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   OLG Hamburg, 04.12.1996 - 4 U 97/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,4981
OLG Hamburg, 04.12.1996 - 4 U 97/96 (https://dejure.org/1996,4981)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 04.12.1996 - 4 U 97/96 (https://dejure.org/1996,4981)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 04. Dezember 1996 - 4 U 97/96 (https://dejure.org/1996,4981)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines Mieters auf Ersatz der ihm entgangenen, mit der von ihm vorgeschlagenen Mietnachfolgerin vereinbarten Ablösesumme; Auslegung eines Verhaltens im Hinblick auf das Vorliegen eines Rechtsbindungswillens; Begriff der echten Ersatzmieterklausel; Ablehnung eines ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Ersatzmieterklausel; Nachfolgemieter

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB §§ 535 ff.
    Bindungswirkung der Zusage des Vermieters in Bezug auf Ersatzmieter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Bereitschaft des Vermieters zu einem Mietnachfolger

Verfahrensgang

  • LG Hamburg - 333 O 385/93
  • OLG Hamburg, 04.12.1996 - 4 U 97/96

Papierfundstellen

  • WuM 1997, 214
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Frankfurt, 24.06.1991 - 11 U 3/91

    EchteNachmieterklausel; Unechte Nachmieterklausel; Echte Ersatzmieterklausel;

    Auszug aus OLG Hamburg, 04.12.1996 - 4 U 97/96
    Selbst wenn grundsätzlich ein Rechtsbindungswille des Beklagten zu 1)) angenommen würde, wäre seine Zusage inhaltlich nicht mit einer bereits im Mietvertrag vereinbarten sogenannten echten Ersatzmieterklausel (vgl. dazu OLG Frankfurt NJW-RR 1992, 143 ; OLG Düsseldorf WuM 1995, 391 ) gleichzusetzen.
  • OLG Düsseldorf, 05.01.1995 - 10 U 70/94

    Anwendung der sogenannter echten Ersatzmieterklause bei gewerblichem

    Auszug aus OLG Hamburg, 04.12.1996 - 4 U 97/96
    Selbst wenn grundsätzlich ein Rechtsbindungswille des Beklagten zu 1)) angenommen würde, wäre seine Zusage inhaltlich nicht mit einer bereits im Mietvertrag vereinbarten sogenannten echten Ersatzmieterklausel (vgl. dazu OLG Frankfurt NJW-RR 1992, 143 ; OLG Düsseldorf WuM 1995, 391 ) gleichzusetzen.
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