Rechtsprechung
| OLG Nürnberg, 17.07.2001 - Ws 704/01, Ws 705/01 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- OLG Frankfurt, 15.04.2003 - 3 Ws 361/03
Strafaussetzung zur Bewährung: Widerruf nach Ablauf der Bewährungszeit
Ein Widerruf darf grundsätzlich auch nach Ablauf der Bewährungszeit noch ausgesprochen werden (st. Rspr. des Senats vgl. Beschl. v. 8.5.2002 -3 Ws 482-485 und vom 24.7.2001 -3 Ws 705/01 mwN; OLG Koblenz, MDR 1985, 70; OLG Hamm, NJW Hamm, NJW 1972, 500; Horn, in: SK-StGB, § 56f Rn 33, 37;… Tröndle/Fischer, StGB, 51. Aufl., § 56f Rn 2a;… einschränkend: Stree, in Schönke/Schröder, StGB, 26. Aufl., § 56f Rn 13 -jew. mwN), wobei es keine feste zeitliche Grenze gibt, ab der ein Widerruf unzulässig wäre (…vgl. Senat aaO; Tröndle/Fischer ebenda; OLG Hamm, NStZ 1984, 362 [363]; OLG Zweibrücken, NStZ 1988, 501; OLG Stuttgart, StV 1985, 380).
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