Rechtsprechung
| BayObLG, 27.01.1994 - 2Z BR 88/93 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Neubestellung eines Verwalters mit 3/4-Mehrheit
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf Ungültigerklärung von Eigentümerbeschlüssen; Mängel in der Jahresgesamtabrechnung bzw. den Jahreseinzelabrechnungen; Pflichten des Verwalters in Bezug auf die Erstellung von Verbrauchsabrechnungen; Anforderungen an eine ordnungsgemäße Jahresabrechnung; ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG München - UR II 311/91
- LG München I, 02.06.1992 - 1 T 11 106/92
- BayObLG, 27.01.1994 - 2Z BR 88/93
Papierfundstellen
- WuM 1994, 230
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (8)
- BayObLG, 18.07.1989 - BReg. 2 Z 66/89
Beschluss der Wohnungseigentümer über die Jahresgesamtabrechnung; Die …
Auszug aus BayObLG, 27.01.1994 - 2Z BR 88/93
Die Mitteilung derartiger Umstände mag zur Kontrolle der Kontenstände und der Vermögenslage sinnvoll und teilweise sogar notwendig sein; sie sind aber kein Bestandteil der von den Wohnungseigentümern zu beschließenden Jahresabrechnung (BayObLGZ 1989, 310/313, BayObLG WuM 1993, 92/93, NJW-RR 1990, 1107/1108; 1992, 1169, BayObLGZ 1993, 185/188 ff., jeweils mit weit. Nachw.).Zum einen fehlen die Kontostände zum 1.1.1990 (zu diesem Erfordernis BayObLGZ 1989, 310/314).
- BayObLG, 23.05.1990 - BReg. 2 Z 44/90
Auszug aus BayObLG, 27.01.1994 - 2Z BR 88/93
Die Mitteilung derartiger Umstände mag zur Kontrolle der Kontenstände und der Vermögenslage sinnvoll und teilweise sogar notwendig sein; sie sind aber kein Bestandteil der von den Wohnungseigentümern zu beschließenden Jahresabrechnung (BayObLGZ 1989, 310/313, BayObLG WuM 1993, 92/93, NJW-RR 1990, 1107/1108; 1992, 1169, BayObLGZ 1993, 185/188 ff., jeweils mit weit. Nachw.).Dem sind die Zahlungen des Wohnungseigentümers auf das Wohngeld und auf Sonderumlagen sowie seine Anteile an sonstigen gemeinschaftlichen Einnahmen gegenüberzustellen, so daß sich ein Saldo ergibt, der entweder eine Zahlungsverpflichtung oder ein Guthaben des betreffenden Wohnungseigentümers ausweist (BayObLG WE 1990, 138, NJW-RR 1990, 1107/1108).
- BayObLG, 23.04.1993 - 2Z BR 113/92
Wohnungseigentum; Form der Jahresabrechnung
Auszug aus BayObLG, 27.01.1994 - 2Z BR 88/93
Die Mitteilung derartiger Umstände mag zur Kontrolle der Kontenstände und der Vermögenslage sinnvoll und teilweise sogar notwendig sein; sie sind aber kein Bestandteil der von den Wohnungseigentümern zu beschließenden Jahresabrechnung (BayObLGZ 1989, 310/313, BayObLG WuM 1993, 92/93, NJW-RR 1990, 1107/1108; 1992, 1169, BayObLGZ 1993, 185/188 ff., jeweils mit weit. Nachw.).
