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Rechtsprechung
   AG Aachen, 06.06.1995 - 7 C 857/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,10475
AG Aachen, 06.06.1995 - 7 C 857/93 (https://dejure.org/1995,10475)
AG Aachen, Entscheidung vom 06.06.1995 - 7 C 857/93 (https://dejure.org/1995,10475)
AG Aachen, Entscheidung vom 06. Juni 1995 - 7 C 857/93 (https://dejure.org/1995,10475)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • WuM 1995, 656
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 03.04.1990 - 1 BvR 268/90

    Verfassungsmäßigkeit der Anwendung eines Mietspiegels

    Auszug aus AG Aachen, 06.06.1995 - 7 C 857/93
    Dieser Ansatz aber, einen zum maßgeblichen Zeitpunkt des Zuganges des Mieterhöhungsbegehrens noch gar nicht in Kraft getretenen neuen Mietspiegel zur Begründung eines Zeitdifferenzzuschlages heranzuziehen, verstößt nach Auffassung des erkennenden Gerichts gegen den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 03.04.90 - 1 BvR 268/90, 1 BvR 269/90, 1 BvR 270/90 - in Wohnungswirtschaft und Mietrecht 1992, 48 f. Danach kann ein zwar zeitnäherer, jedoch für eine Zeit nach Abgabe der Erhöhungserklärung aufgestellter Mietspiegel nicht angewendet werden, weil dem "Fachgericht verlässliche Kriterien für eine eigenständige Rückrechnung auf dem maßgeblichen Zeitpunkt fehlen.
  • KG, 25.10.2007 - 8 W 71/07

    Mieterhöhungsverlangen: Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete mit Hilfe …

    Diese zutreffende Rechtsauffassung wird vielmehr sowohl in der Literatur (…Sternel aktuell, 3. Auflage, Rdnr. 625;… Kinne/Schach/Bieber, Miet- und Mietprozessrecht, 4. Auflage, § 558 a, Rdnr. 6) als auch in der Rechtsprechung (Landgericht Berlin, Grundeigentum 1997, 1029, Landgericht Hamburg WuM 1990, 310; Landgericht Köln, WuM 1992, 20; AG Aachen, WuM 1995, 656; AG Schöneberg, GE 1990, 663; AG Recklinghausen WuM 1982, 19) vertreten und ist auch verfassungsrechtlich nicht beanstandet worden (BVerfG, NJW 1992, 1377).
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