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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 07.04.1995 - 20 W 16/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,2550
OLG Frankfurt, 07.04.1995 - 20 W 16/95 (https://dejure.org/1995,2550)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 07.04.1995 - 20 W 16/95 (https://dejure.org/1995,2550)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 07. April 1995 - 20 W 16/95 (https://dejure.org/1995,2550)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ungültigkeit eines Eigentümerbeschlusses mangels Fassung in einer nicht öffentlichen Versammlung ; Vorliegen eines Anfechtungsgrundes

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • jurpage.net (Leitsatz)
  • vermieter-ratgeber.de (Kurzinformation/Auszüge)

    Beschluß im Biergarten?

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    WEG § 23 Abs. 4 § 24
    Anfechtung des Eigentümerbeschlusses wegen Verstoßes gegen die Nichtöffentlichkeit der Eigentümerversammlung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1995, 3395
  • FGPrax 1995, 147
  • WuM 1996, 177
 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (3)

  • OLG Frankfurt, 09.08.1982 - 20 W 403/82

    Streit um die Kostentragung nach Erledigung der Hauptsache eines …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.04.1995 - 20 W 16/95
    Obwohl es über den Ort und die Zeit einer Eigentümerversammlung keine gesetzlichen Vorschriften gibt, sind in der Literatur (…Henkes/Niedenführ/Schulze, WEG, 3. Aufl., § 24 Rn 5;… Weitnauer, WEG, 7. Aufl., § 23 Rn 3, § 24 Rn 1 a; Deckert ETW 4, 40) und in der Rechtsprechung (OLG Frankfurt OLGZ 82, 418; OLGZ 84, 333; OLG Hamm OLGZ 90, 57) dazu Grundsätze entwickelt worden, wie auch der, daß die Versammlung der Wohnungseigentümer nicht öffentlich ist.
  • OLG Hamm, 13.10.1989 - 15 W 314/89
    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.04.1995 - 20 W 16/95
    Obwohl es über den Ort und die Zeit einer Eigentümerversammlung keine gesetzlichen Vorschriften gibt, sind in der Literatur (…Henkes/Niedenführ/Schulze, WEG, 3. Aufl., § 24 Rn 5;… Weitnauer, WEG, 7. Aufl., § 23 Rn 3, § 24 Rn 1 a; Deckert ETW 4, 40) und in der Rechtsprechung (OLG Frankfurt OLGZ 82, 418; OLGZ 84, 333; OLG Hamm OLGZ 90, 57) dazu Grundsätze entwickelt worden, wie auch der, daß die Versammlung der Wohnungseigentümer nicht öffentlich ist.
  • OLG Frankfurt, 20.06.1984 - 20 W 602/83
    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.04.1995 - 20 W 16/95
    Obwohl es über den Ort und die Zeit einer Eigentümerversammlung keine gesetzlichen Vorschriften gibt, sind in der Literatur (…Henkes/Niedenführ/Schulze, WEG, 3. Aufl., § 24 Rn 5;… Weitnauer, WEG, 7. Aufl., § 23 Rn 3, § 24 Rn 1 a; Deckert ETW 4, 40) und in der Rechtsprechung (OLG Frankfurt OLGZ 82, 418; OLGZ 84, 333; OLG Hamm OLGZ 90, 57) dazu Grundsätze entwickelt worden, wie auch der, daß die Versammlung der Wohnungseigentümer nicht öffentlich ist.
  • KG, 30.04.1997 - 24 W 5809/96

    Wohnungseigentümerversammlung im Vorgarten einer Gaststätte; Fallgruppen für die …

    Insbesondere bestehen Bedenken gegen die Abhaltung einer Wohnungseigentümerversammlung in einem nicht abgetrennten, öffentlich zugänglichen Gaststättenraum, weil damit die Vertraulichkeit der Beratungen und der freie Austausch der Gedanken nicht gewährleistet werden kann (OLG Frankfurt NJW 1995, 3395 = ZMR 1995, 326 = FG Prax 1995, 147 = WuM 1996, 177).

    Allerdings hat das Oberlandesgericht Frankfurt (NJW 1995, 3395 = ZMR 1995, 326 = WuM 1996, 177 = FGPrax 1995, 147) den Gegenbeweis der Nichtkausalität des formellen Mangels ausgeschlossen, wenn die Eigentümerversammlung im offenen Gastraum einer Gaststätte stattgefunden hat.

