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Rechtsprechung
   BGH, 15.03.2011 - VIII ZR 243/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,6517
BGH, 15.03.2011 - VIII ZR 243/10 (https://dejure.org/2011,6517)
BGH, Entscheidung vom 15.03.2011 - VIII ZR 243/10 (https://dejure.org/2011,6517)
BGH, Entscheidung vom 15. März 2011 - VIII ZR 243/10 (https://dejure.org/2011,6517)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsinformationen.bund.de

    Betriebskostenabrechnung bei Wohnraummiete in einer Doppelhaushälfte: Beginn der Einwendungsfrist; formelle Anforderungen

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 556 Abs 3 S 5 BGB, § 522a ZPO
    Betriebskostenabrechnung bei Wohnraummiete in einer Doppelhaushälfte: Beginn der Einwendungsfrist; formelle Anforderungen

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Bedeutung des Einwendungsausschlusses nach § 556 Abs. 3 BGB gegenüber einer formell unwirksamen aber materiell richtigen Abrechnung

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 556 Abs. 3 Satz 1, 5 und 6
    Formelle Wirksamkeit der Betriebskostenabrechnung über eine vermietete Doppelhaushälfte; Einwendungsausschluss für den Mieter

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 556 Abs. 3
    Bedeutung des Einwendungsausschlusses nach § 556 Abs. 3 BGB gegenüber einer formell unwirksamen aber materiell richtigen Abrechnung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Zurückweisung einer Revision

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Doppelhaushälfte - Betriebskostenabrechnung vereinfacht!

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Nebenkosten einer Doppelhaushälfte

  • haus-und-grund-bonn.de (Kurzinformation)

    Keine "Umlage" von Betriebskosten, die nur für das Mietobjekt anfallen - bloße "Weiterleitung" an den Mieter genügt

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Betriebskostenabrechnung bei Doppelhaushälfte

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Betriebskostenabrechnung über Doppelhaushälfte: Einzelabrechnung zulässig! (IMR 2011, 491)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2011, 812
  • NZM 2011, 581
  • WuM 2011, 281
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 08.12.2010 - VIII ZR 27/10

    Wohnraummiete: Beginn der Einwendungsfrist bei formell unwirksamer …

    Auszug aus BGH, 15.03.2011 - VIII ZR 243/10
    Diese Frage hat der Senat mit Urteil vom 8. Dezember 2010 (VIII ZR 27/10, WuM 2011, 101 Rn. 14 ff.) dahin entschieden, dass der Zugang einer den formellen Anforderungen nicht genügenden Betriebskostenabrechnung die Einwendungsfrist des § 556 Abs. 3 Satz 5 BGB nicht in Gang setzt.
  • BGH, 16.04.2008 - VIII ZR 75/07

    Betriebskostenabrechnung: Kosten der Wärmelieferung nach Umstellung auf Fernwärme …

    Auszug aus BGH, 15.03.2011 - VIII ZR 243/10
    Vielmehr genügt der Vermieter in einem derartigen Fall seiner Abrechnungspflicht, wenn er die ihm für die Doppelhaushälfte gesondert in Rechnung gestellte Grundsteuer an den Mieter "weiterleitet", denn in einem solchen Fall ist eine Abrechnung - im üblichen Sinne der Verteilung der Gesamtkosten auf die einzelnen Mieter nach einem bestimmten Umlageschlüssel - nicht vorzunehmen (vgl. hierzu Senatsurteil vom 16. April 2008 - VIII ZR 75/07, NJW 2008, 2105 Rn. 20).
  • BGH, 17.04.2013 - VIII ZR 252/12

    Betriebskostenabrechnung für eine vermietete Eigentumswohnung: Umlage der …

    Vom Mieter zu tragende Betriebskosten, die wie hier von einem Dritten (Gemeinde) speziell für die einzelne Wohnung erhoben werden, sind an den Mieter in der Betriebskostenabrechnung schlicht "weiterzuleiten" (vgl. bereits Senatsbeschlüsse vom 15. März 2011 - VIII ZR 243/10, WuM 2011, 281 Rn. 3; …und vom 13. September 2011 - VIII ZR 45/11, WuM 2011, 684 Rn. 7, und - VIII ZR 69/11, juris Rn. 7).
  • LG Lübeck, 30.03.2026 - 1 S 3/26

    Geltendmachung von Heizkosten im Rahmen der Betriebskostenabrechnung für ein …

    Der BGH habe in der Entscheidung vom 15.3.2011 (VIII ZR 243/10) bereits deutlich gemacht, dass die allgemeinen Grundsätze nicht auf Einfamilienhäuser zu übertragen seien.

    Das gleiche ist anerkannt für die Kosten der Wasserversorgung und Entwässerung (vgl. BGH VIII ZR 243/10 juris Rn 3; so auch BGH VIII ZR 252/12).

  • OLG Düsseldorf, 25.04.2017 - 24 U 152/16

    Streitgegenstand bei Geltendmachung der Unwirksamkeit der Nebenkostenabrechnung …

    Während der Anspruch auf Rückzahlung sämtlicher Vorauszahlungen erfordert, dass keine (formell wirksame) Betriebskostenabrechnung vorliegt, setzt der Anspruch auf Auszahlung eines Guthabens gerade eine Abrechnung voraus (Vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 03.03.2011 - I-10 W 16/11, juris; BGH, Urteil vom 20.01.2016 - VIII ZR 93/15, juris; Beschluss vom 15.03.2011 - VIII ZR 243/10, juris).
  • LG Münster, 03.12.2013 - 3 S 123/13

    Anforderungen an die Prüfbarkeit einer Nebenkostenabrechnung

    In derartigen Konstellationen mag ein reines "Durchreichen" ausreichend sein (NZM 2011, S. 581); eine solche Situation liegt aber hier gerade nicht vor.
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