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   LG Hamburg, 16.02.1996 - 311 S 73/95   

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https://dejure.org/1996,8835
LG Hamburg, 16.02.1996 - 311 S 73/95 (https://dejure.org/1996,8835)
LG Hamburg, Entscheidung vom 16.02.1996 - 311 S 73/95 (https://dejure.org/1996,8835)
LG Hamburg, Entscheidung vom 16. Februar 1996 - 311 S 73/95 (https://dejure.org/1996,8835)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Zustimmung zu einer Mieterhöhung wegen Geltendmachung einer höheren Quadratmeterzahl einer Wohnung durch anteilige Anrechnung einer Terrasse

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Wohnwertmerkmale bei einer Wohung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • WuM 1996, 278
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • AG Hamburg, 07.02.1995 - 43a C 1978/94

    Anspruch eines Vermieters gegen einen Mieter auf Zustimmung zur Mieterhöhung

    Auszug aus LG Hamburg, 16.02.1996 - 311 S 73/95
    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Amtsgerichts Hamburg vom 7. Februar 1995 - 43 a C 1978/94 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen.
  • LG Landau/Pfalz, 21.10.2014 - 1 S 67/14

    Fläche mit losen Bruchsandsteinen ist keine Terrasse!

    Als Terrasse wird ein ebenerdiger Platz bezeichnet, der ausschließlich einem angrenzenden Wohnraum zugeordnet, mit einem festen Bodenbelag versehen und zum Aufstellen von Tischen und Stühlen geeignet ist (LG Saarbrücken WuM 2010, 446; LG Hamburg WuM 1996, 278).
  • BGH, 28.10.2009 - VIII ZR 164/08

    Wohnflächenabweichung bei einem vermieteten Einfamilienhaus mit Garten als ein

    Eine Terrasse erfüllt diese Anforderungen, wenn sie über einen Sichtschutz verfügt (BVerwGE 52, 178, 182 f.; OLG Nürnberg, NJW-RR 2001, 82, 83; LG Hamburg, WuM 1996, 278; Heix in: Fischer-Dieskau/Pergande/Schwender, Wohnungsbaurecht, Band 4, Stand April 2009, 11. BV § 44 Anm. 6.4; Langenberg, NZM 2003, 177, 178; Isenmann, WuM 2006, 303 f.; Eisenschmid, WuM 2004, 3, 6).
  • BGH, 08.07.2009 - VIII ZR 218/08

    Abweichung der tatsächlichen von der vereinbarten Wohnfläche; Berücksichtigung

    Nach dieser Vorschrift sind nur solche Flächen als Freisitz anzusehen, die einem angrenzenden Wohnraum zugeordnet sind (BVerwGE 52, 178, 182 ; OLG Nürnberg, NJW-RR 2001, 82, 83 ; LG Hamburg, WuM 1996, 278; Heix in: Fischer-Dieskau/Pergande/Schwender, Wohnungsbaurecht, Band 4, Stand April 2009, II. BV § 44 Anm. 6.4; Dröge, Handbuch der Mietpreisbewertung für Wohn- und Geweberaum, 3. Aufl., S. 21; Isenmann, WuM 2006, 303 f.).
  • OLG Nürnberg, 27.07.2000 - 13 U 1118/00

    Haftung des Herstellers einer Eigentumswohnung zur Schaffung einer Wohnfläche;

    Damit ermöglicht die Terrasse Wohnen im Freien (BVerwG ZMR 1977, 349, 351; LG Hamburg WuM 1996, 278).
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