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| LG Wuppertal, 15.11.1979 - 9 S 164/79 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- WuM 1981, 139
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 11.01.1984 - VIII ARZ 10/83
Begründungspflicht bei Mieterhöhung
Dabei ist zur dritten Alternative durch § 9 Satz 1 Neubaumietenverordnung (NMV) klargestellt, daß die Beifügung einer Zusatzberechnung, deren inhaltliche Anforderungen durch § 39 a II. BV umschrieben werden, nur dann ausreichend ist, wenn sich der Mieter bereits im Besitz der letzten vollständigen Wirtschaftlichkeitsberechnung oder wenigstens eines Auszugs daraus befindet (LG Wuppertal WuM 1981, 139; LG Itzehoe WuM 1981, 275 [LG Itzehoe 22.09.1981 - 4 S 79/81]; Fischer-Dieskau/Pergande/Schwender, Wohnungsbaurecht, Bd. IV, § 9 NMV Anm. 1 und 2; Lorenz GE 1982, 496, 504; Derleder WuM 1982, 59, 61 mit Fußnote 39; insoweit auch Ackermann ZMR 1983, 43). - KG, 14.08.1981 - 8 W REMiet 3471/81
Verwirkung von Ansprüchen des Vermieters gegen Mieter auf Nachzahlung von …
Das Landgericht Wuppertal hat in seinen Urteilen vom 15. November 1979 - 9 S 164/79 - und vom 29. August 1980 - 10 S 157/80 - (WuM 1981, 139 und 138) ausgeführt, daß bei Mietverhältnissen, auf welche die Neubaumietenverordnung 1970 ( NMV ) anzuwenden ist, die Umlagenabrechnung innerhalb von drei Monaten nach Kenntnis der Höhe der umlagefähigen Kosten durchgeführt werden muß; innerhalb dieser Frist muß der Vermieter dem Mieter gegenüber die Erklärung der nachzuzahlenden Nebenkosten abgegeben haben mit der Folge, daß sonst der Anspruch erlischt.
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