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Rechtsprechung
   BayObLG, 28.02.2002 - 2Z BR 177/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,3461
BayObLG, 28.02.2002 - 2Z BR 177/01 (https://dejure.org/2002,3461)
BayObLG, Entscheidung vom 28.02.2002 - 2Z BR 177/01 (https://dejure.org/2002,3461)
BayObLG, Entscheidung vom 28. Februar 2002 - 2Z BR 177/01 (https://dejure.org/2002,3461)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)

    Stilllegung eines Müllschluckers; Mehrheitsbeschluss; Wohnungseigentümer einer Wohnanlage; Abfallwirtschaft; Eigentümerbeschluss; Beschlusskompetenz

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Stillegung eines Müllschluckers durch Mehrheitsbeschluss?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

  • AG Fürth/Bayern - 7 UR II 53/00
  • LG Nürnberg-Fürth - 14 T 1396/01
  • BayObLG, 28.02.2002 - 2Z BR 177/01

Papierfundstellen

  • DNotZ 2002, 888
  • NZM 2002, 447
  • FGPrax 2002, 109
  • ZMR 2002, 607
  • WuM 2002, 381
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (2)

  • BayObLG, 18.01.1996 - 2Z BR 115/95

    Der Beschaffenheit der Gemeinschaftseinrichtung und dem billigen Interesse der …

    Auszug aus BayObLG, 28.02.2002 - 2Z BR 177/01
    Mit einem Mehrheitsbeschluss kann ein Müllschlucker nicht stillgelegt werden (Fortführung von BayObLG NJWE-MietR 1996, 159 = WuM 1996, 488).

    b) Der Senat hat am 18.1.1996 (NJWE-MietR 1996, 159 WuM 1996, 488) entschieden, dass ein Mehrheitsbeschluss der Wohnungseigentümer, einen vorhandenen Müllschlucker zu schließen, eine Regelung über den Gebrauch des gemeinschaftlichen Eigentums gemäß § 15 WEG darstelle.

  • BGH, 20.09.2000 - V ZB 58/99

    Vereinbarung eines Sondernutzungsrechts im Wohnungseigentum

    Auszug aus BayObLG, 28.02.2002 - 2Z BR 177/01
    Eine solche Regelung ist dem Mehrheitsprinzip von vornherein ebenso wenig zugänglich wie die Änderung einer Vereinbarung (BGH NJW 2000, 3500/3502).
  • BGH, 15.10.2021 - V ZR 225/20

    Dauerhaftes Nutzungsverbot durch Mehrheitsbeschluss der Wohnungseigentümer ist …

    Ob ein Beschluss über ein solches Nutzungsverbot nur anfechtbar oder wegen fehlender Beschlusskompetenz nichtig ist (jeweils für Nichtigkeit: BayObLG, NZM 2002, 447 zur Stilllegung eines Müllschluckers; OLG Saarbrücken, FGPrax 2007, 114, 115 zur Stilllegung eines Aufzugs; AG München, ZMR 2017, 601 f. zur Stilllegung eines Schwimmbads), bedarf hier keiner Entscheidung.
  • LG Koblenz, 22.08.2016 - 2 S 15/16

    Wohnungseigentumssache: Wirksamkeit eines Eigentümerbeschlusses betreffend die …

    Ein solcher vollständiger Gebrauchsentzug eines Gegenstandes des gemeinschaftlichen Eigentums ist einem Mehrheitsbeschluss nicht zugänglich; der Beschluss ist daher nichtig (vgl. OLG Frankfurt am Main, NJW-RR 2002, 82f; BayObLG WuM 2002, 381ff).
  • OLG Frankfurt, 30.08.2004 - 20 W 440/01

    Wohnungseigentum: Mehrheitsbeschluss über die Stilllegung eines Müllschluckers

    Soweit das Landgericht sich in diesem Zusammenhang an einer Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgerichts in WuM 1996, 488 orientiert hat, hält dieses Gericht an dieser Rechtsauffassung jedoch nicht mehr fest (vgl. nunmehr BayObLG WuM 2002, 381 zur Stilllegung eines Müllschluckers).

    Eine solche Regelung ist dem Mehrheitsprinzip von vornherein ebenso wenig zugänglich wie die Änderung einer Vereinbarung (BayObLG WuM 2002, 381).

  • OLG Frankfurt, 01.09.2003 - 20 W 103/01

    Wohnungseigentumssache: Anspruch des Wohnungseigentümers auf Aufnahme bestimmter …

    Daran dürfte sich selbst dann nichts ändern, wenn ­ wovon der Antragsteller ausgeht - der damalige die Stilllegung der Müllschluckeranlage betreffende Eigentümerbeschluss als nichtig hätte angesehen werden müssen, da ein Gebrauchsentzug dem Mehrheitsprinzip grundsätzlich nicht zugänglich ist (vgl. BayObLG WuM 2002, 381).
  • AG Bonn, 17.08.2012 - 27 C 218/11

    Müllschächte zu schließen: WEG-Beschluss wirksam!

    Im Gegensatz zu den vom BayObLG mit Beschluss vomm28.02.2002 (Az: 2Z BR 177/01, Fundstelle juris) und vom OLG Frankfurt mit Beschluss vom 30.08.2004 (Az: 20 W 440/01, Fundstelle juris) entschiedenen Fällen hat hier nicht die Gemeinschaft die Schließung der Müllabwurfanlagen in eigener Kompetenz als Gebrauchsregelung beschlossen.
  • AG Königstein/Taunus, 21.12.2023 - 21 C 833/23

    Keine Stilllegung einer Müllabwurfanlage per Mehrheitsbeschluss!

    Die Stilllegung einer Müllabwurfanlage bzw. eines Müllschluckers ist mithin einem Mehrheitsbeschluss der Wohnungseigentümer nicht zugänglich (OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 30.08.2004 - 20 W 440/01, BeckRS 2004, 10004; BayObLG Beschluss vom 28.02.2002 - 2Z BR 177/01, NZM 2002, 447).
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