Rechtsprechung
| LG Frankfurt/Main, 01.02.1983 - 2/11 S 340/82 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
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Papierfundstellen
- WuM 1983, 258
Wird zitiert von ... (3)
- BayObLG, 24.02.1984 - REMiet 3/84 Landgericht Frankfurt, WuM 1983, 258 ,.
Röchling, WuM 1983, 258 /259.
Gesetzliche Vorschriften, die die Verhältnisse von Wohnungen mit preisgebundenen Mieten regeln, können zwar nicht ohne weiteres für die Auslegung einer Bestimmung in einem Mietvertrag über eine preisfreie Wohnung maßgebend sein (BGH, ZMR 1970, 47/48 = WuM 1970, 73/74; Röchling, WuM 1983, 258/259).
- OLG Hamm, 22.08.1997 - 30 REMiet 3/97
Mietrecht; Umlage von Betriebskosten
Dabei ist jedoch zu vermerken, daß sich die Gerichte, die sich in ihren Entscheidungen auf den genannten RE berufen haben, mit der unten wiedergegebenen Kritik nicht auseinandergesetzt haben (vgl. LG Aachen, DWW 1993, 41, 42; LG Hagen, WuM 1987, 160 m. abl. Anm. Kleffmann; [3] OLG Koblenz, HdM Nr. 10); ohne auf die AGB-rechtliche Problematik einzugehen, hält LG Frankfurt/M., WuM 1983, 258, die Regelung "Die Mietnebenkosten werden nach den gesetzlichen Bestimmungen in voller Höhe umgelegt." für ausreichend. - LG Wuppertal, 14.02.1997 - 10 S 151/96 Dabei ist jedoch zu vermerken, daß sich die Gerichte, die sich in ihren Entscheidungen auf den genannten Rechtsentscheid berufen haben, mit der unten wiedergegebenen Kritik nicht auseinandergesetzt haben (vgl. LG Aachen, Urteil vom 17.1.1992, DWW 1993, 41, 42 mittlere Spalte; LG Hagen, Urteil vom 10.11.1986, WuM 1987, 160 linke Spalte mit ablehnender Anmerkung von Kleffmann; OLG Koblenz, Rechtsentscheid vom 27.2.1990, DWW 1990, 171, 173); ohne auf die AGB-rechtliche Problematik einzugehen, hält das LG Frankfurt in dem Urteil vom 1.2.1983 (WuM 1983, 258 ) die Regelung "Die Mietnebenkosten werden nach den gesetzlichen Bestimmungen in voller Höhe umgelegt." für ausreichend.
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