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Weitere Entscheidung unten: AG Neuss, 10.06.1994

Rechtsprechung
   AG Neuss, 17.06.1994 - 36 C 85/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,3520
AG Neuss, 17.06.1994 - 36 C 85/93 (https://dejure.org/1994,3520)
AG Neuss, Entscheidung vom 17.06.1994 - 36 C 85/93 (https://dejure.org/1994,3520)
AG Neuss, Entscheidung vom 17. Juni 1994 - 36 C 85/93 (https://dejure.org/1994,3520)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an eine formell ordnungsgemäße Betriebskostenabrechnung unter Beachtung der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH); Einbeziehung der Kosten der Anmietung eines elektronischen Heizkostenverteiler in die Heizkostenabrechnung zu Lasten der Mieter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • WuM 1995, 46
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (5)

  • BGH, 23.11.1981 - VIII ZR 298/80

    Inhalt der Nebenkostenabrechung

    Auszug aus AG Neuss, 17.06.1994 - 36 C 85/93
    Rn. 5 die Betriebskostenabrechnung des Klägers vom 17.05.1993 ist unter Beachtung der Rechtsprechung des BGB (NJW 1982, 573) formell ordnungsgemäß.
  • BGH, 03.11.1976 - VIII ZR 140/75

    Zugang einer Willenserklärung bei Zustellung durch die Post

    Auszug aus AG Neuss, 17.06.1994 - 36 C 85/93
    Der Zugang einer schriftlichen Willenserklärung - wie sie hier mit dem Aushang im Bereich der Hausbriefkästen vorliegt - ist nach der Rechtsprechung des BGH bewirkt, sobald sie in verkehrsüblicher Weise in die tatsächliche Verfügungsgewalt des Empfängers gelangt ist und für diesen unter gewöhnlichen Verhältnissen die Möglichkeit besteht, von dem Inhalt des Schreibens Kenntnis zu nehmen (vgl. BGH NJW 1993, 1093; NJW 1983, 929; NJW 1977, 194).
  • BGH, 27.10.1982 - V ZR 24/82
    Auszug aus AG Neuss, 17.06.1994 - 36 C 85/93
    Der Zugang einer schriftlichen Willenserklärung - wie sie hier mit dem Aushang im Bereich der Hausbriefkästen vorliegt - ist nach der Rechtsprechung des BGH bewirkt, sobald sie in verkehrsüblicher Weise in die tatsächliche Verfügungsgewalt des Empfängers gelangt ist und für diesen unter gewöhnlichen Verhältnissen die Möglichkeit besteht, von dem Inhalt des Schreibens Kenntnis zu nehmen (vgl. BGH NJW 1993, 1093; NJW 1983, 929; NJW 1977, 194).
  • BAG, 11.11.1992 - 2 AZR 328/92

    Zugang des Kündigungsschreibens - Annahmeverweigerung durch Empfangsboten

    Auszug aus AG Neuss, 17.06.1994 - 36 C 85/93
    Der Zugang einer schriftlichen Willenserklärung - wie sie hier mit dem Aushang im Bereich der Hausbriefkästen vorliegt - ist nach der Rechtsprechung des BGH bewirkt, sobald sie in verkehrsüblicher Weise in die tatsächliche Verfügungsgewalt des Empfängers gelangt ist und für diesen unter gewöhnlichen Verhältnissen die Möglichkeit besteht, von dem Inhalt des Schreibens Kenntnis zu nehmen (vgl. BGH NJW 1993, 1093; NJW 1983, 929; NJW 1977, 194).
  • BGH, 06.12.1989 - VIII ZR 8/89

    Fälligkeit des Entgelts für die Lieferung von Fernwärme bei fehlender …

    Auszug aus AG Neuss, 17.06.1994 - 36 C 85/93
    Ist die Betriebskostenabrechnung - wie hier - gedanklich und rechnerisch nachvollziehbar, so dass der Beklagte in die Lage versetzt ist, den Anspruch des Klägers nachzuprüfen, so ändern auch einzelne Abrechnungsposten, die strittig und möglicherweise ganz oder teilweise ungerechtfertigt sind, jedenfalls dann nichts an der Fälligkeit der Gesamtrechnung im übrigen, wenn sie aus der formal ordnungsgemäßen Abrechnung unschwer herausgerechnet werden können (vgl. BGH ZMR 1990, 97, 99).
  • LG Heidelberg, 19.11.2010 - 5 S 34/10

    Duldungspflicht eines Mieters bzgl. eines Austauschs eines bestehenden …

    Wird das Verfahren, das die HeizkV vorsieht, erst gar nicht eingehalten, kann die Maßnahme nicht als widerspruchslos akzeptiert gelten (AG Neuss, Urteil vom 17.6.1994 - Az. 36 C 85/93 -, Abs.-Nr. 5 [[...]];… Schmid in Münchener Kommentar zum BGB , 5. Aufl. 2008, HeizkostenV § 4 Rn. 7).
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Rechtsprechung
   AG Neuss, 10.06.1994 - 36 C 402/93   

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https://dejure.org/1994,6061
AG Neuss, 10.06.1994 - 36 C 402/93 (https://dejure.org/1994,6061)
AG Neuss, Entscheidung vom 10.06.1994 - 36 C 402/93 (https://dejure.org/1994,6061)
AG Neuss, Entscheidung vom 10. Juni 1994 - 36 C 402/93 (https://dejure.org/1994,6061)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • WuM 1995, 46
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 20.01.1993 - VIII ZR 10/92

    Auslegung und Zulässigkeit von Formularklauseln in Wohnungsmietvertrag

    Auszug aus AG Neuss, 10.06.1994 - 36 C 402/93
    Danach sind andere Nebenkosten als die in der Anlage 3 zu § 27 II. BV genannten Betriebskosten nicht gemäß § 4 MHG auf den Mieter umlagefähig, sondern bilden einen Bestandteil der Grundmiete (BGH DWW 1993, 74).
  • LG Berlin, 10.11.2003 - 62 S 220/03

    Rechte des Mieters bei überhöhten Kosten der Verbrauchserfassung der Heizung

    Die fraglichen Kosten können vorliegend herausgenommen werden, wonach sich der anzusetzende Umlagebetrag aus den übrigen Angaben in der Abrechnung ergibt (AG Neuss WuM 1995, 46 f. [AG Neuss 10.06.1994 - 36 C 402/93] ; vergl. auch LG Köln WuM 1989, 310).
  • BayObLG, 05.10.1995 - REMiet 1/95

    Herabsetzung der monatlichen Vorauszahlungen für Heizungs- und Warmwasserkosten …

    cc) Gemäß § 4 Abs. 4 MHG hat der Mieter einen gegebenenfalls im Klageweg durchsetzbaren Anspruch darauf, daß der Vermieter die Betriebskostenvorauszahlungen entsprechend herabsetzt, wenn sich der Gesamtbetrag (vgl. BT-Drucks. 7, 2011 S. 13) der Betriebskosten, für welche er die Vorauszahlungen leistet, so ermäßigt hat, daß die Angemessenheitsgrenze eindeutig überschritten wird (vgl. AG Neuss WuM 1995, 46; AG Hamburg WuM 1980, 85;… Palandt/Putzo Rn. 15 und 14, Emmerich/Sonnenschein Rn. 24 und 27, Barthelmess Rn. 45 und 51, jeweils zu § 4 MHG; Schmidt-Futterer/Blank C 268;… Sobota Die Nebenkosten im Wohnungsmietrecht 6. Aufl. IV. 1.5.1).
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