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Rechtsprechung
   AG Hamburg, 10.03.1992 - 43b C 1968/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,9886
AG Hamburg, 10.03.1992 - 43b C 1968/91 (https://dejure.org/1992,9886)
AG Hamburg, Entscheidung vom 10.03.1992 - 43b C 1968/91 (https://dejure.org/1992,9886)
AG Hamburg, Entscheidung vom 10. März 1992 - 43b C 1968/91 (https://dejure.org/1992,9886)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 556 Abs. 3, § 985

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Gewerbliches Mietobjekt; Geschäftsraummietverhältnis; Zweck des Mietvertrages; Zwischenmietvertrag; Räumungsverlangen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • WuM 1992, 480
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Hamburg, 16.04.1993 - 4 U 243/92

    Ansprüche eines Untermieters gegenüber dem Hauptvermieter

    Für die Verfahren sind verschiedene Abteilungen des AG Hamburg zuständig gewesen, die überdies in rechtlicher Hinsicht zu unterschiedlichen Ergebnissen gelangt sind, so daß zum Teil stattgebende Urteile (s.z.B. die Entscheidungen der Abt. 43 b v. 10.3.1992, WuM 1992, 480 ff. und v. 24.4.1992, DWW 1992, 245 ff.), zum Teil klagabweisende Urteile (s.außer dem Urteil der Abt. 38 im vorliegenden Verfahren, das Urteil der Abtl. 40 b v. 18.3.1992, Wum !))";$($ FF:) vorliegen.
  • KG, 24.08.1995 - 8 U 1454/95

    Herausgabeverlangen eines Vermieters

    Einen Bestandsschutz für den Untermieter nur bei den Fällen der gewerblichen Zwischenvermietung nehmen etwa an das Landgericht Berlin (NJW-RR 1992, 1485; GE 1993, 45; GE 1994, 705), Landgericht Kiel (NJW-RR 1993, 1162) und das Amtsgericht Hamburg (WuM 1992, 480; WuM 1992, 484).
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