Rechtsprechung
| AG Leipzig, 17.06.2003 - 18 C 2588/03 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Umlagefähige Kosten im Rahmen derÜberprüfung einer Betriebskostenabrechnung unter Berücksichtigung des Wirtschaftlichkeitsgebotes; Darlegungslast und Beweislast im Falle des Übersteigens des Betriebskostenspiegels
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Wirtschaftlichkeit muß beweisbar sein
Papierfundstellen
- WuM 2003, 452
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (1)
- AG Berlin-Mitte, 16.01.2002 - 114 C 7/01
Auszug aus AG Leipzig, 17.06.2003 - 18 C 2588/03
Im Streitfall trägt der Vermieter die Beweislast dafür, dass er wirtschaftlich und sparsam gehandelt hat (Amtsgericht Berlin/Mitte vom 16.01.2002 ZMR 2002, 760).
- AG Wetzlar, 25.03.2004 - 39 C 2607/03
Anspruch auf Nachzahlung aus einer Nebenkostenabrechnung; Position des …
Wird noch die zweite Position "Hauswartlohn/Reinig." der Abrechnung mit 76, 49 EUR hinzugenommen, ergibt sich sogar ein Betrag von 0, 38 EUR, der weit über den nach den dortigen Mietspiegeln vergleichbaren Werten für Frankfurt a. M. Leipzig oder vergleichbare Großstädte liegt (vgl. AG Suhl, WuM 2003, S. 452 f. [AG Suhl 27.05.2003 - 5 C 1120/02] und AG Leipzig, WuM 2003, S. 452 [AG Leipzig 17.06.2003 - 18 C 2588/03] ; jeweils zit. nach juris). - OLG Düsseldorf, 19.10.2009 - 24 U 129/08
Sind Center-Managementkosten umlagefähig?
Dann hat der Vermieter darzulegen und erforderlichenfalls den Nachweis zu erbringen, dass er mit dem von ihm abgeschlossenen Vertrag das Wirtschaftlichkeitsgebot nicht verletzt hat (vgl. BGH NZM 2007, 563; AG Frankfurt aM WuM 2002, 376; AG Leipzig WuM 2003, 452;… Beyerle, a.a.O., Rdnr. 13;… Schmidt-Futterer/Langenberg, Mietrecht, 9. Aufl., § 560 Rdnr. 126;… Staudinger/Weitemeyer, BGB, 2006, § 556 Rdnr. 96). - LG Aachen, 08.08.2008 - 6 S 87/08
Kosten unwirtschaftliche Müllkapazität Betriebskostenspiegel
Rn. 13 Der Vermieter ist nämlich beweispflichtig dafür, dass der Wirtschaftlichkeitsgrundsatz gewahrt ist (vgl. AG Leipzig WuM 2003, 452). - AG Bonn, 10.12.2004 - 5 C 156/04
Mietrecht, Nebenkosten; hier: überhöhte Hausmeisterkosten.
Vorliegend ist dabei unerheblich, ob man eine erhebliche Überschreitung in diesem Sinne schon dann annimmt, wenn etwa die angesetzten Kosten die sich z. B. anhand eines Mietspiegels ergebenden Durchschnittswerte um 20 % überschreiten (…so Blanck/Börstinghaus, a. a. O., Rn.: 108) oder die Überschreitung bei dem 2- oder 3-fachen des Ansatzes des Mietspiegels liegt (vgl. etwa AG Frankfurt WuM 2001, 615; AG Regensburg WuM 2003, 479 f; AG Leipzig WuM 2003, 452). - AG Leipzig, 09.08.2005 - 161 C 1125/04 Im Streitfall trägt der Vermieter die Beweislast dafür, dass er wirtschaftlich und sparsam gehandelt hat (vgl. AG Leipzig, WuM 2003, Seite 452; AG Berlin/Mitte ZMR 2002, Seite 760).
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Rechtsprechung
| AG Suhl, 27.05.2003 - 5 C 1120/02 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Anspruch auf Nachzahlung von Betriebskosten; Einbehaltung von in Rechnung gestellten Hausmeisterkosten; Abwälzung der durch eine Beauftragung entstandenen Hausmeisterkosten auf den Mieter bei mietvertraglich vereinbarter Umlagefähigkeit ; Darlegung der Erforderlichkeit ...
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- WuM 2003, 452
Wird zitiert von ... (2)
- AG Wetzlar, 25.03.2004 - 39 C 2607/03
Anspruch auf Nachzahlung aus einer Nebenkostenabrechnung; Position des …
Wird noch die zweite Position "Hauswartlohn/Reinig." der Abrechnung mit 76, 49 EUR hinzugenommen, ergibt sich sogar ein Betrag von 0, 38 EUR, der weit über den nach den dortigen Mietspiegeln vergleichbaren Werten für Frankfurt a. M. Leipzig oder vergleichbare Großstädte liegt (vgl. AG Suhl, WuM 2003, S. 452 f. [AG Suhl 27.05.2003 - 5 C 1120/02] und AG Leipzig, WuM 2003, S. 452 [AG Leipzig 17.06.2003 - 18 C 2588/03] ; jeweils zit. nach juris). - AG Köln, 06.05.2008 - 221 C 30/08
Berechnung der Höhe der fälligkeitsbegründenden Kosten der Hausreinigung, des …
Übersteigen nämlich die von dem Vermieter in die Betriebskostenabrechnung eingestellten Kosten die durchschnittlichen Kosten, so trägt der Vermieter die Beweislast dafür, dass gleichwohl das Wirtschaftlichkeitsgebot gewahrt worden ist (AG Frankfurt, WuM 2002, 376; AG Suhl, WuM 2003, 452; AG Düren, WuM 2003, 153).
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