- BayObLG, 07.05.1992 - 2Z BR 26/92
Fehlen wesentlicher Bestandteile einer Jahresabrechnung
Auszug aus BayObLG, 27.01.1994 - 2Z BR 88/93
Die Mitteilung derartiger Umstände mag zur Kontrolle der Kontenstände und der Vermögenslage sinnvoll und teilweise sogar notwendig sein; sie sind aber kein Bestandteil der von den Wohnungseigentümern zu beschließenden Jahresabrechnung (BayObLGZ 1989, 310/313, BayObLG WuM 1993, 92/93, NJW-RR 1990, 1107/1108; 1992, 1169, BayObLGZ 1993, 185/188 ff., jeweils mit weit. Nachw.). - BayObLG, 31.01.1985 - BReg. 2 Z 98/84
Wohnungseigentümer; Wohnraummiete; Verwaltungsangelegenheit; Eigentümerbeschluß
Auszug aus BayObLG, 27.01.1994 - 2Z BR 88/93
Trotz § 16 Abs. 1 Satz 4 der Gemeinschaftsordnung ( GO ) ist für die Wahl eines Verwalters keine 3/4-Mehrheit erforderlich, sondern die einfache Mehrheit ausreichend, weil diese Bestimmung der Gemeinschaftsordnung § 26 Abs. 1 Satz 1, Satz 4 WEG widerspricht und deshalb nichtig ist (BayObLGZ 1985, 57/61). - BayObLG, 09.08.1990 - BReg. 2 Z 79/90
Anforderungen an die Jahresabrechung
Auszug aus BayObLG, 27.01.1994 - 2Z BR 88/93
Ausnahmen hiervon wurden im Hinblick auf die Heizkostenverordnung bei der Abrechnung der Heizkosten (BayObLG WE 1992, 175/176) und bei der Instandhaltungsrücklage (BayObLG NJW-RR 1991, 15/16) zugelassen. - BayObLG, 12.11.1992 - 2Z BR 73/92
Ausweisung von Wohngeldvorauszahlungen in der Jahresabrechnung
Auszug aus BayObLG, 27.01.1994 - 2Z BR 88/93
Die Mitteilung derartiger Umstände mag zur Kontrolle der Kontenstände und der Vermögenslage sinnvoll und teilweise sogar notwendig sein; sie sind aber kein Bestandteil der von den Wohnungseigentümern zu beschließenden Jahresabrechnung (BayObLGZ 1989, 310/313, BayObLG WuM 1993, 92/93, NJW-RR 1990, 1107/1108; 1992, 1169, BayObLGZ 1993, 185/188 ff., jeweils mit weit. Nachw.). - BayObLG, 30.10.1990 - BReg. 2 Z 135/90
Auszug aus BayObLG, 27.01.1994 - 2Z BR 88/93
Da diese Zahlung jedoch die rechtskräftig zugesprochenen Wohngeldbeträge für 1988 und 1989 (vgl. Senatsbeschluß vom 30.10.1990 BReg. 2 Z 135/90) betraf, kann sie dem Antragsteller nicht für seine Wohngeldschuld von 1990 gutgebracht werden.
- OLG Hamm, 19.08.2008 - 15 Wx 89/08
Kein zwingender Leitbildcharakter gesetzlicher WEG -Bestimmungen über …
Aus S. 5 folgt daher, dass Bestimmungen in der Gemeinschaftsordnung, nach denen der Verwalter durch mit qualifizierter Mehrheit (BayObLG WuM 1994, 230; OLG Köln NZM 2003, 685; OLG Karlsruhe Justiz 1983, 412) oder sogar nur einstimmig bestellt werden kann, nichtig sind. - BayObLG, 21.12.1999 - 2Z BR 79/99
Aufnahme von Forderungen und Verbindlichkeiten der Wohnungseigentümergemeinschaft …
Die Mitteilung derartiger Umstände mag zur Kontrolle der Kontenstände und der Vermögenslage sinnvoll und teilweise sogar notwendig sein, sie ist aber kein Bestandteil der von den Wohnungseigentümern zu beschließenden Jahresabrechnung (BayObLGZ 1993, 185/190 f.; BayObLG WUM 1994, 230 und 498/499, jeweils m.w.N.).Die Antragsteller haben daher keinen Anspruch darauf, daß die von ihnen genannten anderen Forderungen (etwa für das Wirtschaftsjahr noch ausstehende Wohngelder oder zu erwartende Versicherungsleistungen) und Verbindlichkeiten (etwa offene, fällige Handwerkerrechnungen) in die Jahresabrechnung aufgenommen werden (BayObLG WuM 1994, 230 und 498/499).
