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Rechtsprechung
   LG Frankfurt/Main, 24.10.1978 - 2/11 S 100/78   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1978,1911
LG Frankfurt/Main, 24.10.1978 - 2/11 S 100/78 (https://dejure.org/1978,1911)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 24.10.1978 - 2/11 S 100/78 (https://dejure.org/1978,1911)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 24. Oktober 1978 - 2/11 S 100/78 (https://dejure.org/1978,1911)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • WuM 1979, 24
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 11.02.2004 - VIII ZR 195/03

    Vereinbarung zu geringer Nebenkostenvorauszahlungen bleibt für Vermieter in der …

    Solche besonderen Umstände können etwa zu bejahen sein, wenn der Vermieter dem Mieter bei Vertragsschluß die Angemessenheit der Nebenkosten ausdrücklich zugesichert oder diese bewußt zu niedrig bemessen hat, um den Mieter über den Umfang der tatsächlichen Mietbelastung zu täuschen und ihn auf diese Weise zur Begründung eines Mietverhältnisses zu veranlassen (vgl. LG Frankfurt a.M., WuM 1979, 24).
  • OLG Naumburg, 23.11.2001 - 9 U 171/01

    Zur Nachforderung von Betriebskosten vom Mieter bei wesentlicher Überschreitung …

    Dies wird teilweise mit dem Grundsatz von Treu und Glauben und teilweise mit einem Freihaltungsanspruch aus Verschulden bei Vertragsverhandlungen begründet (vgl. OLG Düsseldorf, WuM 2000, 591; LG Frankfurt, WuM 1979, 24; LG Arnsberg, NJW-RR 1988, 397 f; LG Celle, DWW 1996, 193; LG Karlsruhe, WuM 1998, 479).
  • OLG Hamm, 06.11.2002 - 30 U 44/02

    Nachzahlung bei zu niedrigen Betriebskosten-Vorauszahlungen?

    Rn. 51 Abweichend von dieser Auffassung hat das Landgericht Frankfurt in einer früheren Entscheidung (WuM 1979, 24) die Auffassung vertreten, der Vermieter sei verpflichtet, Vorauszahlungen an den konkreten Nebenkosten auszurichten.
  • LG Köln, 04.06.2003 - 10 S 267/02
    Rn. 39 Die Kammer weist ergänzend darauf hin, dass sie die in der Rechtsprechung vielfach vertretene Auffassung nicht teilt, wonach in Fällen der hier vorliegenden Art der Mieter lediglich von dem die vorerörterte Toleranzgrenze überschreitenden Teil der Nebenkostennachforderung freizustellen sei (so etwa: Landgericht Frankfurt a.M., WuM 1979, 24, Amtsgericht Frankfurt a.M., WuM 1987, 252, Amtsgericht Leverkusen, WuM 1990, 63, Amtsgericht Rendsburg, WuM 1990, 63).
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