Rechtsprechung
| OLG Koblenz, 08.02.1982 - 4 W - RE - 10/82 |
Volltextveröffentlichung
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MHG § 2
Papierfundstellen
- WuM 1982, 127
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 12.03.1980 - 1 BvR 759/77
Vergleichsmiete III
Auszug aus OLG Koblenz, 08.02.1982 - 4 W RE 10/82
Der Senat geht davon aus, daß ein begründetes Erhöhungsverlangen dann unwirksam und die hierauf gestützte Klage unzulässig ist, wenn es nicht den gesetzlichen Vorschriften oder den Mindestvoraussetzungen entspricht, die sich aus der Zweckbestimmung der Begründungsregelung ergeben (BVerfG, NJW 1980, 1617, 1618).Die ortsübliche Vergleichsmiete ist ein objektiver Maßstab, der einen repräsentativen Querschnitt der üblichen Entgelte darstellen soll (BVerfG, NJW 1980, 1617 ).
- OLG Karlsruhe, 10.11.1981 - 3 REMiet 7/81
Auszug aus OLG Koblenz, 08.02.1982 - 4 W RE 10/82
Der Rechtsentscheid des OLG Karlsruhe vom 10.11.1981 (NJW 1982, 242 ) betrifft zwar eine ähnliche Fragestellung.Der Senat folgt dem OLG Karlsruhe, das in seinem Rechtsentscheid vom 10.11.1981 (NJW 1982, 242 ) im einzelnen dargelegt hat, daß ein Mieterhöhungsverlangen in der Regel unwirksam ist, wenn die benannten Vergleichswohnungen nicht 3 verschiedenen Vermietern gehören.
- BGH, 20.09.1982 - VIII ARZ 1/82
Benennung von Vergleichswohnungen im Mieterhöhungsschreiben
Zur Begründung seiner Ansicht führt das Bayerische Oberste Landesgericht in dem Beschluß vom 9. Februar 1982 weiter aus, zur Wirksamkeit des Erhöhungsverlangens sei es erforderlich, daß die aufgeführten drei Vergleichswohnungen verschiedenen Vermietern gehörten (vgl. OLG Karlsruhe NJW 1982, 242; OLG Koblenz WuM 1982, 127). - BGH, 20.09.1982 - VIII ARZ 13/82
Benennung von Vergleichswohnungen bei Mieterhöhung
c) Zur Begründung seiner Ansicht führt das Bayerische Oberste Landesgericht in dem Beschluß vom 9. Februar 1982 weiter aus, zur Wirksamkeit des Erhöhungsverlangens sei es erforderlich, daß die aufgeführten drei Vergleichswohnungen verschiedenen Vermietern gehörten (vgl. OLG Karlsruhe NJW 1982, 242; OLG Koblenz WuM 1982, 127). - BGH, 20.09.1982 - VIII ARZ 5/82
Benennung von Vergleichswohnungen bei Mieterhöhung
c) Zur Begründung seiner Ansicht führt das Bayerische Oberste Landesgericht in dem Beschluß vom 9. Februar 1982 weiter aus, zur Wirksamkeit des Erhöhungsverlangens sei es erforderlich, daß die aufgeführten drei Vergleichswohnungen verschiedenen Vermietern gehörten (vgl. OLG Karlsruhe NJW 1982, 242; OLG Koblenz WuM 1982, 127).
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