  • OLG Hamm, 01.10.2001 - 15 W 166/01

    Duldungsanspruch des Wohnungseigentümers, wenn der ausländische Lebenspartner …

    Bei einem dauerhaft in Deutschland lebenden Ausländer ist bei der Interessenabwägung als ein Faktor das besondere Interesse des Ausländers zu berücksichtigen, sich mittels der Programme seines Heimatlandes über das dortige Geschehen zu unterrichten und die kulturelle und sprachliche Verbindung aufrechtzuerhalten; diese Möglichkeit eröffnet in der Regel nur eine Satellitenempfangsanlage (vgl. BVerfG NJW 1995, 1665, NJW 1994, 2143; BayObLG NJW 1995, 337; OLG Stuttgart WuM 1996, 177; OLG Celle NJW-RR 1994, 977; OLG Düsseldorf NJW 1993, 1274, 1275; OLG Karlsruhe NJW 1993, 2815).
  • BayObLG, 04.08.1998 - 2Z BR 103/98

    Abwägen der Interessen, wenn die Gesamtheit der Wohnungseigentümer von einem …

    Die Rechtsprechung der Fachgerichte ist dem gefolgt (BayObLG WuM 1995, 224 ; OLG Stuttgart WuM 1996, 177 ; OLG Frankfurt ZMR 1997, 607; OLG Hamm ZMR 1998, 188).
  • AG Nordhorn, 15.06.2011 - 3 C 1506/10

    Nichtöffentlichkeit von WEG-Versammlungen muss beachtet werden!

    Insbesondere bei der Abhaltung von Versammlungen in nicht abgetrennten, öffentlich zugänglichen Gaststättenräumen wird ein Verstoß gegen das Prinzip angenommen, weil damit die Vertraulichkeit der Beratungen und der freie Austausch der Gedanken nicht gewährleistet werden kann (Kammergericht NJW-RR 1997, 456, 457; OLG Frankfurt NJW 1995, 3395;… Bärmann/Merle, Wohnungseigentumsgesetz, Kommentar, 11. Auflage 2010, § 24 Randnummer 68).
  • AG Köln, 07.02.2002 - 202 II 379/01
    Obwohl es über den Ort und die Zeit einer Eigentümerversammlung keine gesetzlichen Vorschriften gibt, sind in der Literatur und der Rechtsprechung dazu Grundsätze entwickelt worden, wie auch der, dass die Versammlung der Wohnungseigentümer nicht öffentlich ist (Barmann/Pick/Merle, WEG, 8. Aufl., § 24 Rdn. 48, Niedenführ/Schulze, WEG, 5. Aufl., § 24 Rdn. 5, BGHZ 121, 236, OLG Frankfurt, WuM 1996, 177, OLG Hamm, OLGZ 90, 57) .
  • AG Köln, 07.02.2002 - 202 II 418/01
    Obwohl es über den Ort und die Zeit einer Eigentümerversammlung keine gesetzlichen Vorschriften gibt, sind in der Literatur und der Rechtsprechung dazu Grundsätze entwickelt worden, wie auch der, dass die Versammlung der Wohnungseigentümer nicht öffentlich ist (Barmann/Pick/Merle, WEG, 8. Aufl., § 24 Rdn. 48, Niedenführ/Schulze, WEG, 5. Aufl., § 24 Rdn. 5, BGHZ 121, 236, OLG Frankfurt, WuM 1996, 177, OLG Hamm, OLGZ 90, 57).
  • AG Köln, 07.02.2002 - 202 II 384/01
    Die vorliegend, angefochtene Beschlussfassung der Versammlung vom 06.10.2001 ist bereits deshalb für ungültig zu erklären, weil der Grundsatz der Nichtöffentlichkeit der Eigentümerversammlung verletzt ist Obwohl es über den Ort und die Zeit einer Eigentümerversammlung keine gesetzlichen Vorschriften gibt, sind in der Literatur und der Rechtsprechung dazu Grundsätze entwickelt worden, wie auch der, dass die Versammlung der Wohnungseigentümer nicht öffentlich ist (Bärmann/Pick/Merle, WEG, 8. Aufl., § 24 Rdn. 48, Niedenführ/Schulze, WEG, 5. Aufl., § 24 Rdn. 5, BGHZ 121, 236, OLG Frankfurt, WuM 1996, 177, OLG Hamm, OLGZ 90, 57) .
  • AG Köln, 05.12.2001 - 202 II 141/01
    Obwohl es über den Ort und 'die Zeit einer Eigentümerversammlung keine gesetzlichen Vorschriften gibt, sind in der Literatur und der Rechtsprechung dazu Grundsätze entwickelt worden, wie auch der , dass die Versammlung der Wohnungseigentümer nicht öffentlich ist (Bärmann/Pick/Merle, WEG, 8.Aufl., § 24 Rdn. 48, Niedenführ/Schulze, WEG,.5. Aufl., § 24 Rdn. 5, BGHZ 121, 236, OLG Frankfurt, WuM 1996, 177, OLG Hamm, OLGZ 90, 57) .
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