Rechtsprechung
| OLG Nürnberg, 19.07.2024 - Ws 555/24 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
StPO § 462a Abs. 1 S. 1, S. 2
Fortdauernde örtliche Zuständigkeit der Strafvollstreckungskammer für vorbehaltene Ausgestaltung der Führungsaufsicht trotz Inhaftierung des Verurteilten in einem anderen örtlichen Zuständigkeitsbereich - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 463 Abs. 2 ; StPO § 453 Abs. 2 S. 1
Beschwerde der Staatsanwaltschaft gegen eine vollzugsrechtliche Entscheidung hinsichtlich eines Gefangenen und wegen räuberischen Angriffs auf Kraftfahrer in Tateinheit mit versuchtem schweren Raub und mit Freiheitsberaubung Verurteilten
Verfahrensgang
- LG Regensburg - StVK 694/23
- LG Regensburg, 02.04.2024 - SR StVK 694/23
- OLG Nürnberg, 19.07.2024 - Ws 555/24
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- BGH, 11.01.2022 - 2 ARs 289/21
Zuständigkeitsbestimmung durch das gemeinschaftliche obere Gericht (Aussetzung …
Auszug aus OLG Nürnberg, 19.07.2024 - Ws 555/24
Rn. 16 Dass maßgeblich für die Zuständigkeit weiterer Entscheidungen der Strafvollstreckungskammer ist, ob diese sich die Entscheidung hierzu weiter für einen unbestimmten Zeitraum offenhalten will, entspricht auch der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Beschluss vom 11.01.2022, Az. 2 ARs 289/21, juris).
- BGH, 30.06.2025 - 2 ARs 219/25
Zuständigkeitsentscheidung (Ausgestaltung der Führungsaufsicht nach …
Eine Übertragung der Zuständigkeit für eine noch nicht abschließend getroffene Sachfrage an eine andere Strafvollstreckungskammer durch richterliche Anordnung sieht das Gesetz nicht vor (vgl. OLG Nürnberg, Beschluss vom 19. Juli 2024 - Ws 555/24, BeckRS 2024, 18506, Rn. 17)." Dem schließt sich der Senat an.
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