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| BayObLG, 25.01.1989 - BReg. 3 Z 180/88 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- Rpfleger 1989, 213
- WuM 1992, 645
Wird zitiert von ... (6)
- BayObLG, 07.05.1999 - 3Z BR 136/99
(Weitere) Beschwerde gegen Kostenfestsetzungsentscheidungen
Die Kostenentscheidung des Amtsgerichts beruht zwar auf § 47 WEG ; da das Kostenfestsetzungsverfahren im WEG nicht besonders geregelt ist, richtet sich die Kostenfestsetzung nach § 13a Abs. 3 FGG (vgl. BayObLG Rpfleger 1989, 213).Nach dieser Vorschrift unterliegen Entscheidungen der Landgerichte Über Prozeßkosten nicht der weiteren Beschwerde (allg. Meinung; vgl. BGHZ 33, 205; BayObLG Rpfleger 1989, 213 und …
- BayObLG, 13.10.1999 - 3Z BR 299/99
Kostenfestsetzung in Verfahren nach § 1666 BGB
Aus § 104 Abs. 3 ZPO daß für Rechtsmittel gegen Kostenfestsetzungsbeschlüsse die Vorschriften der ZPO über das Beschwerdeverfahren, also auch § 568 Abs. 3 ZPO , anzuwenden sind (allgemeine Meinung; vgl. BGHZ 33, 205; BayObLG Rpfleger 1989, 213;… Bassenge/Herbst FGG/RPfl.G 8. Aufl. § 13a FGG Rn. 25;… Keidel/Zimmermann FGG 14. Aufl. § 13a Rn. 68). - BayObLG, 10.09.1992 - 3Z BR 113/92
Kostenfestsetzung in Wohnungseigentumsverfahren
Aus § 104 Abs. 3 Satz 1 ZPO folgt, dass für Rechtsmittel gegen Kostenfestsetzungsbeschlüsse die Vorschriften der Zivilprozessordnung , also auch § 568 Abs. 3 ZPO , sinngemäß anzuwenden sind (allg. M.; vgl. BGHZ 33, 205, BayObLG WE 1988, 64, Rpfleger 1989, 213, je m.w.Nachw.; zuletzt Beschluss des Senats vom 18.8.1992 - 3Z BR 93/92; Bassenge/Herbst FGG/ RPflG 6.Aufl. § 13a FGG Anm.7a).
- BayObLG, 11.05.1994 - 3Z BR 116/94
Rechtsfolgen einer unrichtigen Rechtsmittelbelehrung
Aus § 104 Abs. 3 Satz 1 ZPO folgt, daß für Rechtsmittel gegen Kostenfestsetzungsbeschlüsse die Vorschriften der Zivilprozeßordnung, also auch § 568 Abs. 3 ZPO , sinngemäß anzuwenden sind (allg. M.; vgl. BGHZ 33, 205, BayObLG WE 1988, 64, Rpfleger 1989, 213, WuM 1992, 645, je m.w.Nachw.;… Palandt/Bassenge BGB 53.Aufl. § 47 WEG Rn. 8; Bassenge/Herbst FGG/ RPflG 6.Aufl. § 13a FGG Anm. 7 a). - BayObLG, 09.03.1995 - 3Z BR 65/95
Kostenfestsetzung in Wohnungseigentumssachen
Aus § 104 Abs. 3 Satz 1 ZPO folgt, daß für Rechtsmittel gegen Kostenfestsetzungsbeschlüsse die Vorschriften der ZPO über das Beschwerdeverfahren, also auch § 568 Abs. 3 ZPO , sinngemäß anzuwenden sind (allg. Meinung; vgl. BGHZ 33, 205; BayObLG WE 1988, 64; Rpfleger 1989, 213; WuM 1992, 645;… Bassenge/Herbst FGG/ RPflG 6. Aufl. § 13a FGG Anm. 7 a). - BayObLG, 02.07.1992 - 3Z BR 79/22 Nach dieser Vorschrift aber unterliegen Entscheidungen der Landgerichte über Prozesskosten - wie schon bisher - nicht der weiteren Beschwerde (allg. Meinung; vgl. BGHZ 33, 205, BayObLG WE 1988, 64, Rpfleger 1989, 213, je m.w.Nachw.; Bassenge/Herbst FGG/ RPflG 6.Aufl. § 13a FGG Anm.7 a).
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