Rechtsprechung
| BayObLG, 09.08.1990 - BReg. 1b Z 25/90 |
Zitiervorschläge
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Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Papierfundstellen
- WuM 1990, 464
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Frankfurt, 22.06.2004 - 20 W 230/01
Wohnungseigentumsverfahren: Unzulässigkeit des Rechtsmittels bei …
Ein wichtiger Grund für die vorzeitige Abberufung des Verwalters liegt dann vor, wenn den Wohnungseigentümern oder einzelnen von ihnen unter Berücksichtigung aller, nicht notwendig vom Verwalter verschuldeter Umstände nach Treu und Glauben eine Fortsetzung der Zusammenarbeit mit dem Verwalter nicht mehr zugemutet werden kann, insbesondere weil das erforderliche Vertrauensverhältnis zerstört ist (vgl. BayObLG ZMR 2000, 321 m. w. N.; WuM 1990, 464).Dabei können alle Vorfälle bis zum Schluss des Beschwerdeverfahrens berücksichtigt werden (BayObLG WuM 1990, 464).
Ob der jeweils zu beurteilende Sachverhalt den unbestimmten Rechtsbegriff des "wichtigen Grundes" erfüllt, wäre eine vom Rechtsbeschwerdegericht nachprüfbare Rechtsfrage gewesen (vgl. BayObLG WuM 1990, 464; vgl. auch Senat WE 1989, 31).
- LG Koblenz, 07.06.2018 - 2 S 16/18
Rücknahme eines Einberufungsverlangens möglich?
Es genügt, wenn mehrere Eigentümer unabhängig voneinander die Durchführung einer Eigentümerversammlung mit inhaltsgleichen Tagesordnungspunkten verlangen (vgl. BayObLG WuM 1990, 464). - AG Pinneberg, 19.12.2003 - 68 II 93/02
Wohnungseigentümergemeinschaft: Sofortige Abberufung des Verwalters und fristlose …
Für die außerordentliche fristlose Kündigung liegt ein wichtiger Grund dann vor, wenn die Fortsetzung des Verwalterverhältnisses bis zum Ende der vereinbarten Laufzeit für die Wohnungseigentümer nach Treue und Glauben unzumutbar ist (vgl. BayObLG, WuM 1990, 464; 1992, 161;… Staudinger/Bub, 12. Auflage, § 26 Rdn. 392).
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