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| KG, 24.06.1983 - 8 W RE Miet 3712/82 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
§§ 26, 29, 29 a, 30 I. BMG, §§ 31, 32 AMVOB
Möblierungszuschlag; Kaution; Altbauwohnraum; Mietpreisbindung; Einrichtungsgegenstände; Möbelkaution; Mieterdarlehen - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BMietG § 26, § 29a, § 30, § 31, § 32
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- WuM 1983, 283
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (3)
- BGH, 22.12.1976 - VIII ZR 221/75
Wirksamkeit eines Möbelübernahmevertrages zwischen dem weichenden und dem neuen …
Auszug aus KG, 24.06.1983 - 8 W REMiet 3712/82
Demgemäß darf die Kaution den Wert der überlassenen Einrichtungsgegenstände im Zeitpunkt der Überlassung nicht wesentlich überschreiten, die Kaution muß also dem Wert der Möbel bei Überlassung etwa entsprechen (vgl. BGH Warn. 1976 Nr. 270 = GE 1977, 206, 207 = WPM 1977, 345, 346 = ZMR 1977, 187, 189 = WuM 1977, 146 für den Verkauf von Einrichtungsgegenständen durch den weichenden Mieter an den Nachmieter). - OLG Oldenburg, 26.05.1981 - 5 UH 2/81
Auszug aus KG, 24.06.1983 - 8 W REMiet 3712/82
Der Senat hat das bereits in seinem Beschluß vom 11. Mai 1983 - 8 W RE Miet 1734/82 - festgestellt (vgl. auch OLG Oldenburg, Beschluß vom 26. Mai 1981 - 5 UH 2/81 - [WuM 1982, 123 = Müller-Oske-Becker-Blümmel, Rechtsentscheide im Mietrecht S. 654]). - KG, 21.01.1977 - 2 Ws (B) 384/76
Auszug aus KG, 24.06.1983 - 8 W REMiet 3712/82
Das Landgericht will von der Rechtsprechung des 2. Strafsenats des Kammergerichts (Beschlüsse vom 16. September 1970 - 2 WS (B) 121/70 - und vom 21. Januar 1977 - 2 WS (B) 384/76 [GE 1977, 208]) abweichen.
- LG Berlin, 24.05.1996 - 64 S 9/96 Denn Entscheidungen in diesem Sinne sind nicht nur die in Form von Rechtsentscheiden ergangenen, sondern jede Entscheidung unabhängig von der Form (KG, RE, WuM 1983, 283 ; OLG Hamm, RE, WuM 1985, 213 ; 1991, 248).
- KG, 22.10.2001 - 8 REMiet 5/01
Keine grundsätzliche Bedeutung eine Rechtsfrage betreffend § 565 BGB
Einer Rechtsfrage, die ausgelaufenes oder auslaufendes Recht betrifft, kommt in aller Regel keine grundsätzliche Bedeutung mehr zu, weil dieser Begriff in die Zukunft weist, ihm nämlich die Vorstellung zugrunde liegt, dass die Frage noch für eine unbestimmte Vielzahl späterer Rechtsstreitigkeiten entscheidungserheblich werden kann (OLG Karlsruhe in WuM 1984; Beschluss vom 24.10.1983 - 3 RE-Miet 2/83 - KG in WuM 1983, 283; Beschluss vom 24.6.1983 - 8 WRE Miet 3712/82 -). - OLG Karlsruhe, 07.01.1987 - 3 REMiet 2/86
Aufrechnung der Kaution mit dem Schadensersatzanspruchs des Vermieters; …
Die Frage, ob eine Divergenzvorlage des Landgerichts nur bei beabsichtigter Abweichung von einem Rechtsentscheid (OLG Stuttgart, WuM 1981, 225 ; Landfermann, NJW 1985, 2609, 2614 f.) oder bei Abweichung von jeder obergerichtlichen Entscheidung (KG, WuM 1983, 283 ; OLG Hamm, WuM 1985, 214) zulässig und geboten ist, ist noch nicht hinreichend geklärt. - BayObLG, 29.11.1983 - REMiet 3/82 Die vorgelegten Rechtsfragen beziehen sich sonach nunmehr auf bereits "ausgelaufenes« Recht, so daß sie - wenn überhaupt - nur noch für eine begrenzte Anzahl von Fällen, aber keine grundsätzliche Bedeutung mehr haben (vgl. KG, WuM 1983, 283/285;… Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 42. Aufl. § 546 Anm. 2 B m. w. Nachw.).
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