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| OLG Düsseldorf, 24.01.2003 - I-3 Wx 398/02 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Kostenentscheidung nach einer übereinstimmenden Erledigungserklärung der Hauptsache; Neufestsetzung eines Wohngeldanspruchs
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Düsseldorf - 19 T 257/02
- OLG Düsseldorf, 24.01.2003 - I-3 Wx 398/02
Papierfundstellen
- WuM 2003, 167
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- BayObLG, 28.09.2000 - 2Z BR 102/00
Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht zwischen Hausverwalter und …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.01.2003 - 3 Wx 398/02
Rn. 25 Das von dem Beteiligten zu 2 reklamierte Zurückbehaltungsrecht wegen "unklarer Rechtslage" stand ihm an dem Wohngeld gerade deshalb nicht zu, weil die Wohnungseigentümergemeinschaft auf pünktliche Zahlung der Beträge zur Sicherung ihrer Liquidität angewiesen ist (vgl. BayObLG, ZMR 2001, 53 f.). - BayObLG, 06.06.1991 - BReg. 2 Z 67/91
Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.01.2003 - 3 Wx 398/02
Rn. 16 Gegen eine isolierte Kostenentscheidung des Beschwerdegerichts findet in Wohnungseigentumssachen die sofortige weitere Beschwerde statt, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands 100,- EUR (§ 20a Abs. 2 FGG) übersteigt und gegen die Entscheidung in der Hauptsache die sofortige weitere Beschwerde zulässig wäre, insbesondere die Beschwerdesumme für die Hauptsache 750,- EUR übersteigen würde (§ 45 Abs. 1 WEG; s. BayObLG, Beschluss v. 22.5. 1997, Az.: 2 Z BR 45/97; BayObLGZ 1991, 203/204). - BayObLG, 22.05.1997 - 2Z BR 45/97
Beschwerdewert als vermögenswertes Interesse bei mehreren Beschwerdeführern - …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.01.2003 - 3 Wx 398/02
Rn. 16 Gegen eine isolierte Kostenentscheidung des Beschwerdegerichts findet in Wohnungseigentumssachen die sofortige weitere Beschwerde statt, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands 100,- EUR (§ 20a Abs. 2 FGG) übersteigt und gegen die Entscheidung in der Hauptsache die sofortige weitere Beschwerde zulässig wäre, insbesondere die Beschwerdesumme für die Hauptsache 750,- EUR übersteigen würde (§ 45 Abs. 1 WEG; s. BayObLG, Beschluss v. 22.5. 1997, Az.: 2 Z BR 45/97; BayObLGZ 1991, 203/204).
- BayObLG, 29.12.2004 - 2Z BR 112/04
Nichtiger Eigentümerbeschluss zur künftigen Freistellung des Verwalters von …
Folgerichtig setzt sich auch der Bundesgerichtshof in seinem Beschluss vom 20.4.1990 (BGHZ 111, 148) damit nicht auseinander, sondern zweifelt nur die Auffassung des Kammergerichts an, dass ein Gesamtwirtschaftsplan allein bereits die Vorschusspflicht des Wohnungseigentümers begründen könne (ebenfalls verneinend die herrschende Meinung; siehe BayObLG NJW-RR 1990, 720; OLG Düsseldorf WuM 2003, 167;… Jennißen Verwalterabrechnung nach WEG 5. Aufl. IX Rn. 27).
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