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Rechtsprechung
   OLG Nürnberg, 02.02.1982 - Ws 805/81   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1982,1765
OLG Nürnberg, 02.02.1982 - Ws 805/81 (https://dejure.org/1982,1765)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 02.02.1982 - Ws 805/81 (https://dejure.org/1982,1765)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 02. Februar 1982 - Ws 805/81 (https://dejure.org/1982,1765)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StVollzG § 89 Abs. 1, § 88 Abs. 1

Papierfundstellen

  • MDR 1982, 959
  • NStZ 1982, 438
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OLG Celle, 31.08.2010 - 1 Ws 378/10

    Voraussetzungen für die Anordnung besonderer Sicherungsmaßnahmen im Strafvollzug …

    Es ist anerkannt, dass die Möglichkeit der Sachaufklärung im Einzelfall durch Gründe der Sicherheit und Ordnung der Vollzugsanstalt eingeschränkt und dass ein solcher Grund die - im vorliegenden Fall auf der Hand liegende - Gefährdung eines Hinweisgebers aus dem Kreis der Gefangenen sein kann (vgl. OLG Frankfurt NStZ 1981, 117; OLG Nürnberg NStZ 1982, 438;… Callies/Müller-Dietz aaO;… Schwind aaO).

    Rn. 17 Ob die Strafvollstreckungskammer sich hier mit der - im Freibeweisverfahren grundsätzlich ausreichenden - schriftlichen Erklärung des Vollzugsbediensteten als Zeugen vom Hörensagen begnügen durfte, oder aber gehalten gewesen wäre, diesen persönlich zu vernehmen (vgl. OLG Frankfurt NStZ 1981, 117; OLG Nürnberg NStZ 1982, 438) oder eine schriftliche Erklärung des anonymen Informanten einzuholen, ist eine Frage der Aufklärungspflicht, die der Senat im vorliegenden Fall nicht zu überprüfen hat.

  • OLG Frankfurt, 14.02.2002 - 3 Ws 132/02

    Voraussetzungen der kumulativen Anordnung besonderer Sicherungsmaßnahmen im …

    Soweit hierfür Informationen und Einschätzungen des Hessischen Landeskriminalamtes und der Staatsanwaltschaft ins Feld geführt werden, unterliegt deren Verwertung zwar grundsätzlich keinen Bedenken, selbst wenn sie vertraulicher Art" gewesen sein sollten (vgl. Senat, NStZ 1981, 117 f; OLG Nürnberg, NStZ 1982, 438 f).
  • KG, 08.07.2008 - 2 Ws 145/08

    Datenschutz im Strafvollzug: Rechtmäßigkeit bzw. Rechtswidrigkeit der …

    Denn die Vollzugsbehörde ist auf vertraulich Mitteilungen angewiesen (vgl. OLG Nürnberg NStZ 1982, 438; OLG Frankfurt am Main NStZ 1981, 117; Senat StV 1986, 349; LG Hamburg NStZ 1985, 355 bei Franke;… Schuler in Schwind/ Böhm/ Jehle, StVollzG 4. Aufl., § 115 Rdn. 3;… Kamann/ Volckart in AK, § 115 StVollzG Rdn. 15).
  • OLG Frankfurt, 16.07.1993 - 3 Ws 283/93

    Strafvollstreckung: Erforderliche Begründung bei besonderen Anordnungen (hier: …

    Wenn auch derartige Informationen Erkenntnismaterial bilden, dessen Verwertung grundsätzlich keinen Bedenken unterliegt und im Einzelfall durch Gründe des öffentlichen Interesses oder der Sicherheit und Ordnung der Vollzugsanstalt die Möglichkeit der Sachaufklärung in zulässiger Weise eingeschränkt werden kann (vgl. Senatsbeschluß vom 11.7.80 - 3 Ws 297/80, NStZ 1981/117 f; OLG Nürnberg, Beschluß vom 2.2.1982 -Ws 805/81, NStZ 1982/438 f), bedeutet dies jedoch nicht, daß sich die Vollzugsbehörde mit diesen Informationen begnügen durfte.
  • LG Amberg, 08.04.1997 - 2 StVK 104/96
    Die Tatsache, daß der JVÄ Amberg die Verfasser, auch wenn namentlich in den Schreiben nicht genannt, bekannt sind, führt nämlich zu der Bewertung, daß es sich insofern nicht nur um lediglich "anonyme Hinweise" handelt, sondern um vertrauliche Informationen, die zur Beurteilung eines Verdachtsgrads als Tatsachengrundlagen herangezogen werden können (OLG Nürnberg, Beschluß vom 13.09.1990 - Ws 1007/90 -, NStZ 1982, 438 ff, OLG Frankfurt/M., NStZ 1981, 117 ).
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