Rechtsprechung
| OLG Koblenz, 12.01.1983 - 4 W - RE - 654/82 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Art. III Abs. 1 3. MRÄndG
Rechtsentscheid; Vorlagebeschluss; Mietvertragsklausel; Auslegung; Vertretungsklausel; Empfangsvollmacht; Mietermehrheit; Mieterhöhungsverlangen - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
MHG § 2
Papierfundstellen
- WM 1983, 73
- WuM 1983, 73
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (6)
- OLG Zweibrücken, 17.02.1981 - 3 W 191/80
Auszug aus OLG Koblenz, 12.01.1983 - 4 W RE 654/82
31/71">1971, 363, 365; OLG Zweibrücken OLGZ 1981, 350 ff.; OLG Karlsruhe, NJW 1981, 1051 ; Dänzer-Vanotti, NJW 1980, 1777). - OLG Celle, 20.01.1982 - 2 UH 1/81
Auszug aus OLG Koblenz, 12.01.1983 - 4 W RE 654/82
Es hält das Mieterhöhungsverlangen der Klägerin für unwirksam und verweist dazu auf die Entscheidung des OLG Celle, WuM 1982, 102 . - OLG Stuttgart, 06.03.1969 - 8 W 324/68
Auszug aus OLG Koblenz, 12.01.1983 - 4 W RE 654/82
fällt, ob sie ferner von grundsätzlicher Bedeutung ist und für die Sachentscheidung im konkreten Fall auf der Grundlage der im Vorlagebeschluß niedergelegten Rechtsauffassung, Tatsachenfeststellung und -würdigung entscheidungserheblich sein kann (OLG Hamm, NJW 1968, 2339 ; OLG Köln, NJW 1968, 1834 ; OLG Stuttgart, NJW 1969, 1070 ; …
- BayObLG, 30.11.1971 - Allg. Reg. 31/71
Auszug aus OLG Koblenz, 12.01.1983 - 4 W RE 654/82
Der Senat darf die Vorlagefrage berichtigen oder ergänzen, sofern die zum Rechtsentscheid vorgelegte Frage dadurch nicht in ihrem rechtlichen Kern verändert wird (OLG Karlsruhe, ZMG 1970, 310; BayObLG, NJW 1972, 685, 686). - OLG Karlsruhe, 04.11.1980 - 10 W 47/80
Erhöhung der Betriebskosten bei Wegfall der Grundsteuervergünstigung
Auszug aus OLG Koblenz, 12.01.1983 - 4 W RE 654/82
31/71">1971, 363, 365; OLG Zweibrücken OLGZ 1981, 350 ff.; OLG Karlsruhe, NJW 1981, 1051 ; Dänzer-Vanotti, NJW 1980, 1777). - OLG Hamm, 26.08.1968 - 4 REMiet 1/68
Auszug aus OLG Koblenz, 12.01.1983 - 4 W RE 654/82
fällt, ob sie ferner von grundsätzlicher Bedeutung ist und für die Sachentscheidung im konkreten Fall auf der Grundlage der im Vorlagebeschluß niedergelegten Rechtsauffassung, Tatsachenfeststellung und -würdigung entscheidungserheblich sein kann (OLG Hamm, NJW 1968, 2339 ; OLG Köln, NJW 1968, 1834 ; OLG Stuttgart, NJW 1969, 1070 ; …
- OLG Frankfurt, 25.03.1988 - 20 REMiet 1/88
Zur Wirksamkeite eines Mieterhöhungsverlangen
Mit dieser Ansicht stimmt überein, daß auch in vergleichbaren Fällen die Wirksamkeit eines vorzeitigen Mieterhöhungsverlangens von der Rechtsprechung bejaht wird, so beim Dreijahreszeitraum der Kappungsgrenze des § 2 Abs. 1 Nr. 3 MHG (vgl. RE des BayObLG v. 10.3.1988 - REMiet 2/88 - abgedruckt in BayObLGZ 1988 Nr. 12 (= WM 1988, 117)), bei einem Mieterhöhungsverlangen vor Ablauf einer vertraglich vereinbarten Zeit mit festem Mietzins (vgl OLG Hamm WM 1982, 294, 295; OLG Frankfurt WM 1983, 73) oder vor dem Ende einer gesetzlichen Preisbindung (vgl. OLG Hamm WM 1980, 262; KG WM 1982, 102). - OLG Celle, 22.03.1984 - 2 UH 2/83 so daß der Senat nicht in der Lage ist, die Entscheidungserheblichkeit auf der Grundlage der Rechtsauffassung des Landgerichts zu prüfen (vgl. BayObLG, E 1970, 1169 (171); OLG Celle, WuM 1984, 5 ff.; OLG Koblenz, ZMR 1983, 412 f.).
