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Rechtsprechung
   BayObLG, 03.04.2003 - 2Z BR 11/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,4113
BayObLG, 03.04.2003 - 2Z BR 11/03 (https://dejure.org/2003,4113)
BayObLG, Entscheidung vom 03.04.2003 - 2Z BR 11/03 (https://dejure.org/2003,4113)
BayObLG, Entscheidung vom 03. April 2003 - 2Z BR 11/03 (https://dejure.org/2003,4113)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    WEG § 5 Abs. 4; ; WEG § 10 Abs. 1; ; WEG § 15 Abs. 1; ; BGB § 1004

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 5 Abs. 4 § 10 Abs. 1 § 15 Abs. 1; BGB § 1004
    Abänderung der Zweckbestimmung von Räumen im Wege eines Nachtrags zur Teilungserklärung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wann liegt eine Gebrauchsvereinbarung vor?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • prewest.de PDF (Leitsatz)

    §§ 5, 10, 15 WEG; § 1004 BGB
    Vermietung der Teileigentumsräume an einen Verein als Begegnungsstätte

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Zweckbestimmungswidrige Nutzung eines Versammlungsraumes; Beeinträchtigung einer Wohnanlage durch eine Satellitenschüssel; Vereinbarungsgemäßer Gebrauch des Sondereigentums; Änderung einer Teilungserklärung der Wohnungseigentümer

Verfahrensgang

  • AG München - 483 UR II 214/02
  • LG München I - 1 T 11675/02
  • BayObLG, 03.04.2003 - 2Z BR 11/03

Papierfundstellen

  • ZMR 2003, 757
  • WuM 2003, 514
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (3)

  • BayObLG, 07.07.1988 - BReg. 2 Z 7/88

    Nutzungsbeschränkung für Teileigentum

    Auszug aus BayObLG, 03.04.2003 - 2Z BR 11/03
    Dabei stehen Regelungen in der Teilungserklärung oder der Gemeinschaftsordnung einer Vereinbarung gleich (BayObLGZ 1988, 238/240).

    In einem solchen Fall spricht eine allgemeine Vermutung dafür, dass Gebrauchsregelungen in der Gemeinschaftsordnung enthalten sind und Funktionsbezeichnungen für Räume des Teileigentums in der Teilungserklärung eher der Abgrenzung zum Wohnungseigentum als einer Festlegung des Verwendungszwecks dienen (BayObLGZ 1988, 238/241 f.).

  • BayObLG, 28.03.2002 - 2Z BR 4/02

    Entscheidungsbefugnis im Wohnungseigentumsverfahren - mehrheitliche Bestellung …

    Auszug aus BayObLG, 03.04.2003 - 2Z BR 11/03
    2 Z 154/90|OLG Hamburg; 05.12.1990; 4 U 92/90">NJW-RR 1991, 658 f.; NZM 1999, 866 f.; NJW-RR 2002, 1092).
  • BayObLG, 02.07.1999 - 2Z BR 56/99

    Auslegung einer Teilungserklärung

    Auszug aus BayObLG, 03.04.2003 - 2Z BR 11/03
    2 Z 154/90|OLG Hamburg; 05.12.1990; 4 U 92/90">NJW-RR 1991, 658 f.; NZM 1999, 866 f.; NJW-RR 2002, 1092).
  • KG, 13.02.2007 - 24 W 347/06

    Wohnungeigentum: Inhalt der Zweckbestimmung "Laden"; Überschreitung des …

    2 Z 65/85">NJW-RR 1986, 317, 318; KG NJW-RR 1992, 1102, Rdnr. 10 nach juris; sowie weiter BayObLG WuM 2003, 514, Rdnr. 14, 25 nach juris) maßgeblich auf die Beeinträchtigung der übrigen Wohnungseigentümer durch Geräusche abgestellt.

    Das Landgericht befindet sich hierbei in Übereinstimmung mit dem Bayerischen Obersten Landesgericht, welches in einer Entscheidung vom 03.04.2003 (WuM 2003, 514, Rdnrn. 18, 25 nach juris) die Nutzung von Räumlichkeiten, welche in der Gemeinschaftsordnung nicht nur als Verkaufsraum, sondern sogar auch als Ausstellungsraum zweckbestimmt waren durch einen Verein - welcher unter anderem eine Satellitenschüssel zum Empfang von Fernsehsendungen angebracht hatte - zum Betrieb von Versammlungsräumen und Verwaltungsbüros als mit der genannten Zweckbestimmung nicht zu vereinbaren angesehen hat und zur Begründung ausgeführt hat, bei einer typisierenden Betrachtungsweise habe das dortige Landgericht rechtsfehlerfrei eine stärkere Beeinträchtigung der übrigen Wohnungseigentümer bejahen können.

  • BayObLG, 15.05.2003 - 2Z BR 41/03

    Auslegung einer Zweckbestimmung eines Teileigentums als "Cafe mit Schnellimbiss"

    Dieser Anspruch findet seine Grundlage in § 1004 Abs. 1 Satz 2 BGB, § 15 Abs. 3 WEG (vgl. z.B. BayObLG Beschluss vom 6.3.2003 - 2Z BR 9/03; Beschluss vom 3.4.2003 - 2Z BR 11/03).
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