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Rechtsprechung
   LG Duisburg, 02.03.2004 - 13 S 265/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,17345
LG Duisburg, 02.03.2004 - 13 S 265/03 (https://dejure.org/2004,17345)
LG Duisburg, Entscheidung vom 02.03.2004 - 13 S 265/03 (https://dejure.org/2004,17345)
LG Duisburg, Entscheidung vom 02. März 2004 - 13 S 265/03 (https://dejure.org/2004,17345)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • WuM 2004, 717
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (3)

  • LG Hamburg, 27.06.2000 - 316 S 15/00

    Bei streitiger Erforderlichkeit ist Wirtschaftlichkeit nachzuweisen!

    Auszug aus LG Duisburg, 02.03.2004 - 13 S 265/03
    Rn. 15 Zwar wird vertreten, dass die Kosten für die Beseitigung einer Betriebsstörung dann zu den Betriebskosten gehören können, wenn für die Wiederinbetriebnahme der ausgefallenen Anlage lediglich Wartungsarbeiten erforderlich waren (…Sternel, Mietrecht, 3. Aufl., III Rn 298; LG Hamburg NZM 2001, 806).
  • OLG Frankfurt, 23.07.1982 - 20 REMiet 2/82
    Auszug aus LG Duisburg, 02.03.2004 - 13 S 265/03
    Da die Müllgebühren bei Abschluss des Mietvertrages im Jahre 1977 in der Kostenmiete enthalten waren, war eine gesonderte Umlage dieser Nebenkosten nicht zulässig (vgl. Rechtsentscheid des OLG Frankfurt vom 23.07.1982, ZMR 1983, 139).
  • LG Berlin, 12.06.1987 - 64 S 402/86
    Auszug aus LG Duisburg, 02.03.2004 - 13 S 265/03
    Diese Abgrenzung von Wartungs- und Instandsetzungskosten folgt dem Urteil des Landgerichts Berlin vom 12.06.1987 (Grundeigentum 1987, 827), nach der in der Behebung einer Betriebsstörungen eine Wartungsarbeit zu sehen ist, wenn der Monteur den Aufzug mit dem mitgeführten Bordwerkzeug - ggf. unter Austausch von Kleinteilen - wieder in Betrieb setzen kann, während eine Reparatur erst dann vorliegen soll, wenn der Ausbau und die Reparatur von Teilen in der Werkstatt erforderlich sei.
  • AG Duisburg, 29.04.2015 - 45 C 2556/14

    Vollwartung eines Aufzugs: Instandsetzungsanteil ist vor Umlage herauszurechnen!

    Deshalb ist von der aufgrund des Vollwartungsvertrages gezahlten Vergütung vor Umlage auf den Mieter ein Abzug für den in der Vergütung enthaltenen Instandsetzungsanteil vorzunehmen (vgl. Urteil des Landgerichts Duisburg vom 02.03.2004, Az.: 13 S 265/03;… Schmidt/Futterer, Mietrechtskommentar, 10. Auflg. 2011, § 556 Rdnr. 97), wobei dieser Anteil bei einem einheitlichen Rechnungsbetrag für Wartung und Instandsetzung durch das Gericht zu schätzen ist (…Schmidt/Futterer, Mietrechtskommentar, 10. Auflg. 2011, § 556 Rdnr. 137).
  • AG Bremen, 08.12.2020 - 18 C 222/19

    Wie kann Vollwartungsvertrag für Aufzugsanlage umgelegt werden?

    Dabei fallen die Ergebnisse der Schätzungen sehr unterschiedlich aus (LG Essen, WuM 1991, 702: 50 %, LG Duisburg WuM 2004, 717: 40 %, LG Hamburg, NZM 2001, 806: 37 %, LG Berlin, GE 1987, 89, LG Düsseldorf, DWW 1999, 345: 20 %).
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