- OLG Frankfurt, 20.12.1983 - 20 REMiet 3/83 Das um den Rechtsentscheid angegangene Oberlandesgericht ist berechtigt und verpflichtet, von Amts wegen zu prüfen, ob die vorgelegte Rechtsfrage in den Rahmen des Artikels III Abs. 1 des 3. Mietrechtsänderungsgesetzes fällt (was hier zu bejahen ist), ob sie grundsätzliche Bedeutung hat, und ob sie auf der Grundlage der im Vorlagebeschluß niedergelegten Tatsachenfeststellung, Tatsachenwürdigung und Rechtsauffassung, deren Schlüssigkeit der Senat prüfen darf (BayObLG in REMiet Nr. 15 = WM 83.107 = DWW 1983.71 = ZMR 1983.247; Oberlandesgericht Karlsruhe REMiet Nr. 5 = WM 81.173 =ZMR 1981.269 = NJW 1981.1741, für die Sachentscheidung im konkreten Fall erheblich sein kann (OLG Koblenz in REMiet Nr. 4 = WM 83, 73 = DWW 1983, 49).
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Rechtsprechung
| OLG Koblenz, 12.01.1983 - 4 W-RE 654/82 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- WuM 1983, 73
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Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 23.12.1982 - 20 REMiet 4/82 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- grundeigentum-verlag.de
§ 1 Satz 3 MHG
Ausschluß der Mieterhöhung; Ausschluß der Mieterhöhung/feste Laufzeit; Mieterhöhung/Ausschluß durch Mietvertrag; Zustimmungsverlangen/neues vor Ablauf der festen Mietzeit - rechtsportal.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- WuM 1983, 73
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- OLG Oldenburg, 04.12.1981 - 5 UH 4/81
Auszug aus OLG Frankfurt, 23.12.1982 - 20 REMiet 4/82
Bereits durch den Rechtsentscheid 5 UH 4/81 vom 4. Dezember 1981 hat das Oberlandesgericht Oldenburg entschieden: Ein vor Ablauf der Jahresfrist nach § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 MHG gestelltes Mieterhöhungsverlangen ist nicht unwirksam. - OLG Hamm, 09.09.1982 - 4 REMiet 8/82
Anspruch auf Zustimmung zu einer Mieterhöhung bei einer Wohnraumvermietung; …
Auszug aus OLG Frankfurt, 23.12.1982 - 20 REMiet 4/82
Sodann ist vom Oberlandesgericht Hamm mit dem Rechtsentscheid 4 REMiet 8/82 vom 9. September 1982 erkannt worden: Der Vermieter einer Wohnung, bezüglich der eine Erhöhung des Mietzinses auf bestimmte Zeit durch Vereinbarung ausgeschlossen ist, und bezüglich welcher sich das Mietverhältnis der Vertragsparteien um einen im Vertrage bezeichneten Zeitraum fortsetzt, wenn es nicht von einem Vertragsteil gekündigt wird, ist berechtigt, schon vor Ablauf der vertraglich bestimmten Zeit mit festem Mietzins nach § 2 MHRG zu verlangen, daß der Mieter einer Mieterhöhung die nach Ablauf der vertraglich bestimmten Zeit wirksam werden soll, zustimmt.
- BayObLG, 10.03.1988 - REMiet 2/88
Mieterhöhungsverlangen während des für die Kappungsgrenze maßgebenden Zeitraums …
Die Geltendmachung eines Mieterhöhungsverlangens vor Ablauf des für die Kappungsgrenze maßgebenden Zeitraums ist außerdem vergleichbar mit einem solchen vor Ablauf einer vertraglich vereinbarten Zeit mit festem Mietzins (siehe hierzu OLG Hamm, WuM 1982, 294/295; OLG Frankfurt, WuM 1983, 73 ) oder vor dem Ende einer gesetzlichen Preisbindung (vgl. OLG Hamm, WuM 1980, 262 ; KG, WuM 1982, 102 ).
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