 27. Oktober 1988 - Ws 513/88 -, StV 1989, S. 470; KG, Beschluss vom 15. Dezember 1999 - 1 AR 1178/99, 4 Ws 257/99 -, NStZ-RR 2000, S. 189 ; OLG Köln, Beschluss vom 22. August 2000 - 2 Ws 405/00 -, StV 2001, S. 389 ; Thür.
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