- KG, 22.11.2004 - 24 W 233/03
Wohnungseigentum: Zweckbestimmung einer Sonderumlage
Da die Sonderumlage als nachträgliche Erhöhung des Wohngelds zur Begleichung der Schulden der Gemeinschaft die Liquidität wiederherstellen sollte, konnten und mussten die auf sie geleisteten Beträge wie das gezahlte Wohngeld in die Jahresabrechnung eingestellt werden (vgl. BayObLG WuM 1994, 230; KG ZMR 1993, 344; AG Neukölln, Beschluss vom 18.7.2002, Bd. II Bl. 70 ff. = WE 2003, 211;… Bärmann/Pick/Merle, 9. Aufl., WEG, § 28 Rdnr. 68; a.A. allerdings für eine Sonderumlage zur Sanierung AG Kerpen ZMR 1998, 376 ff.).
- OLG Köln, 05.04.2001 - 16 Wx 101/00
Einsichtnahme in Einzelabrechnungen durch Wohnungseigentümer
Dass die Angabe der Kontenstände notwendiger Bestandteil einer nachvollziehbaren Jahresabrechnung ist, ist nicht nur vom Senat wiederholt so entschieden worden, sondern auch sonst durchgängige Meinung; denn nur so besteht - wie die weitere Beschwerde mit Recht geltend macht - die Möglichkeit zu kontrollieren, ob in der Abrechnung das "Geldabflussprinzip" berücksichtigt ist; ob also nur solche Abrechnungspositionen aufgenommen wurden, für die Zahlungen im Abrechnungszeitraum erfolgt waren (vgl. Senatsbeschlüsse vom 23.09.1996 - 16 Wx 130/96 und 07.12.1998 - 16 Wx 177/98; BayObLG WuM 1994, 495 = WE 1995, 91 und WuM 1994, 230 = WE 1995, 30 und WuM 1994, 498;… Merle in Merle/Pick/Merle, WEG 8. Auflage, § 28 Rdn. 63). - BayObLG, 18.02.1998 - 2Z BR 134/97
Rechtsschutzbedürfnisses für die Anfechtung der Genehmigung des Wirtschaftsplans …
Auf Vorgänge oder Abrechnungsmängel früherer Jahre kann die Anfechtung der Jahresabrechnung 1994 grundsätzlich nicht gestützt werden (vgl. Senatsbeschluß vom 27.1.1994, 2Z BR 88/93 = WuM 1994, 230). - AG Wuppertal, 25.04.2016 - 95b C 161/15
Aufstellen einer Abrechnung nach Ablauf des Kalenderjahrs durch den Verwalter …
Die Rücklage muss stets in Gestalt von Kontoguthaben vorhanden sein (vgl. BayObLG, WuM 1994, 230). - BayObLG, 10.03.1994 - 2Z BR 11/94
Jahresabrechnung für eine Eigentumswohnanlage
2 Z 44/90">NJW-RR 1990, 1107/1108; 1992, 1169; BayObLGZ 1993, 185/188 ff., jeweils m.w.Nachw., Senatsbeschluß vom 27.1.1994 - Az.: 2Z BR 88/93). - BayObLG, 23.10.1998 - 2Z BR 110/98
Anfechtung des Eigentümerbeschlusses über die Jahresabrechnung
Auf Vorgänge oder Abrechnungsmängel früherer Jahre kann die Anfechtung der Jahresabrechnung grundsätzlich nicht gestützt werden (vgl. BayObLG WuM 1994, 230 und NZM 1998, 334 ).
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