Rechtsprechung
| OLG Bremen, 06.08.2009 - Ws 82/09 (Ws 75/09) |
Zitiervorschläge
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Kurzfassungen/Presse
- Generalstaatsanwaltschaft Bremen
, S. 268 (Leitsatz)
StPO § 454a Abs. 2
Wird zitiert von ...
- KG, 24.03.2015 - 3 Ws 123/15
Haftbeschwerdeverfahren während laufender Hauptverhandlung: Nachprüfung der …
In die Beurteilung des dringenden Tatverdachts durch das Tatgericht kann das Beschwerdegericht nur dann eingreifen und diese durch eine abweichende eigene Entscheidung ersetzen, wenn der Inhalt der angefochtenen Haftentscheidung offensichtlich fehlerhaft ist, weil das Tatgericht den dringenden Tatverdacht aus Gründen bejaht oder verneint, die in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht nicht vertretbar sind (vgl. BGH StV 1991, 525; KG [4. Strafsenat], Beschlüsse vom 5. Oktober 2009 - 4 Ws 73/09 - , 30. Juli 2009 - 4 Ws 82/09 - und vom 8. Februar 2011 - 4 Ws 10/11 - OLG Frankfurt StV 1995, 593; OLG Koblenz StV 1994, 316; OLG Stuttgart, Beschluss vom 12. September 2007 - 4 Ws 305/07 - [juris]).
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